Das Amt Hadamar war bis 1806 ein Nassau-Oranisches im Heiligen Römischen Reich und 1813 bis 1815 nochmals ein Nassau-Oranisches und ab 1816 ein herzoglich nassauisches Amt mit Sitz in Hadamar. Die Ämter hatten neben Verwaltungsaufgaben auch die Niedere Gerichtsbarkeit inne bzw. dienten später als erstinstanzliches Gericht. An ihrer Spitze stand ein vom jeweiligen Herrscher eingesetzter Amtmann. Das Amt ging 1866 im Oberlahnkreis auf.
Das Amt bestand vor 1806 aus folgenden Kirchspielen:
Als 1806 unter Druck Napoleons der Rheinbund entstand und das Ende des Heiligen Römischen Reichs besiegelte, weigerte Oranien-Nassau sich, diesem beizutreten. Infolgedessen fiel das Amt 1806 an das Großherzogtum Berg und somit an Napoleons Schwager Joachim Murat, der eine Verwaltungsgliederung nach revolutionär-französischem Vorbild einführte. Die Ämter wurden aufgelöst und stattdessen Arrondissements, Kantone und Departements eingerichtet. In Hadamar entstand der Kanton Hadamar. Bald nach der Völkerschlacht bei Leipzig löste sich das Großherzogtum auf und Nassau-Oranien erhielt seine Gebiete wieder zurück. Nach der Rückgabe an Nassau-Oranien wurden 1813 daraus die bisherigen oranischen Ämter, darunter das Amt Hadamar in alter Form wieder eingerichtet.
Am 31. Mai 1815 trat Oranien die Erblande an Preußen ab. Preußen tauschte wiederum die Gebiete mit dem Herzogtum Nassau, so dass das Amt Hadamar nun Teil des Herzogtums wurde. Bei der Ämterreform am 1. Juli 1816 blieb das Amt Hadamar bestehen, wurde aber umfangreich erweitert. Es bestand bis 1866 aus Ahlbach, Dorchheim, Dorndorf, Ellar, Elz, Faulbach, Frickhofen, Fussingen, Hadamar, Hangenmeilingen, Hausen, Heuchelheim, Hintermeilingen, Lahr, Langendernbach, Mühlbach, Niederhadamar, Niedertiefenbach, Niederweyer, Niederzeuzheim, Oberweyer, Oberzeuzheim, Offheim, Steinbach, Thalheim, Waldernbach, Waldmannshausen und Wilsenroth.
Das Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 1822/23 gibt folgendes an:
Im Jahr 1836 wurde das Amt Hadamar wie folgt beschrieben:
„Das Amt Hadamar, enthält 58.578 Morgen, von welchen 276 Morgen die Gebäudestellen, 214 Morgen die Gärten, 32.851 Morgen das Ackerland, 7.614 Morgen die Wiesen, 38 Morgen die Weiher, 13.847 Morgen die Waldungen, 2.289 Morgen das Dreschland und die Waideplätze und 1.449 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften einnehmen. In den 2.561 Wohnhäusern leben 15.612 Menschen, unter welchen 444 Evangelische, 14.979 Katholiken, ein Mennonit und 188 Juden sind.
Hadamar, unter 25° 43' Länge und 50° 27' 10" Breitem eine Meile nordwärts von Limburg, links (d. h. östlich) am Elbbache, welcher sich von der rechten Seite in die Lahn ergießt, kleine ummauerte Stadt, mit 330 Häusern und 1.920 Einwohnern, Eisenhammer.
Elz, 1⁄2 Meile südwärts von Hadamar, Dorf mit 1.120 Einwohnern.
Frickhofen, 3⁄4 Meilen nordnordwestwärts von Hadamar, Dorf mit 1.070 Einwohnern.
Langendernbach, 5⁄4 Meilen nördlich von Hadamar, Dorf mit 4 Mühlen und 1.100 Einwohnern.
