Amtsgericht Dommitzsch

Das Amtsgericht Dommitzsch war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Dommitzsch.

Geschichte

Von 1849 bis 1879 bestand in Dommitzsch die Gerichtskommission Dommitzsch des Kreisgerichtes Torgau. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Dommitzsch wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Torgau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Dommitzsch. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Torgau den Stadtbezirk Dommitzsch, die Amtsbezirke Oberförsterei Falkenberg und Roitzsch, aus dem Amtsbezirk Großtreben der Gutsbezirk Last Mockritz, aus dem Amtsbezoirk Süptitz der Gemeindebezirk Weidenhain, aus dem Amtsbezirk Zinna die Gemeindebezirke Commende, Dommitzsch, Drebligar, Elsnig, Mockritz und Polbitz sowie der Gutsbezirk Vogelgesang.

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es war auch Elbzollgericht. Zum Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Gericht geschlossen und nach dem Krieg nicht wieder eröffnet.

Einzelnachweise

  1. ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 490, Digitalisat
  2. ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 454 online
  3. ↑ Eintrag beim Landesarchiv.