
Wilhelm Arnold Drews (* 11. Februar 1870 in Berlin; † 17. Februar 1938 ebenda), genannt Bill Drews, war ein deutscher Verwaltungsjurist, Politiker und Richter. Er war von August 1917 bis November 1918 der letzte Innenminister des Königreichs Preußen.
In der Zeit der Weimarer Republik wirkte Drews von 1919 bis 1923 als preußischer Staatskommissar für die Verwaltungsreform. Von 1921 bis 1937 war er Präsident des Preußischen Oberverwaltungsgerichts. Ab 1922 lehrte er zudem als Honorarprofessor für Verwaltungsrecht an der Universität Berlin. Durch Beratung bei der Gesetzgebung, seine Rechtsprechung sowie seine Vorlesungen und Lehrbücher prägte Drews maßgeblich das preußische Verwaltungsrecht, insbesondere das Polizeirecht, der demokratischen Zeit und später auch noch die Polizeirechtslehre der Bundesrepublik.
Bill Drews war ein Sohn des aus Stolp in Pommern stammenden, aber in Berlin ansässigen Justizrats und Notars Carl Friedrich Drews (1818–1882), des Rechtsanwalts Otto von Bismarcks. Seine Mutter Louise Drews geb. Kratz (1831–1903) war die Tochter des Heinrich Kratz, Besitzer des Ritterguts Wintershagen in der Nähe der Sommerresidenz Bismarcks in Stolpmünde. Er war evangelischer Konfession.
Drews studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen, an der er sich dem Corps Bremensia anschloss. In Göttingen wurde er 1892 mit einer Dissertation über Die Banknote und ihre Stellung zum Gelde promoviert. Sein Gerichtsreferendariat absolvierte er am Kammergericht, das Assessorexamen bestand er 1896 mit dem sehr selten vergebenen Prädikat „mit Auszeichnung“.
Bill Drews heiratete 1907 die in Lahore (damals Britisch-Indien) geborene Enid Held (1884–1950), eine Tochter des Rechtsanwalts Th. Higgins. Das Paar bekam zwei Töchter.
Nach wenigen Monaten als Vertreter des Landrats im Kreis Usingen (Hessen-Nassau) wurde er ab 1897 als „Hilfsarbeiter“ im preußischen Innenministerium eingesetzt. Von 1902 bis 1905 war Drews Landrat im Kreis Oschersleben (Provinz Sachsen). Der Minister Theobald von Bethmann Hollweg holte ihn zurück ins Innenministerium nach Berlin, wo Drews 1905 zum Geheimen Regierungsrat und 1908 zum Geheimen Oberregierungsrat aufstieg. Von 1911 bis 1914 war er Regierungspräsident des Regierungsbezirks Köslin in Pommern. Im März 1914 kehrte er im Rang eines Unterstaatssekretärs in das Innenministerium zurück. Dort wurde Drews u. a. mit der Organisation des Wiederaufbaus in Ostpreußen nach der Winterschlacht in Masuren betraut und 1917 mit der Vorbereitung einer Verwaltungsreform.
Am 5. August 1917 wurde er zum preußischen Innenminister ernannt. In diesem Amt war er insbesondere mit der Reform des preußischen Landtagswahlrechts betraut, welches bis dahin nach Dreiklassenwahlrecht erfolgte. Die Reform scheiterte jedoch am Widerstand der Konservativen im preußischen Abgeordnetenhaus. Im Auftrag des Reichskanzlers Max von Baden reiste Drews am 1. November 1918 zum Hauptquartier nach Spa (Belgien), um dem preußischen König und deutschen Kaiser Wilhelm II. angesichts der aussichtslosen innen- und außenpolitischen Lage den Thronverzicht nahezulegen. Am 8. November 1918 stellte er ein Abschiedsgesuch, was vier Tage später im Zuge der Novemberrevolution 1918 durch die Regierungsübernahme des Preußischen Revolutionskabinetts (in dem Paul Hirsch das Innenressort übernahm) hinfällig wurde.
Im Mai 1919 setzte der neue preußische Innenminister, Wolfgang Heine (SPD), Drews zum Staatskommissar für die Verwaltungsreform ein (bis 1923). 1921 wurde Drews zum Präsidenten des Preußischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) berufen. Nebenher lehrte er an der Deutschen Hochschule für Politik. 1927 erschien sein wegweisendes Lehrbuch zum preußischen Polizeirecht. Es war ein Standardwerk, das nach seinem Tode von verschiedenen Bearbeitern fortgeführt wurde.
Als Präsident des Preußischen OVG und wichtiger Berater des Innenministeriums übte Bill Drews nachhaltigen Einfluss auf die Polizeireformpolitik Preußens während der Weimarer Republik aus. So gilt er als Schöpfer des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes von 1931, das zum Vorbild aller heutigen Polizeigesetze wurde.
Seit 1927 war Drews Mitglied der Mittwochsgesellschaft.
Während der NS-Diktatur blieb Drews bis 1937 Präsident des Preußischen OVG. Unter seiner Ägide hielt der Gerichtshof an der Gesetzesbindung der Verwaltung fest. Allerdings erging eine Reihe von Entscheidungen, die über eine extensive Interpretation der polizeirechtlichen Generalklausel (§ 14 des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes) die Eingriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden erheblich ausweiteten. Trotz dieser Anpassungsbereitschaft war Drews bis zu seinem Tod 1938 mehrmals Ziel heftiger Angriffe durch radikale NS-Juristen (u. a. Reinhard Höhn), die jegliches Festhalten am überlieferten Polizeirecht scharf bekämpften.

Bill Drews starb, nur wenige Tage nach seinem 68. Geburtstag, am 17. Februar 1938 in Berlin. Beigesetzt wurde er auf dem Friedhof Heerstraße in Berlin-Westend (Grablage: 16-A-20/21). Die letzte Ruhestätte von Bill Drews war von 1987 bis 2009 als Ehrengrab des Landes Berlin gewidmet. Inzwischen wurde das Grab aufgelöst; an gleichem Ort befindet sich heute die letzte Ruhestätte des Politikers Hermann Scheer. Der Grabstein von Bill Drews ist jedoch erhalten und wurde als Gedenkstein im Feld 11a neu aufgestellt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg ging von Drews’ Werk aus der Zeit der Weimarer Republik eine nachhaltige Wirkung in der Polizeirechtslehre der Bundesrepublik aus.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Drews, Bill |
| ALTERNATIVNAMEN | Drews, Wilhelm Arnold |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
| GEBURTSDATUM | 11. Februar 1870 |
| GEBURTSORT | Berlin |
| STERBEDATUM | 17. Februar 1938 |
| STERBEORT | Berlin |