Carsten Brennecke (* 9. Dezember 1975 in Frechen) ist ein deutscher Rechtsanwalt für Presserecht, Medienrecht, Äußerungsrecht sowie Wettbewerbsrecht.
Nach seinem Jurastudium an der Universität Köln und einem Auslandssemester in Argentinien folgte 2003 die Promotion zum Dr. jur. Von 2003 bis 2005 absolvierte er das Rechtsreferendariat, das mit dem zweiten Staatsexamen endete. Anschließend war er als selbständiger Rechtsanwalt tätig. 2007 gründete Brennecke zusammen mit Ralf Höcker eine Kanzlei mit Schwerpunkt Presserecht.
Brennecke übernahm zahlreiche Mandate gegen das Ärztebewertungsportal jameda. Ein Musterprozessverfahren vor dem Bundesgerichtshof führte dazu, dass die Bewertungsplattform erstmalig verpflichtet wurde, Profile von Ärzten zu löschen, die dort nicht bewertet werden wollen.
Im Zuge der Erstellung des Kölner Missbrauchsgutachtens übernahm Carsten Brennecke die presserechtliche Beratung des Erzbistums Köln. Auch die in diesem Kontext öffentlich geführte Diskussion um ein vom Erzbistum anberaumtes Pressegespräch mit Journalisten begleitete Brennecke mit seiner Expertise.
Brennecke gehörte dem Anwaltsteam des Wetterjournalisten im sogenannten Kachelmann-Prozess an und führte darüber hinaus zusammen mit Ralf Höcker erfolgreich mehrere presserechtliche Verfahren gegen die Berichterstattung des Axel Springer Verlags.
Im Zuge der Ermittlungen für das vom Erzbistum München und Freising in Auftrag gegebene Missbrauchsgutachten wurde auch der ehemalige Erzbischof und spätere Papst Benedikt XVI. seitens der Kanzlei befragt. Aufgrund seines hohen Alters zum Zeitpunkt der Befragung (94 Jahre) sowie der Fülle an in diesem Kontext auszuwertenden Dokumenten (8000 Seiten) hat sich der emeritierte Papst ein Team aus kirchenrechtlichen sowie juristischen Beratern zusammengestellt, welchem auch Carsten Brennecke angehörte. Die Erkenntnisse der Überprüfung des Gutachtens wurden dann in einem sogenannten „Faktencheck“ veröffentlicht. Der Faktencheck kommt zu dem Ergebnis, dass Papst Benedikt in keinem der Fälle Kenntnis von Taten oder vom Tatverdacht sexuellen Missbrauchs durch die Priester hatte. Brennecke resümierte die Ergebnisse dahingehend, dass die Indizienlage so ungenügend sei, dass man daraus keinesfalls eine Verurteilung ableiten könne. Das Münchener Gutachten verletze die auch aus dem Grundgesetz abgeleitete Unschuldsvermutung. Sie gelte für jeden Menschen, also auch für den Papst.
Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal und einem Pressebericht zum ehemaligen VW-Manager Wolfgang Hatz erwirkte Brennecke vor dem BGH ein Grundsatzurteil zu Anhörungspflichten der Presse.
Die Entscheidung des BGH hat nachhaltige Auswirkungen auf die künftige Verdachtsberichterstattung durch Journalisten. Demnach ist die Presse verpflichtet, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um eine Stellungnahme des Betroffenen zu erreichen, bevor sie namentlich oder identifizierend über den Betroffenen berichtet.
Brennecke vertrat von Januar bis März 2024 Ulrich Vosgerau, Teilnehmer am Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam 2023, gegen das Medienunternehmen Correctiv. Die Beschwerden zur Wiedergabe seines Vortrages in Potsdam wurden beim Landgericht Hamburg in zwei von drei Punkten und beim OLG Hamburg vollständig zurückgewiesen.
Carsten Brennecke ist Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen und engagiert sich darüber hinaus in Organisationen wie Greenpeace und Sea Shepherd. Seine Mitgliedschaft im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat er beendet. Dies begründete er damit, dass diese NGO ebenso wie andere NGOs in den Wahlkampf eingegriffen hätte. Er ist zudem Mitglied in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR e.V.), im Kölner Anwaltverein e.V. sowie im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV).
| Personendaten | |
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| NAME | Brennecke, Carsten |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtsanwalt |
| GEBURTSDATUM | 9. Dezember 1975 |
| GEBURTSORT | Frechen |