| Aggerverband | |
|---|---|
| Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
| Gründung | 12. Dezember 1923 |
| Sitz | Gummersbach, Nordrhein-Westfalen |
| Zweck | Wasser zur Trink- und Brauchwasserversorgung sammeln, aufbereiten und verteilen, den Wasserabfluss regeln und ausgleichen, Hochwasserabfluss sichern und Abwässer reinigen |
| Vorstand | Uwe Moshage |
| Mitarbeiter | 391 (in Vollzeitäquivalenten) |
| Mitglieder | 97 |
| Website | www.aggerverband.de |

Der Aggerverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und einer der neun sondergesetzlichen Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. Er ist zuständig für die Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Agger und hat seinen Sitz in Gummersbach. Zur gemeinschaftlichen Interessenvertretung hat sich der Verband der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen angeschlossen.
Der Aggerverband ist zuständig für die Abwasserreinigung im Einzugsgebiet der Agger und betreibt zu diesem Zweck 31 Kläranlagen. Des Weiteren ist er zuständig für den Hochwasserschutz und die Niedrigwasseraufhöhung. Zentrale Anlage dazu ist die Aggertalsperre, die auch der Brauchwasserversorgung dient und viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bietet. Daneben betreibt der Aggerverband mit der Genkeltalsperre und der Wiehltalsperre zwei Trinkwassertalsperren mit Wasserwerken in Auchel und Erlenhagen. Hier erfolgt die Trinkwasseraufbereitung von 25 Mio. Kubikmeter pro Jahr für ca. 500.000 Einwohner über 20 Versorgungsunternehmen.
Im Bereich Fließgewässer werden rund 3000 Flusskilometer unterhalten und gepflegt.
Als Dienstleister für die Kommunen übernimmt der Aggerverband die Kanal- und Sinkkastenreinigung mit modernen Fahrzeugen und kann nahezu sämtliche Arbeiten selbständig durchführen, die gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Die Aufgaben im Verbandsgebiet des Aggerverbands sind im Gesetz über den Aggerverband (Aggerverbandsgesetz – AggerVG) vom 15. Dezember 1992 geregelt:
Koordinaten: 51° 0′ 28″ N, 7° 34′ 51″ O