Nieder-Hadamarm im Süden der Stadt Hadamar, Gemeinde mit 900 Einwohnern.
Nieder-Zeuzheim, beinahe 1⁄4 Meile nordwärts von Hadamar, Dorf mit 3 Mühlen und 777 Einwohnern.
Thalheim, 1⁄2 Meile nordnordöstlich von Hadamar, Dorf mit 800 Einwohnern.“
Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft. Für die Verwaltung wurden zehn Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Hadamar wurden vom Kreisamt Hadamar wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Hadamar. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.
Kurz vor der Annektierung durch Preußen gibt das Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau. 1866 folgendes an:
| Amtsgemeinde | Fam- ilien | Ein- wohner |
|---|---|---|
| 1. Hadamar, Stadt und Amtssitz, herrschaftliches Schloß, Schneppenhäuser Hof mit Mühle, 2 Stadtmühlen und der frühere Eisenhammer. | 550 | 2243 |
| 2. Ahlbach, Urselthaler Hof. | 147 | 608 |
| 3. Dorchheim, die Dorchheimer und die unterste Gadelheimer Mühle. | 111 | 471 |
| 4. Dorndorf, die Schlaudermühle. | 198 | 724 |
| 5. Ellar, die Ellarer, die oberste und mittlere Gadelheimer Mühle und eine Oelmühle. | 184 | 688 |
| 6. Elz, die Schwanen-, Prötzen-, Jäger- und Neumühle. | 486 | 1873 |
| 7. Faulbach. | 33 | 156 |
| 8. Frickhofen. | 330 | 1392 |
| 9. Fussingen. | 136 | 493 |
| 11. Hausen, die Birken, Damen- und Feigenmühle. | 178 | 660 |
| 12. Heuchelheim, die Heuchelheimer und die Staater Mahlmühle mit Oelmühle. | 49 | 195 |
| 13. Hintermeilingen, die Schlagmühle. | 144 | 552 |
| 14. Lahr, die oberste und die unterste Hüttenmühle. | 220 | 790 |
| 15. Langenternbach, die Elb-, Neu-, Hof Ecarts- und die kleine Mühle. | 326 | 1370 |
| 16. Malmeneich. | 50 | 193 |
| 17. Mühlbach. | 88 | 357 |
| 18. Nieterhadamar, die oberste und unterste Pröken-, die Neu- und die oberste und unterste Blechmühle. | 318 | 1190 |
| 19. Niedertiefenbach, Hof Beselich. | 158 | 728 |
| 20. Niederweyer. | 29 | 128 |
| 21. Niererzeuzheim, die Apfelmanns-, Brücken- und Plätschmühle. | 246 | 924 |
| 22. Oberweyer. | 129 | 524 |
| 23. Oberzeuzheim, die Ober-, Mittel- und Unter Ziegenfurter-, die Römisch-Au- und Lochmühle. | 150 | 653 |
| 24. Offheim. | 166 | 698 |
| 25. Steinbach. | 137 | 532 |
| 26. Thalheim, eine Oel- und die neue Mühle. | 263 | 920 |
| 27. Waldernbach. | 186 | 718 |
| 28. Waltmannshausen, der von Borgnis’sche Hof und die Burgmühle. | 37 | 147 |
| 29. Wilsenroth. | 109 | 400 |
Mit der Annexion Nassaus durch Preußen werden auch die Ämter in ihrer alten Form aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Das Amt Hadamar bildet 1867 gemeinsam mit den Ämtern Runkel und Weilburg den Oberlahnkreis. Erst im Rahmen dieser Neuordnung werden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurde, zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Hadamar gebildet.
Aber auch nach der Kreisgründung bleiben die bisherigen Amtsbezirke erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte, dass „die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“ bleiben. Die ehemaligen Ämter bilden die drei Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke also die ehemaligen Ämter jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates.
Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 wurden die Ämter endgültig aufgelöst.