Das Amtsgericht Aken war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Aken (Elbe).
Von 1849 bis 1879 bestand in Aken die Gerichtskommission Aken des Kreisgerichts Calbe a.d. Saale im Sprengel des Appellationsgerichtes Magdeburg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Aken wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 18 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Magdeburg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Aken. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Stadtbezirk Aken, die Amtsbezirke Lödderitz, Micheln und Susigke sowie den Gemeindebezirk Breitenhagen aus dem Amtsbezirk Rosenburg. Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es war auch Elbzollgericht.
Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Aken kam zum Kreis Köthen, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Köthen, welches dem Bezirksgericht Halle nachgeordnet war.