Christian Schmidt-Leithoff

Christian Schmidt-Leithoff (* 10. Oktober 1935 in Berlin; † 12. Juni 2018 in Stuttgart-Bad Cannstatt) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.

Leben und Wirken

Nach seiner Reifeprüfung 1945 an der Gelehrtenschule Johanneum in Hamburg studierte Christian Schmidt-Leithoff ab 1954 Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Universität Hamburg. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen 1958 in Hamburg war er Rechtsreferendar in Hamburg, Heidelberg und Mannheim und absolvierte 1963 das zweite Staatsexamen. 1965 promovierte er zum Dr. jur. über „Die Rechtslage der nichteingetragenen Dauergenossenschaft“ an der Universität Hamburg. In der Zeit von 1963 bis 1994 arbeitete er als Jurist bei verschiedenen großen Konzernen und wurde 1972 Fachanwalt für Steuerrecht. Im Jahre 1986 habilitierte er sich für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von 1994 bis 1997 übernahm er mehrere Lehrstuhlvertretungen an deutschen Universitäten. Zuletzt wirkte er von 1997 bis 2002 als Professor für Zivilrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht sowie Versicherungswesen an der Technischen Universität Dresden.

Besonders bekannt wurde Schmidt-Leithoff durch seine Mitkommentierung des GmbH-Gesetzes.

Veröffentlichungen (Auswahl)

Einzelnachweise

  1. ↑ Traueranzeige Christian Schmidt-Leithoff. In: Frankfurter Allgemeine / Lebenswege vom 16.6.2018 (abgerufen am 5. März 2026).
  2. ↑ Schmidt-Leithoff, Christian. In: Dorit Petschel (Bearb.): Die Professoren der TU Dresden 1828 - 2003. Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2003, S. 850, ISBN 3-412-02503-8; Prof. Dr. jur. habil. Christian Schmidt-Leithoff. In: Catalogus professorum dresdensis; Prof. Dr. jur. Christian Schmidt-Leithoff. In: Forschungsdatenbank Freiburg (beides abgerufen am 5. März 2026).