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Die Definition ist nicht ordentlich belegt: Bei Hoffmann-Holland ist nicht klar, ob "schnell, unkontrolliert und ungeprüft" eine Definition oder bloß eine Eigenschaft von Ad-hoc-Gesetzen ist. Meurer-Meichsner definiert den Begriff zwar, aber nur für das Strafrecht.
Mit dem Begriff Ad-hoc-Gesetzgebung (von lateinischad hoc = „zu diesem Zweck, aus dem Augenblick heraus [entstanden]“; auch Gelegenheitsgesetzgebung, in Österreich Anlassgesetzgebung) bezeichnet man eine anlassbezogene Rechtssetzung zur kurzfristigen Schließung einer (vermeintlichen) Gesetzeslücke. Das Deutsche Wörterbuch verstand darunter bereits im 19. Jahrhundert ein „gesetz das mehr beiläufig einer bestimmten gelegenheit zu gefallen gegeben wird.“ Rechtshistorisch steht die kasuistische Ad-hoc-Gesetzgebung im Gegensatz zu einer planvollen, systematischenKodifikation.
Ad-hoc-Gesetze kommen zwar in einem regulären Gesetzgebungsverfahren zustande, stellen aber bestimmte Rechtsförmlichkeiten, die Gesetzesfolgenabschätzung und damit die Kohärenz der Rechtsordnung insgesamt hintan. Sie werden anlässlich eines Einzelfalls oder einer Serie ähnlicher Fälle, die die Ausformung des Gesetzes entscheidend prägen, erlassen, beanspruchen aber anders als ein Einzelfallgesetz Geltung für eine unbestimmte Vielzahl zukünftiger Fälle. Ihre Geltungsdauer ist anders als bei sog. Zeitgesetzen gem. §2 Abs. 4 StGB unbefristet.
Ad-hoc-Gesetzgebung wird als überstürzte und damit meist unsystematische gesetzgeberische Reaktion unter dem Einfluss einer durch ein auslösendes Ereignis hervorgerufenen öffentlichen Diskussion und massiver Medienberichterstattung zu einem bestimmten Thema kritisiert.
Klaus Hoffmann-Holland, Max Putzer: Probleme der Ad-Hoc-Gesetzgebung am Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes. In: Comparative Law, Nihon University, 2010, Vol. 27, S. 45–61 (gemeinsam mit Max Putzer).
Dorothea Meurer-Meichsner: Untersuchungen zum Gelegenheitsgesetz im Strafrecht. In: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 18, Berlin: Duncker & Humblot, 1974; books.google.de
Tristan Barczak: Der nervöse Staat. Ausnahmezustand und Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft. Mohr Siebeck, 2020, ISBN 978-3-16-159084-9; mohrsiebeck.com
Erst der Inhalt, dann die Paragrafen. Gesetze wirksam und praxistauglich gestalten. Hrsg.: Nationaler Normenkontrollrat. 1. Auflage. 2019; normenkontrollrat.bund.de (PDF; 3,9 MB).
↑Klaus Hoffmann-Holland:Der Modellgedanke im Strafrecht: eine kriminologische und strafrechtliche Analyse von Modellversuchen. Mohr Siebeck, 2007, ISBN 978-3-16-149071-2, S.1 (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
↑Friedrich Schaffstein: Vom crimen vis zur Nötigung. Eine Studie zur Tatbestandsbildung im Gemeinen Strafrecht. In: Günter Warda, Heribert Waider, Reinhard von Hippel, Dieter Meurer (Hrsg.): Festschrift für Richard Lange zum 70. Geburtstag. 1976, S. 983 ff.
↑Dorothea Meurer-Meichsner: Untersuchungen zum Gelegenheitsgesetz im Strafrecht. In: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 18, Berlin: Duncker & Humblot, 1974 (Google-Vorschau)