

Ein Baumkataster ist ein Verzeichnis, in dem (Stadt-/Straßen- oder Park-)Bäume verwaltet werden. Das Verzeichnis kann mit Papier-Formularen oder EDV-gestützt geführt werden. Alle erfassten Bäume müssen eindeutig identifiziert werden. Dies geschieht in vielen Baumkatastern durch eine Baumnummer, die am Baum angebracht wird. Vor allem digitale Baumkataster nutzen jedoch zusätzlich oder ausschließlich GNSS-Koordinaten für die eindeutige Identifizierung.
GIS-unterstützte Programme zeichnen dabei in der Regel mittels hochwertiger GNSS-Empfänger den Standort auf, der unmittelbar in die bereitzustellenden georeferenzierten Kartenwerke eingetragen wird. Die hohe Genauigkeit und GIS-Funktionen setzen umfangreiches Equipment voraus. Eingesetzt werden diese Systeme von größeren Städten und Kommunen sowie von Baumkontrolleuren.
Serverunterstützte Programme oder Handy-Applikationen ermitteln den Standort grob, um den exakten Standort per Luftbild zu korrigieren. Diese Systeme werden dort eingesetzt, wo komplexe Weiterverarbeitungen in GIS fehlen und der Baumstandort durch den Baumkontrolleur selbst ermittelt wird. Die Genauigkeit reicht dabei zur Identifizierung, nicht aber für Grenzstreitigkeiten, weshalb diese Systeme oft dort eingesetzt werden, wo die Baumkontrolle im Fokus steht.
Im Baumkataster werden zumeist folgende Daten erfasst:
Weiter wird im Baumkataster die Regelkontrolle dokumentiert, mit folgenden Eintragungen:
Jede Baumkontrolle ist mit einer Aussage zur Stand- und Bruchsicherheit abzuschließen.
Da der Baumeigentümer (Kommune, Wohnungsbaugesellschaft, Parkverwaltung usw.) für die Verkehrssicherheit (wozu auch z. B. die Standsicherheit von Bäumen gehört) verantwortlich ist, sind Baumkataster notwendige Werkzeuge, um dieser Aufgabe nachkommen zu können.
Moderne Baumkataster nutzen handelsübliche Smartphones, mit denen die Bäume kontrolliert werden können. Neben dem Nachweis der Verkehrssicherungspflicht haben Baumkataster auch den Zweck, die bei Bäumen im Siedlungsbereich notwendigen Baumpflegemaßnahmen festzustellen, auszuschreiben und zu dokumentieren.
Die Anforderungen an die Baumkontrolle und damit an die Baumkataster werden in Deutschland letztlich durch den Stand der Technik und durch die Rechtsprechung vorgegeben. Die FLL Baumkontrollrichtlinie 2020 ist ein Vorschlag zur Regelung der Baumkontrolle von Einzelbäumen und Beständen in Deutschland und ist von Regelwerksausschuss Verkehrssicherung/Baumkontrollen unter Berücksichtigung relevanter BGH-Urteile entwickelt worden. An Bundeswasserstraßen ist der Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen 2013 verbindlich, und digitale Kataster setzen die Regelungen zum Teil um.
Grundlagen dieser Richtlinien sind
Die Baumkontrollrichtlinien entsprechen weitgehend dem heutigen Stand der Rechtsprechung.
Baumkataster können auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Öffentliche Baumkataster haben unter anderem die Städte Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Bonn, Leipzig, Berlin und Chemnitz. Als Pionier der Baumerfassung gilt der Biologe Gerhard Doobe.
Die ÖNORM L 1122:2024 (Richtlinien zur Baumkontrolle und Baumpflege) ist für die Baumkontrolle und Baumpflege von Einzelbäumen und waldähnlichen Beständen anzuwenden. Sie enthält Hinweise für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen. Diese ÖNORM gilt nicht für Waldflächen gemäß österreichischem Forstgesetz 1975. In Österreich ist die ÖNORM L 1122:2024 auch für die Führung des elektronischen Baumkatasters einschlägig anzuwenden. Die ÖNORM L 1122:2024 ersetzt die ÖNORM L 1122:2011. Weitere einschlägige und ergänzende Normen:
Im Hinblick auf die Haftung des Besitzers (Halters) des Baumes wird § 1319b ABGB bei Schäden herangezogen, wenn der Eigentümer die erforderliche Sorgfalt (siehe dazu die Regelungen in ÖNORM L 1122:2024) bei der Prüfung und Sicherung des Baumes vernachlässigt hat. Die Sorgfaltspflichten des Baumhalters hängen insbesondere vom Standort und der damit verbundenen Gefahr, von der Größe, dem Wuchs und dem Zustand des Baumes sowie von der Zumutbarkeit von Prüfungs- und Sicherungsmaßnahmen ab.