Bunderhammrich Gemeinde Bunde | |
|---|---|
| Koordinaten: | 53° 15′ N, 7° 17′ O |
| Höhe: | 2,4 m ü. NN |
| Fläche: | 8,2 km² |
| Einwohner: | 653 (1970)[Ohne Beleg] |
| Eingemeindung: | 1. Januar 1973 |
| Eingemeindet nach: | Dollart |
| Postleitzahl: | 26831 |
| Vorwahl: | 04959 |
Karte des Rheiderlands | |
Bunderhammrich, Niederdeutsch Hammerk, ist ein Dorf in Ostfriesland. Politisch gehört es zur Gemeinde Bunde. Bunderhammrich liegt im Rheiderland, einer der vier historischen Landschaften des Landkreises Leer.
Bunderhammrich ist eine Reihensiedlung. Sie wurde auf einem Schlafdeich angelegt, der zum Schutz von Marienchor errichtet wurde. Der Ort liegt auf einer mittleren Höhe von 2,4 Metern über Normalnull. Bedingt durch die Lage auf dem ehemaligen Deich befindet sich östlich des Dorfes Altmarsch, westlich hingegen das erst ab 1751 dem Dollart wieder abgerungene Gebiete von Landschaftspolder.
Frühester Beweis für die Anwesenheit von Menschen in Bunderhammrich sind Tonscherben, die auf die Römische Kaiserzeit und das Mittelalter datiert werden. Das Gebiet des heutigen Dollarts und der dem Meer wieder abgerungenen Gebiete ist altes Siedlungsland, das noch im späten Mittelalter dicht besiedelt war. Die Bucht ist, ähnlich wie der Jadebusen, das Ergebnis von Meereseinbrüchen im späten Mittelalter, die die ursprüngliche Moorlandschaft weitgehend ausgeräumt haben. Durch die Entstehung des Dollart und durch Einbrüche des Emsufers sind mindestens 20 Kirchspiele und 10 bis 15 weitere Dörfer sowie drei Klöster untergegangen. Der östliche Dollartbusen bildete sich in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Besonders im Zuge der Cosmas- und Damianflut 1509 und die Antoniflut 1511 ist der Dollart weit ins Innere vorgedrungen.
Zu welchen Gemarkungen das Gebiet des Bunderhammrichs im Mittelalter gehörte, lässt sich nur schwer feststellen. In Betracht kommen die ertrunkenen Moorsiedlungen Dertsamewolt („Ditzumerwold“), Kalentwalt (wohl „Coldewold“ bei Coldeborgerfehn), Hatzumerfehn und Krytzemewalt („Critzumerwold“, jetzt Marienchor) sowie Flurnamen wie Ditsumer hammerke (1469), Hatsemer hammerke (1461) und Bedma hamryk (1447). Deichregister des 17. Jahrhunderts unterscheiden zwischen Hamrichsland, Hatzumer Fehnland, Wynhamsterland, Reiderland und Reiderwehrland.
Fridrich Arends berichtet zudem von einer alten Burgstelle: „Man zeigt in diesem Hamrich noch die Stelle, wo eine Burg gestanden haben soll; bloß etwas Schütt ist davon übrig geblieben.“ Dabei dürfte es sich um den mittelalterlichen Turmhügel („De Warf“ bzw. „Waterborg“) am Klosterlohne bei Ditzumerverlaat handeln, der als mutmaßlicher Häuptlingssitz von Wynham angesehen wird.
Im Bereich von Bunderhammrich wurde vermutlich bereits am Beginn des 16. Jahrhunderts ein Deich zum Schutz des Hinterlandes rund um Böhmerwold, Marienchor und Hatzumerfehn errichtet. Das war der sogenannte Swallich, auch Schwelchdeich oder up't Swelch genannt. Dieser vermutlich zunächst als Sommerdeich angelegte Deich wird 1559 erstmals erwähnt. Der Chronist Eggerik Beninga berichtet jedoch, dass der Swallich bereits 1509 durchgebrochen sei. Er verlief von Bunde nach Ditzumerhammrich und besaß ein Gegenstück bei Wymeer und Dünebroek. Eine Kopie der Dollartkarte von 1574 – im Emdener Trifoleum Aureum – vermerkt: „Nun liegt hier der Schwelch-dijck.“ Der Name dürfte sich auf die alles verschlingende Kraft des Meeres beziehen; vgl. das Verb „verschlingen“ sowie südniederländisch swelch und hochdeutsch Schwalch im Sinne von „Schlund“.
Nachdem die Küstenlinie durch weitere Eindeichungen verschoben wurde, begann die Besiedelung des nun nicht mehr benötigten Deiches in Bunderhammrich. Die weiten Flächen um den Ort wurden dabei entweder in Aufstreckrecht oder in Erbpacht vergeben.
Bunderhammrich gehörte zum Jemgumer Vogtei und war bis weit in das 18. Jahrhundert größtenteils beim Kirchspiel Marienchor eingepfarrt. Zu der Ortschaft gehörten außerdem drei Bauernhöfe im 1707 eingedeichten Norder-Christian-Eberhards-Polder sowie die Wynhamster Stücklände im 1752 eingedeichten Landschaftspolder. Teile der Gemarkung gehörten zu den Kirchspielen Bunde und Böhmerwold. Der nördliche Teil der Ortschaft wurde Hinterhammrich genannt. An der Gemarkungsgrenze mit Marienchor liegt der Hof Dünkirchen (Duinkerken oder Duinkirchen). Er wird erst 1787 namhaft gemacht, doch handelte es sich ursprünglich um zwei Pachthöfe, möglicherweise ein ehemaliges Vorwerk der im 16. Jahrhundert aufgelösten Johanniterkommende Dünebroek.
