Amt Osterode

Das Amt Osterode war ein historisches Verwaltungsgebiet des Fürstentums Grubenhagen, später des Königreichs Hannover bzw. der preußischen Provinz Hannover. Sitz des Amt war die Stadt Osterode am Harz.

Geschichte

Um die 1151 bezeugte Burg Osterode bildete sich ein mittelalterliches Gericht, das mit der Aufgabe der Burg Anfang des 16. Jahrhunderts wieder einging. Erst ab etwa 1561 entstand um das neue fürstliche Schloss wieder ein Amtsbezirk, der 1750 um das Gericht Eisdorf, 1800 um das Dorf Schwiegershausen und 1832 das Dorf Dorste erweitert wurde.

1806 kam das Amt Herzberg an das Königreich Westphalen. Dort wurden die bisherigen Ämter abgeschafft. Für die Verwaltung entstand der Kanton Osterode in Distrikt Osterode im Departement des Harzes. Die Rechtsprechung übernahm das Friedensgericht Osterode. Mit dem Ende der französischen Herrschaft 1813 wurden die alten Ämter wieder gebildet.

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft. Die Verwaltung blieb beim Amt Osterode, die Rechtsprechung ging an das neu geschaffene Amtsgericht Osterode.

1859 wurden das Amt Westerhof und die Vogtei Katlenburg aus dem bisherigen Amt Katlenburg-Lindau eingegliedert. 1885 wurde das Gebiet um Katlenburg (ohne das Dorf Wulften) wieder abgetrennt und der Rest des Amts Osterode in die Kreisverfassung überführt.

Gemeinden

Bei seiner Aufhebung (1885) gehörten dem Amt Osterode folgende Gemeinden an:

(*) Aus dem ehemaligen Amt Westerhof; (**) aus dem ehemaligen Amt Katlenburg-Lindau.

Amtmänner

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207)