Arzneimittel für neuartige Therapien

Arzneimittel für neuartige Therapien (auch ATMPs für englisch Advanced Therapy Medicinal Products) ist der Überbegriff dreier Arzneimittel-Produktklassen, den somatischen Zelltherapeutika, den Gentherapeutika und den biotechnologisch bearbeiteten Gewebezubereitungen (auch Tissue-Engineering-Produkte (TEP)). Diese Arzneimittel enthalten oder bestehen meistens aus lebenden Zellen oder Gewebe und zeichnen sich daher durch eine hohe Komplexität aus. Die verwendeten Zellen werden oft einem Patienten entnommen, im Labor bearbeitet (zum Beispiel vermehrt oder gentechnisch verändert), und anschließend demselben Patienten wieder verabreicht. ATMPs sind aufgrund dessen häufig ein Beispiel für „Personalisierte Medizin“.

Definition

Die Eingruppierung eines ATMPs in eine der drei Produktklassen ist durch die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, die für das ATMP gelten, bestimmt. Folgende Eigenschaften des Arzneimittels entscheiden über die Eingruppierung in die jeweilige Produktklasse:

Somatisches Zelltherapeutikum

Gentherapeutikum

Ausnahme: Arzneimittel, die beide Eigenschaften erfüllen, jedoch als Impfung gegen Infektionskrankheiten eingesetzt werden sollen, werden nicht als Gentherapeutikum klassifiziert.

Tissue-Engineering-Produkte

Entwicklung und Besonderheiten der Marktzulassung

Zentrale Zulassungen für ATMP in der EU (im Vergleich zu solchen für humanmedizinische Biotechnologika und RNA-/DNA-Therapeutika), dargestellter Zeitraum seit 2011 (Zahlen gemäß vfa-Datenbanken)

Die Entwicklung von ATMPs ist meistens durch einen stark experimentellen Charakter gekennzeichnet und findet ihren Ursprung oft im akademischen Forschungsumfeld wie Universitäten und deren Kliniken. Dies und die individuelle Herstellung in oft kleinen Stückzahlen zur Behandlung schwerster, aber auch seltener, Krankheiten führt bisher dazu, dass die klassische (kapitalstarke) Pharmaindustrie in diesem Arzneimittel-Bereich nahezu nicht vertreten ist. Dies hat zur Folge, dass Therapiekonzepte aufgrund fehlender finanzieller Unterstützung für die Durchführung klinischer Studien als auch begrenzter regulatorischer Erfahrung (bspw. die Beachtung gesetzlicher Anforderungen an die Arzneimittel-Marktzulassung) nicht zur Marktreife gelangen können. Im Gegensatz zu den meisten klassischen Arzneimitteln, die in einzelnen Staaten innerhalb der europäischen Union (EU) zugelassen werden können, müssen ATMPs EU-weit (zentralisiert) über die Europäische Arzneimittelagentur (EMA – European Medicines Agency) zugelassen werden.

Im deutschsprachigen Raum sind für die Genehmigung klinischer Studien mit ATMPs die nationalen Behörden zuständig:

Inzwischen sind zahlreiche Arzneimittel aus der sehr heterogenen ATMP-Gruppe zugelassen, meistens für Patienten mit seltenen Erkrankungen oder Patienten, für die keine wirksamen Standardtherapien mehr zur Verfügung stehen. Wegen der kleinen Fallzahlen kommt der systematischen Erhebung von „Real-World“-Daten in der Nachzulassungsphase besondere Bedeutung für den weiteren Erkenntnisgewinn zu. Bei ordnungsgemäßer Anwendung können ATMPs von großem Nutzen für die Betroffenen sein. Die Europäische Arzneimittelagentur EMA warnt jedoch ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener ATMPs, die innerhalb der Europäischen Union von Individuen, Firmen und Kliniken angeboten werden, ohne dass je ein Nachweis für Wirksamkeit und Sicherheit erbracht wurde. Hier bestehen erhebliche Risiken für die Patienten, nicht nur durch potentiell ineffektive oder gar schädliche Therapien, sondern auch durch erhebliche finanzielle und emotionale Belastungen.

Beispiele für Therapiekonzepte

Folgende Konzepte wurden unter anderem von der EMA klassifiziert:

Somatische Zelltherapeutika

Gentherapeutika

Tissue-Engineering-Produkte

Einzelnachweise

  1. ↑ § 4 Absatz 9, Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG).
  2. ↑ ATMP. Paul-Ehrlich-Institut, abgerufen am 22. März 2025.
  3. ↑ Advanced therapy medicinal products: Overview. European Medicines Agency (EMA), 28. April 2020, abgerufen am 22. März 2025 (englisch).
  4. ↑ Richtlinie 2009/120/EG der Kommission vom 14. September 2009 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel im Hinblick auf Arzneimittel für neuartige Therapien
  5. ↑ www.vfa.de, Datenbanken zu Arzneimitteln. Abgerufen am 28. August 2022.
  6. ↑ Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur.
  7. ↑ Martina Schüßler-Lenz, Jürgen Scherer, Jan Müller-Berghaus: Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP): Ankunft in der Versorgung. In: Pharmakon. 10. Jg., Nr. 5/2022. Paul-Ehrlich-Institut, Mai 2022, S. 20220034, doi:10.1691/pn.20220034.
  8. ↑ Unregulated advanced therapy medicinal products pose serious risks to health. In: www.ema.europa.eu. EMA, 12. März 2025, abgerufen am 22. März 2025 (englisch).
  9. ↑ Zusammenfassung von ATMP Klassifizierungen durch die EMA.