Politisch wurden die Bewohner bis in das 19. Jahrhundert von einem Schüttmeister vertreten, der von den Stimmberechtigten im Ort gewählt wurde. Jedenfalls im 19. Jahrhundert hatte Bunderhammrich eine eigene Stimme in der Ostfriesischen Landtag.
Nach der Schlacht bei Jena und Auerstedt 1806 wurde Ostfriesland in das Königreich Holland und damit in den französischen Machtbereich eingegliedert. Diese Annexion wurde 1807 von Preußen im Frieden von Tilsit anerkannt. Unter der niederländischen Herrschaft fand 1808 eine Verwaltungsneugliederung statt, wodurch Bunderhammrich zur Gemeinde Landschaps Polder, seit 1811 zum Mairiebezirk gleichen Namens eingeteilt wurde, zu dem auch Marienchor, Böhmerwold, St. Georgiwold und Heinitzpolder gehörten. Damit bildete diese Gemeinde einen Vorläufer der späteren Gemeinde Dollart. Nach der Niederlage Napoleons wurden die alten Verwaltungsstrukturen nur teilweise wiederhergestellt. Die Gemeinde Bunder-Hammrich wurde 1817 der Untervogtei Bunder-Polder zugeordnet, mit dem Hauptort „beim Verlaat“, zusammen mit den Landschafts- und Heinitzpoldern, nicht jedoch mit den benachbarten Dörfern. Kirchlich wurde Bunderhammrich dem Kirchspiel Bunde unterstellt. Der Ortschaft besaß jedenfalls 1812 eine eigene Schule, später waren es zwei (bis in den 1930er Jahren), von denen die Süderschule auch durch Kinder aus Bunderhee besucht wurde.
1852 wurden die Landgemeinden im Königreich Hannover selbständig. Das Nachbardorf Ditzumerhammrich bildete ebenfalls eine selbständige Landgemeinde. Nachdem 1887 in Ditzumerverlaat eine eigene evangelisch-lutherische Kirche errichtet worden war, wurden auch die Einwohner des nördlichen Teils Bunderhammrichs dieser Kirchengemeinde angeschlossen. Die Einwohner des südlichen Teils verblieben dagegen bei der Kirchengemeinde Bunde oder wandten sich der Kirchengemeinde Marienchor zu.
Unter Hannoverscher Herrschaft war Bunderhammrich Teil des Amtes Weener, nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen im Jahre 1866 ab 1885 eine Kommune im Landkreis Weener, der 1932 im Landkreis Leer aufging.
Frühzeitig siedelten sich in dem Ort auch Landarbeiter an. Im Jahre 1719 gab es neben 24 Herden (d. h. Bauernhöfe) 27 Landarbeiterhaushalte. Die Deichreihensiedlung wurde im 18. und 19. Jahrhundert weiter ausgebaut, wobei Bunderhammrich sie, wie der Nachbarort Ditzumerverlaat, zu einem typischen Landarbeiterdorf entwickelte, dessen Einwohner vor allem in den benachbarten Poldern ihre Arbeit fanden. Im April 1919 kam es in der Not der Nachkriegszeit zu „Hungerumzügen“ von Arbeitern, bei denen Bauernhöfen in der Gegend geplündert wurden und schwere Unruhen entstanden. Dutzende Landarbeiter wurden zu langen Haftstrafen verurteilt.
Bunderhammrich bildete 1966 zusammen mit Ditzumerhammrich und Heinitzpolder, ab 1969 zusätzlich mit Landschaftspolder, die Samtgemeinde Dollart, die am 1. Januar 1973 als Gemeinde Dollart der Samtgemeinde Bunde angegliedert wurde. Seit dem 1. November 2011 bildet Dollart eine Ortschaft der durch Zusammenschluss entstandenen Gemeinde Bunde.
Die Zahl der landwirtschaftliche Betriebe ist seit dem Zweiten Weltkrieg rapide gesunken. Von 55 Höfe in 1949 verringerte die Zahl sich auf 31 in 1973. Die Zahl der Pendler stieg dagegen an und betrug 1970 bereits die Hälfte der Berufstätigen.
Der Ort wird im Jahre 1573 als nye Hammerick, 1645 als Niehamrich, 1787 als der neue Hamrich, 1810 als Bonder Hamrik erwähnt. Seit dem Jahre 1818 ist die heutige Bezeichnung Bunderhammrich geläufig. Karten wie jene von Ubbo Emmius (1595) und Coldewey (1730) verorten hier Reiderhammerick. In den niederländischen Kirchenbüchern erscheint Bunderhammrich bereits früher als Herkunftsangabe, beispielsweise als Bunner Hamric (1636), Bonder niewe Hamrick (1723), Bonder Hamrik (1772) oder ’t Bonder Hammerick (1783).
Durch die abseitige Lage des Ortes und durch den Verlust der Bedeutung der Landarbeiter stagnierte die Bevölkerungsentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert. Nach dem Zweiten Weltkrieg lag der Anteil von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches an der Ortsbevölkerung mit 20,5 Prozent nur wenig über dem ostfriesischen Durchschnitt. Bis 1950 nahm ihr Anteil auf 15,1 Prozent ab.
| Jahr | Einwohnerzahl |
|---|---|
| 1848 | 632 |
| 1871 | 647 |
| 1885 | 653 |
| 1905 | 722 |
| 1925 | 718 |
| 1933 | 694 |
| 1939 | 614 |
| 1946 | 510 |
| 1950 | 687 |
| 1956 | 590 |
| 1961 | 639 |
| 1970 | 653 |