Baumkontrolle

Abfolge bei der Erfüllung der Sorgfaltsverpflichtungen des Eigentümers eines Baumes und Dokumentation im Baumkataster

Die Baumkontrolle (auch Regelkontrolle) ist eine Sichtkontrolle von Bäumen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Dabei werden Bäume durch systematische Inaugenscheinnahme (ohne technische Hilfsmittel) auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht.

In der Praxis verwenden professionelle Baumkontrolleure die Regeln der FLL-Baumkontrollrichtlinien oder spezielle Leitfäden (z. B. den Leitfaden zur Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen). Bestimmte Pathogene, schwere Defekte und statisch relevante Schäden können eine Verkehrsgefährdung darstellen und müssen im Zweifelsfall durch eine eingehende Untersuchung abgeklärt werden.

Wird eine Gefahr durch den Kontrolleur erkannt, muss er das weitere Vorgehen festlegen. Dies kann …

Organisation

Die Baumkontrolle im öffentlichen Grün wird durch die Grünflächenämter der Kommunen, die Straßenmeistereien bzw. externe und speziell geschulte Baumkontrolleure regelmäßig durchgeführt. Grundlage der Baumkontrolle bildet heutzutage in vielen Kommunen eine Software, die an ein Baumkataster mit GIS angegliedert ist.

Für die Durchführung bieten sich vereinheitlichte Checklisten an, welche bspw. aus der Literatur entnommen werden und individuell angepasst werden können.

Umfang der Baumkontrolle

Baummerkmale

Kontrolliert werden die Krone, der Stamm, der Stammfuß, die Wurzeln sowie das Baumumfeld.

Kontrollintervalle

Jede Baumkontrolle muss mit der Bestimmung eines Kontrollintervalls bzw. mit der Terminierung der nächsten Kontrolle abschließen. Die zeitlichen Abstände der Regelkontrollen eines Baumes werden für gewöhnlich von folgenden Faktoren abhängig gemacht:

Die FLL schlägt zur Bestimmung des Regelkontrollintervalls folgende Matrix vor:

Matrix zur Bestimmung des Kontrollintervalls
Zustand des Baumes Reifephase Altersphase Jugendphase
Berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs
geringer höher geringer höher Eine Kontrolle ist nicht vorgesehen, da eine fachgerechte Anwuchs- und Jungbaumpflege regelmäßig durchgeführt wird
gesund, leicht geschädigt alle 3 Jahre alle 2 Jahre alle 2 Jahre 1 × jährlich
stärker geschädigt 1 × jährlich

Rechtliche Verpflichtung zur Baumkontrolle in Deutschland

Die Pflicht zur Verkehrssicherung ist gesetzlich nicht wörtlich verankert oder definiert. Sie wurde aus der allgemeinen Schadensersatzpflicht des § 823 BGB durch verschiedene Gerichtsurteile entwickelt. Die Pflicht zur Verkehrssicherung obliegt, bezogen auf Bäume, dem Eigentümer des Baumes. Kommt der Eigentümer dieser Pflicht nicht nach und erleidet ein Dritter dadurch einen Schaden, so kann der Eigentümer zu Schadensersatz verpflichtet sein.

Als Grundlegend für die Verkehrssicherungspflicht an Bäumen wird ein Urteil des BGH vom 21. Januar 1965 (III ZR 217/63) betrachtet. Der BGH führt aus, dass der Baumeigentümer eine „sorgfältige, äußere Besichtigung“ durchzuführen hat. Im Umfang grenzt der BGH diese Pflicht insofern ein, als dass „nach dem jeweiligen Stand der Erfahrungen und Technik [...] den Gefahren vorebeugend Rechnung getragen wird, die nach der Einsicht eines besonnenen, verständigen und gewissenhaften Menschen erkennbar sind“. Für die Baumkontrollpraxis ergibt sich daraus, dass grundsätzlich kein besonders geschultes Fachpersonal eingesetzt werden muss. Dennoch hält der BGH fest, dass bei der „Feststellung verdächtiger Umstände“ eine „eingehende fachmännische Untersuchung“ veranlasst werden muss.

Um die Durchführung und Ergebnisse der Baumkontrolle im Zweifel vor Gericht nachzuweisen, sollte die Kontrolle auf einem haltbaren Datenträger, manipulationssicher und lückenlos dokumentiert werden.

Rechtliche Verpflichtung zur Baumkontrolle in Österreich

Mit der Schaffung des § 1319b ABGB wurde im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch eine eigene „Baumnorm“ geschaffen. Der Erhalt des naturbelassenen Zustandes wird als Ziel vorgegeben. Gleichzeitig wird für Kontrollen eine Gemeinwohlabwägung beschrieben. Um diese Rechtsnorm für die Praxis verständlich zu beschreiben, wurde der Leitfaden Baumsicherheitsmanagement überarbeitet herausgegeben.

Einschlägige Regeln der Technik

Als Stand der Technik gelten die Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit (kurz: Baumkontrollrichtlinien) der FLL. Diese wurden erstmals 2004 herausgegeben und 2010 fortgeschrieben. Die neueste, aktuell gültige Ausgabe, ist von 2020 (Stand: 2022).

Verwiesen wird dort auch auf folgende Normen:

Visual-Tree-Assessment (VTA)

Vertreter des Visual-Tree-Assessement (VTA) verstehen dieses ebenfalls als gerichtsfestes Vorgehen und dem Stand der Technik entsprechend. Nichtsdestotrotz steht diese Methodik in der Fachwelt unter immenser Kritik und findet in den FLL-Baumkontrollrichtlinien keine Erwähnung.

Berufsbild Baumkontrolleur

Zwar muss laut Rechtsprechung eine Baumkontrolle nicht durch besonders geschultes Personal durchgeführt werden. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass es sinnvoll ist Baumkontrolleure einzusetzen, die grundlegende Fachkenntnisse besitzen und regelmäßig fortgebildet werden. In vielen Kommunen und Unternehmen wird die Baumkontrolle von ausgebildeten Gärtnern oder Forstwirten sowie von Baumpflegern mit Berufserfahrung übernommen oder die Kontrollen extern vergeben.

Es werden zudem verschiedene Fortbildungen angeboten, die grundlegendes baumbiologisches Wissen zur Durchführung von Baumkontrollen vermitteln:

Die HAWK Göttingen bietet ein Studium der Arboristik (Bsc.) an, welches das Management urbaner Baumbestände thematisiert.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Stefan Düsterdiek: Verkehrssicherheit und Baumkontrolle Der Praxisleitfaden zu den FLL-Baumkontrollrichtlinien. 1. Auflage. Braunschweig 2020, ISBN 978-3-87815-269-9.
  2. 1 2 3 4 Baumkontrollrichtlinien - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit. 3. Auflage. Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau, Bonn 2020.
  3. ↑ Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024 – HaftRÄG 2024 (2462 d.B.), abgerufen am 19. Februar 2025.
  4. ↑ Leitfaden Baumsicherheitsmanagement, abgerufen am 19. Februar 2025.
  5. ↑ Oliver Wittek: Neue Urteile zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen. Die VTA-Methode in der aktuellen Rechtsprechung. In: Arboristik – Recht. Arboristik.de, 9. Mai 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Oktober 2018; abgerufen am 1. Januar 2019.
  6. ↑ FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur. FLL, abgerufen am 4. Januar 2023.
  7. ↑ European Tree Worker. Münchner Baumkletterschule, abgerufen am 23. Dezember 2022.
  8. ↑ European Tree Technician. Nürnberger Schule, abgerufen am 23. Dezember 2022.
  9. ↑ Voraussetzungen zur Anerkennung des FLL-Zertifizierten Baumkontrolleurs für vergleichbare Abschlüsse. FLL, abgerufen am 30. Januar 2023.
  10. ↑ Studiengang Bachelor of Science (BSc) Arboristik | HAWK. Abgerufen am 4. Januar 2023.
  11. ↑ PDF-Archiv – 35-2006, DEGA GaLaBau, Ausgabe 35. Ulmer, Stuttgart 2006, S. 10.