10H-Regelung

Die bayerische 10H-Regelung ist eine Mindestabstandregelung für Windkraftanlagen zu Siedlungen und wurde 2014 von der CSU unter Ministerpräsident Horst Seehofer beschlossen. Nach der Regelung musste eine Windkraftanlage zu Wohnbebauung den zehnfachen Abstand ihrer Gesamthöhe einhalten; bei einer 200 Meter hohen Windkraftanlage war dies ein Abstand von zwei Kilometern. Die 10H-Regelung brachte den Windkraftausbau in Bayern praktisch zum Erliegen. 2022 wurden die Auflagen nach langjähriger Kritik gelockert, um einen stärkeren Ausbau der Windenergie zu ermöglichen.

Beschreibung

Die Regelung ist seit dem 21. November 2014 in Kraft.

Art. 82 Abs. 1 BayBO bestimmt, dass die Privilegierung im Außenbereich nach § 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB für Windkraftanlagen dann aufgehoben ist, wenn der Abstand zu Wohngebäuden in Bebauungsgebieten oder bebauten Ortsteilen weniger als das Zehnfache der Gesamthöhe der Anlage beträgt. Die Gesamthöhe setzt sich dabei aus Nabenhöhe und Rotorradius zusammen. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass für ein Windrad, das 200 Meter hoch ist, der Mindestabstand zu Wohngebäuden 2 Kilometer betragen müsste. Ausnahmen waren unter bestimmten Bedingungen schon bei Inkrafttreten möglich.

Eine Windkraftanlage, die dieses Verhältnis nicht einhält, ist allerdings zulässig, wenn der Standort durch einen Bebauungsplan definiert wird: Die 10H-Regelung schränkt zwar die Privilegierung im Außenbereich (§ 35 BauGB) ein. Soweit die Gemeinden durch Bebauungspläne Gebiete mit Baurecht für die Windenergienutzung festsetzen, findet § 35 BauGB aber keine Anwendung und es kommt demzufolge nicht mehr auf die Einhaltung eines 10H-Abstandes an.

2022 wurde die Regelung durch einige weitere Ausnahmen deutlich gelockert, um die Energiewende voranzubringen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Die überarbeitete Version definiert nun in Art. 82 Absatz 5 BayBO verschiedene Gebiete, in welchen anstelle der 10H-Regelung ein pauschaler Mindestabstand von 1.000 Metern gemäß Art. 82a BayBO greift:

Mit der Novellierung sollen etwa 800 neue Windkraftanlagen in Bayern entstehen. Die Änderungen wurden vom Landtag verabschiedet und traten am 16. November 2022 in Kraft.

Gemäß § 249 Absatz 7 Satz 2 BauGB sind landesrechtliche Abstandsgebote für Windkraftanlagen, wie die 10H-Regelung, nur solange mit Bundesrecht vereinbar, bis im Sinne des § 5 Absatz 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) festgestellt wird, dass das entsprechende Bundesland seine bundesgesetzlichen Ausbauziele verfehlt hat.

Kritik an der alten Regelung

Nach Einführung dieser Regel kam der Ausbau der Windkraft in Bayern allmählich zum Erliegen und Bayern ist in das Mittelfeld der Bundesländer bei erneuerbaren Energien zurückgefallen. Es gibt durchaus geeignete bayerische Standorte für Windkraft, die dadurch entfielen. Nur durch Solarenergie, Wasserkraft, Bioenergie usw. kann sich Bayern nur sehr viel schwieriger mit erneuerbarer Energie versorgen. Außerdem sollten sich Photovoltaik und Windenergie möglichst im ausgeglichenen Strommix ergänzen, was so nicht möglich war.

Strom wird idealerweise ortsnah erzeugt, unter anderem um nicht unnötig Hochspannungsleitungen bauen zu müssen. Mit der ursprünglichen 10H-Regelung war es aber so, das nur 0,05 Prozent der Landesfläche mit Windenergie bebaut werden konnte. Vorgesehen sind aber inzwischen etwa 2 Prozent der bundesdeutschen Gebiete mit Windkraftanlagen zu bebauen, um eine Grundversorgung sicherzustellen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. ↑ CSU stimmt für Lockerung der Abstandsregeln bei Windrädern. In: spiegel.de. Der Spiegel, 27. April 2022, abgerufen am 29. März 2026.
  2. ↑ Windkraft-Ausbau: Bayern Schlusslicht bei Flächenländern. In: br.de. Bayerischer Rundfunk, 28. Dezember 2023, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. Februar 2024; abgerufen am 27. März 2026.
  3. ↑ Horst Seehofer: Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 19. (PDF) In: Bayern.RECHT. Bayerische Staatsregierung, 20. November 2014, abgerufen am 26. Oktober 2023.
  4. ↑ Überblick Abstandsempfehlungen und Vorgaben zur Ausweisung von Windenergiegebieten in den Bundesländern. (PDF) In: Fachagentur Windenergie an Land. Februar 2022, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. April 2022; abgerufen am 6. Mai 2022.
  5. ↑ Energie-Atlas Bayern – Wind – Genehmigung. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. Januar 2022; abgerufen am 20. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  6. 1 2 10H-Regel für Windräder bleibt – aber mit deutlichen Ausnahmen. In: Bayerischer Rundfunk. 27. April 2022, abgerufen am 30. April 2022.
  7. ↑ Bayerischer Rundfunk: Frischer Wind: Neuer Anlauf für Bayerns Windenergie auf YouTube, 28. April 2022, abgerufen am 6. Juni 2022.
  8. ↑ Markus Söder: Fundstelle GVBl. 2022, S. 650. In: Bayern.RECHT Verkündungsplattform. Bayerische Staatsregierung, 15. November 2022, abgerufen am 26. Oktober 2023.
  9. ↑ Potenzial Windkraft in Bayern. In: Energieatlas Bayern. Abgerufen am 30. April 2022.
  10. ↑ 10H-Regelung. In: Böll Stiftung: KommunalWiki. Abgerufen am 30. April 2022.
  11. ↑ Volker und Cornelia Quaschning: Energierevolution Jetzt! 1. Auflage. Hanser, München 2022, ISBN 978-3-446-27301-6, S. 84.