Das DSK-Kartell war ein von 2010 bis 2019 bestehendes Kartell von Straßenbauunternehmen. Im August 2026 verhängte das Bundeskartellamt eine Gesamtgeldbuße von 60,3 Mio. Euro gegen die beteiligten Unternehmen aufgrund § 81a, § 81 GWB.
Die Abkürzung DSK steht für Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise. Innerhalb des Kartells gab es Kundenschutzabsprachen, Preisabsprachen und Submissionsabsprachen. Geschädigte waren überwiegend öffentliche, teils auch private Auftraggeber im gesamten Bundesgebiet, die zuvor entsprechende Leistungen ausgeschrieben hatten.

An den Absprachen beteiligt waren:
„Gründungsgesellschafter“ waren Kutter, Bitunova, Possehl und OAT. Die Unternehmen VSI, Liesen und AS stießen später hinzu.
Alle Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig, nachdem sich das Bundeskartellamt mit den beteiligten Unternehmen auf eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) des Bußgeldverfahrens analog einer Verständigung im Strafverfahren geeinigt hatte. Weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und des Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen (§ 298 StGB) fanden daraufhin nicht mehr statt.
Das DSK-Kartell steht im engen Zusammenhang mit dem Straßenreparatur-Kartell. Hier wurde vom Bundeskartellamt im Mai 2025 gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen eine Gesamtgeldbuße von 10,5 Mio. Euro verhängt. An diesem Kartell waren beteiligt: