Das Amtsgericht Ratingen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Düsseldorf.
Sitz des Gerichtes ist Ratingen in Nordrhein-Westfalen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Gemeinde Ratingen.
Dem Amtsgericht Ratingen ist das Landgericht Düsseldorf übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Mit der Neuordnung der Gerichtsorganisation im Großherzogtum Berg wurde Ende 1811 das Friedensgericht Ratingen als Gericht erster Instanz eingerichtet. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze erfolgte 1879 die Umwandlung in das Amtsgericht Ratingen. Das königlich preußische Amtsgericht Ratingen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Düsseldorf im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Ratingen. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Düsseldorf die Bürgermeistereien Angermund, Eckamp, Hubbelrath, Mintard und Ratingen. Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.
Das Amtsgerichtsgebäude Düsseldorfer Straße 54 steht als Baudenkmal unter Denkmalschutz.
Koordinaten: 51° 17′ 40″ N, 6° 50′ 39,3″ O