Amt Werl

Wappen des Amtes Werl

Das Amt Werl war ein Amt, dessen Entstehung ins frühe 14. Jahrhundert zurückreicht. 1802 fiel es mit dem Herzogtum Westfalen, zu dem es gehörte, an den Landgrafen von Hessen-Darmstadt. 1815 ging es an Preußen über und bestand mit kleineren Änderungen bis zum Jahr 1969.

Grenzen und Straßen

Von drei Seiten im Westen, Norden und im Osten von der Grafschaft Mark umgeben war das Amt Werl bis zum Jahr 1816 Grenzgebiet des Herzogtums Westfalen. Im Nordosten grenzte das Gericht Bergstraße an. Im Südosten befand sich das Gericht Körbecke, im Süden das Amt Neheim und das Gericht Voßwinkel. Im Südwesten gab es eine kurze Grenze mit dem Amt Menden (Sauerland).

Im Westen bei Büderich ins Amt kommend führte der Hellweg von Unna nach Werl, um östlich von Westönnen das Amt in Richtung Soest wieder zu verlassen. Eine weitere Straße führte von Werl über Hilbeck nach Hamm. Eine nach Südwesten gehende Straße verband Werl mit Menden. In anderer Richtung führte sie über Bergstraße nach Soest.

Geschichte

Keimzelle des späteren Amtes Werl war das Gogericht Werl, dessen Entstehung bis mindestens ins 11. Jahrhundert zurückreicht und ursprünglich den Grafen von Werl gehörte. Nach der Übersiedlung der Grafen nach Arnsberg vermachte um 1100 Graf Liupold von Werl seine Ansprüche hierauf an den Kölner Erzbischof Friedrich I. Um 1300 gehörten die Pfarreien Werl, Bremen, Büderich, Scheidingen, Westönnen zum Gogericht Werl. Ostönnen ging später an Soest, Hilbeck an die Grafschaft Mark verloren.

Nach 1519 wurde das neuerrichtete kurfürstliche Schloss Amtssitz des Drosten.

1795 hatte das Amt Werl 31 Dörfer mit insgesamt 597 Wohngebäuden ohne die Stadt Werl.

Im September 1802 gelangte das Amt Werl als Teil des Herzogtums Westfalen an den Landgrafen von Hessen-Darmstadt. Am 22. September 1807 trat ein Gesetz zur Neueinteilung des Herzogtums in 18 Ämter in Kraft. Das Amt Werl blieb territorial weitgehend unverändert. Allerdings kam die Stadt jetzt zum Amt hinzu und die Dörfer wurden auf 13 Schultheißenbezirke verteilt.

Diese Einteilung blieb nach der Herrschaftsübernahme durch Preußen im Jahr 1816 bestehen. Das Amt Werl wurde aber nun in den neugegründeten Kreis Arnsberg einbezogen. Schon 1819 wurden die Gemeinden Wickede und Wiehagen vorübergehend bis 1826 zum Kreis Hamm und die übrigen Gemeinden dem Kreis Soest zugeordnet. Dabei wurde das Kirchspiel Bremen zum Amt Körbecke überführt.

1843 bestand das Amt Werl aus den Orten Budberg, Holtum, Illingen, Mawicke, Niederbergstraße, Oberbergstraße, Ostbüderich, Scheidingen, Schlückingen, Westbüderich, Westönnen, Wickede und Wiehagen. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde eine Verwaltungsgemeinschaft zwischen Stadt und Amt Werl eingeführt, die erst 1948 rückgängig gemacht wurde. 1969 wurde das Amt Werl durch das „Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum“ aufgelöst und die Orte zwischen der Gemeinde Wickede und der Stadt Werl aufgeteilt.

Amtsinhaber

In den Quellen heißen die Amtsinhaber „Dapifer“, „Amtmann“ oder „Drost“. Schon ab dem 14. Jahrhundert kam es immer wieder vor, dass ein Droste mehrere Ämter innehatte. Häufig waren die Gerichte Neheim, Bergstraße, manchmal auch die Ämter Balve oder Arnsberg mit dem Amt Werl verbunden. Die Vereidigung der Amtsdrosten erfolgte ab dem 15. Jahrhundert im Werler Rathaus. Die Schriftverwaltung erledigten spätestens ab dieser Zeit Amtsverwalter, die in der Regel studierte Juristen waren. Für sie tauchen als Amtsbezeichnung die Begriffe Stellvertreter, Befehlshaber, Amtsführer, Vicesatrapa, Satrapae Werlensis Administrator, aber auch „Amtmann“ auf. Amtsdrosten waren:

Vizedrosten waren:

Literatur

Anmerkungen

  1. 1 2 Deisting S. 8
  2. ↑ Hömberg S. 46, 116
  3. ↑ Deisting S. 10
  4. ↑ Borkowski S. 115f
  5. 1 2 3 Schöne S. 172
  6. ↑ Ludorff S. 4
  7. ↑ Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum vom 24. Juni 1969. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, 6. Januar 2017, abgerufen am 13. Januar 2017.
  8. ↑ Bei den Zeitangaben kann es zu Überschneidungen kommen, beispielsweise wenn ein ausgeschiedener Amtsdrost den Titel noch beibehielt. In einzelnen Fällen besaßen Amtsdrosten nicht durchgängig ihr Amt, wenn das Amt beispielsweise zeitweilig verpfändet war. Vergleiche hierzu Deisting S. 10ff., der die Namen der Amtsdrosten bis 1805 liefert.