Mit der Päpstlichen Bulle Ad providam vom 2. Mai 1312 übertrug Papst Clemens V. den Besitz des Templerordens auf den damaligen Johanniterorden (heute Souveräner Malteserorden, siehe auch Geschichte des Johanniterordens). Am 22. März 1312 hatte der Papst bereits mit der Bulle Vox in excelso den Templerorden aufgelöst, nun ging es um den Verbleib der Güter.

Zunächst beschrieb der Papst die Befugnisse und Rechte, die sich aus seinem Amt ergeben würden und es sei seine Aufgabe dem wilden Wucher Einhalt zu gebieten. Sinngemäß bezeichnete er den Templerorden als schädliche Distel, die es gelte auszurotten. Dann beschrieb er die langen und schwierigen Wege der Diskussionen die mit den Kardinälen, Erzbischöfen und Patriarchen, Bischöfen und Prälaten der heiligen römischen Kirche geführt worden seien. Darüber hinaus hätte man auch mit hervorgehobenen Klostervorstehern der Frauenklöster und männlichen Ordensgemeinschaften beraten und schließlich sei man zu einem Beschluss gelangt.
Mit der Bulle legt Papst Clemens V. unter anderen folgende Beschlüsse auf unbegrenzte Dauer fest: