Arzneimittel für neuartige Therapien (auch ATMPs für englisch Advanced Therapy Medicinal Products) ist der Überbegriff dreier Arzneimittel-Produktklassen, den somatischen Zelltherapeutika, den Gentherapeutika und den biotechnologisch bearbeiteten Gewebezubereitungen (auch Tissue-Engineering-Produkte (TEP)). Diese Arzneimittel enthalten oder bestehen meistens aus lebenden Zellen oder Gewebe und zeichnen sich daher durch eine hohe Komplexität aus. Die verwendeten Zellen werden oft einem Patienten entnommen, im Labor bearbeitet (zum Beispiel vermehrt oder gentechnisch verändert), und anschließend demselben Patienten wieder verabreicht. ATMPs sind aufgrund dessen häufig ein Beispiel für „Personalisierte Medizin“.
Die Eingruppierung eines ATMPs in eine der drei Produktklassen ist durch die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, die für das ATMP gelten, bestimmt. Folgende Eigenschaften des Arzneimittels entscheiden über die Eingruppierung in die jeweilige Produktklasse:
Ausnahme: Arzneimittel, die beide Eigenschaften erfüllen, jedoch als Impfung gegen Infektionskrankheiten eingesetzt werden sollen, werden nicht als Gentherapeutikum klassifiziert.

Die Entwicklung von ATMPs ist meistens durch einen stark experimentellen Charakter gekennzeichnet und findet ihren Ursprung oft im akademischen Forschungsumfeld wie Universitäten und deren Kliniken. Dies und die individuelle Herstellung in oft kleinen Stückzahlen zur Behandlung schwerster, aber auch seltener, Krankheiten führt bisher dazu, dass die klassische (kapitalstarke) Pharmaindustrie in diesem Arzneimittel-Bereich nahezu nicht vertreten ist. Dies hat zur Folge, dass Therapiekonzepte aufgrund fehlender finanzieller Unterstützung für die Durchführung klinischer Studien als auch begrenzter regulatorischer Erfahrung (bspw. die Beachtung gesetzlicher Anforderungen an die Arzneimittel-Marktzulassung) nicht zur Marktreife gelangen können. Im Gegensatz zu den meisten klassischen Arzneimitteln, die in einzelnen Staaten innerhalb der europäischen Union (EU) zugelassen werden können, müssen ATMPs EU-weit (zentralisiert) über die Europäische Arzneimittelagentur (EMA – European Medicines Agency) zugelassen werden.
Im deutschsprachigen Raum sind für die Genehmigung klinischer Studien mit ATMPs die nationalen Behörden zuständig:
Inzwischen sind zahlreiche Arzneimittel aus der sehr heterogenen ATMP-Gruppe zugelassen, meistens für Patienten mit seltenen Erkrankungen oder Patienten, für die keine wirksamen Standardtherapien mehr zur Verfügung stehen. Wegen der kleinen Fallzahlen kommt der systematischen Erhebung von „Real-World“-Daten in der Nachzulassungsphase besondere Bedeutung für den weiteren Erkenntnisgewinn zu. Bei ordnungsgemäßer Anwendung können ATMPs von großem Nutzen für die Betroffenen sein. Die Europäische Arzneimittelagentur EMA warnt jedoch ausdrücklich vor dem Gebrauch nicht zugelassener ATMPs, die innerhalb der Europäischen Union von Individuen, Firmen und Kliniken angeboten werden, ohne dass je ein Nachweis für Wirksamkeit und Sicherheit erbracht wurde. Hier bestehen erhebliche Risiken für die Patienten, nicht nur durch potentiell ineffektive oder gar schädliche Therapien, sondern auch durch erhebliche finanzielle und emotionale Belastungen.
Folgende Konzepte wurden unter anderem von der EMA klassifiziert: