
Die Dachhaut ist der Teil eines Daches, der vor Niederschlag, Wind und Sonne schützt, und auf der tragenden Dachkonstruktion aufliegt.
Im engeren Sinne bezeichnet der Begriff Dachhaut nur das äußerste Bauteil, das je nach Wasserdurchlässigkeit eingeteilt wird in:
Zum Schutz vor Ultraviolettstrahlung, mechanischer Beschädigung, Brand oder als ökologische Ausgleichsmaßnahme kann die Dachabdichtung z. B. mit Kies, Holz, Betonplatten oder einer Dachbegrünung abgedeckt werden. Diese Abdeckung wird dadurch nicht zur Dachhaut, sondern zu ihrem Bestandteil.
Ein Sprachgebrauch, der sich bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts findet: „… die getragenen Dachdeckung, als das Schutzmittel gegen Witterungseinflüsse im Gegensatz zum tragenden Dachgerüst.“ (Wasmuths Lexikon der Baukunst)
Dachgerüst ist die Dachkonstruktion, das Tragwerk eines Daches, insofern ist Dachhaut eine Zusammenfassung der Begriffe Dachdeckung (Außenhaut) und Dachabdichtung (Unterkonstruktion der Dachdeckung).
Als Dachhaut bezeichnet der Dachdecker eine fiktive Fläche, die sich über die höchsten Punkte der Dachdeckung spannt.
Als Rechtsterminus findet sich Dachhaut beispielsweise in deutschen Landesbauordnungen, im Zusammenhang mit der Bestimmung von Abstandsflächen: „Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut ...“ (Musterbauordnung)
Aber auch bei baukonstruktiven Festlegungen zum Brandschutz: „Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut zu führen.“ (Musterbauordnung) Darunter ist zu verstehen, dass Brandwände die Dachkonstruktion durchdringen müssen.

Die Dachhaut ist vielfältigen Umwelteinflüssen ausgesetzt. Regelmäßige Pflege und Kontrolle sind daher wichtig, um Schäden vorzubeugen.
Nach deutscher Rechtsprechung ist eine regelmäßige Dachwartung Pflicht für alle Hausbesitzer. Der Besitzer muss sicherstellen, dass keine Gefahren wie herabfallende Dacheindeckung von seiner Immobilie ausgehen. Kommt er der Wartungspflicht nicht nach, können bei Unfällen hohe Schadensersatzansprüche auf ihn zukommen. Auch Gebäudeversicherungen fordern zunehmend den Nachweis regelmäßiger Kontrollen. Professionelle Dachhandwerker bieten dementsprechend Wartungsverträge an, die einen einwandfreien Zustand des Daches garantieren sollen. Eine selbständige Wartung durch den Hausbesitzer gilt hingegen nicht als Nachweis seiner Sorgfaltspflicht.
Eine professionelle Dachwartung umfasst folgende Maßnahmen:
Eine Dachwartung geht damit weit über die Leistungen einer gewöhnlichen Dachreinigung hinaus. Eine zusätzliche Schutzmaßnahme vor Dachschäden durch hohe Temperaturunterschiede und äußere Einflüsse wie Hagel bietet die Dachbegrünung. Eine Dachbegrünung schafft ausgeglichene Temperatur- und Feuchteverhältnisse und reduziert somit Spannungen in der Dachhaut.
Durchdringungen der Dachhaut ergeben sich, wenn Leitungen durch die Dachhaut geführt oder etwas von oben an der Dachkonstruktion befestigt werden soll.
Zur Abdichtung einer Durchdringung wird meist auf spezielle Formteile zurückgegriffen, die auch gegen anstauendes Wasser abdichten und leichte Bewegungen der Bauteile etwa aufgrund von Wärmedehnung zulassen. An Schrägdächern können Dachdecker und Klempner alternativ Anschlussbleche durch Verfalzung oder Verlötung von Stössen selber herstellen.
Zur Herstellung von Abläufen und Durchführung von Rohren werden auf Flachdächern oft Formteile mit Anschlusskragen (Flansch) verwendet. Die als Dachhaut verwendeten Kunststoffdichtungs- der Bitumendachbahnen können nach Montage mit dem Kragen verklebt (Klebeflansch) oder zwischen Kragen und einem losen Andruckring verklemmt (Klemmflansch) werden. Alternativ werden Dichtungsmanschetten verwendet, die aus einem flexiblen Material bestehen, um das Rohr gelegt und anschließend ebenfalls mit der Dichtungsbahn verklebt werden. Teilweise werden auch Flüssigabdichtungen oder erhitztes Bitumen zur Abdichtung des Bauteilanschlusses verwendet, wobei die Haltbarkeit oft von der Qualität der handwerklichen Ausführung abhängt.
Abluftleitungen (z. B. Küchenabluft, Sanitärentlüftung) werden so ausgeführt, dass kein Regenwasser in die Lüftungsleitungen eindringen kann. Bei der Be- und Entlüftung von Entwässerungsleitungen sowie bei Abgasleitungen von Brennwertgeräten kann auf einen Regenschutz verzichtet werden, da diese dazu ausgelegt sind, Wasser abzuführen. Bei anderen Abgas- sowie bei Rauchgasleitungen (Schornsteinen) entscheiden die baulichen Voraussetzungen oder der Schornsteinfeger. In regenreichen Gebieten werden Schornsteine meist abgedeckt. Dies erhöht die Haltbarkeit des Schornsteinkopfs und vermindert die ins Gebäude dringende Feuchtigkeitsmenge, kann allerdings die Reinigung erschweren.