Mit Bundesvergleich wird in Deutschland und Österreich der Vergleich von bestimmten Verhältnissen in einem Bundesland (Deutschland) oder Bundesland (Österreich) respektive mit denen in den anderen Ländern des gleichen Gesamtstaats (des Bundes) bezeichnet. In der Schweiz ist der Ausdruck nicht gebräuchlich.
Der „Bundesvergleich“ wird in Publikationen oftmals herangezogen, wenn der Zustand sozialer oder natürlicher Verhältnisse eingeordnet werden soll, die in einem gewissen Maße vor Ort beeinflusst oder geregelt werden können.
Dieser sehr eingegrenzte Vergleich mit anderen Gebietskörperschaften im gleichen Bundesstaat, die in vielen Belangen sehr ähnlichen Bedingungen unterliegen, soll der Betrachtung mehr Schärfe und Plausibilität verleihen. Der „Bundesvergleich“ fußt auf der Annahme, dass sich auf diese Weise leichter erkennen lässt, welche Effekte die in einem Bundesland verfolgten Politiken zeitigen. Er dient der Einordnung und Deutung vorhandener Daten.