André Botur (* 23. Dezember 1964 in Bremen) ist ein deutscher Jurist und seit 2012 Richter am Bundesgerichtshof.
Er promovierte 1995 an der Humboldt-Universität zu Berlin über „Privatversicherung im Dritten Reich: zur Schadensabwicklung nach der Reichskristallnacht unter dem Einfluss nationalsozialistischer Rassen- und Versicherungspolitik“. Anschließend begann er seine berufliche Laufbahn im Jahr 1996 im höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt. 1997 wurde er in den Geschäftsbereich des niedersächsischen Justizministeriums versetzt. Er war zunächst bei der Staatsanwaltschaft, sodann beim Landgericht Hildesheim und ab 1998 beim Amtsgericht Peine tätig. Von 2005 bis Ende 2007 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Noch während seiner Abordnung wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Celle ernannt. Dort gehörte er seit 2008 einem Senat für Familiensachen an.
Am 2. Mai 2012 wurde André Botur zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er wurde dem XII. Zivilsenat zugewiesen, der für Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts zuständig war. Mit Beschluss vom 28. April 2026 wurde er ab 1. August 2026 zum stellvertretenden Vorsitzenden dieses Senates bestellt sowie als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Botur, André |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist, Richter am Bundesgerichtshof |
| GEBURTSDATUM | 23. Dezember 1964 |
| GEBURTSORT | Bremen |