Die Demarchie (Kunstwort aus altgriechisch δῆμος demos „Volk“ und ἄρχειν archein „Erster sein, herrschen“) ist eine Herrschaft des Volkes, in der alle Entscheidungsträger eines Gemeinwesens repräsentativ aus denjenigen Menschen mittels Losverfahren bestimmt werden, die von diesen Entscheidungen betroffen sind. Dieser Ansatz hat Ähnlichkeit mit der ursprünglichen Attischen Demokratie.
In Abgrenzung zur Demarchie stehen Verfahren ohne eigene Entscheidungsmacht der ausgelosten Gremien, wie bei der Deliberativen Demokratie oder der Erarbeitung von Vorschlägen durch ein Bürgerforum, Bürgerrat.
Den Begriff der Demarchie (englisch demarchy) führte der australische Philosoph John Burnheim 1985 in seinem Werk Is Democracy Possible? ein:
“Democracy is possible only if the decision-makers are a representative sample of the people concerned. I shall call a polity based on this principle a demarchy”
„Demokratie ist nur möglich, wenn die Entscheidungsträger eine repräsentative Auswahl der von den Entscheidungen betroffenen Leute sind. Ein Gemeinwesen, das sich auf dieses Prinzip gründet, nenne ich eine Demarchie“
Er kritisiert die bisherige Form moderner Demokratie in den ersten beiden Sätzen seines Werkes: „Demokratie gibt es nicht, wenigstens nicht in der Praxis. Bestenfalls haben wir heute eine Regierungsform, die man in der Antike als Wahloligarchie mit stark monarchistischen Zügen bezeichnet hätte.“
Nach Burnheim müsse man wie in der Demokratie der Antike zum Verfahren einer Bestimmung der öffentlichen Funktionäre, der Repräsentanten, mittels Losverfahren zurückkehren und auf Wahlen verzichten, auf möglichst dezentraler Ebene. Entscheidungsgremien sollten einen „statistisch repräsentativen“ Querschnitt derjenigen abbilden, die von den Entscheidungen betroffen sind, dabei solle niemand zur Teilnahme gezwungen werden. „Wenn sie also eine schlechte Entscheidung treffen, sind sie mindestens ebenso sehr davon betroffen wie alle anderen“. Als Vorteil der Demarchie sieht er unter anderem die Abschaffung des von ihm als undemokratisch angesehenen Berufspolitikertums, sowie, dass sich „die soziale Grundlage für jegliche charismatische Autorität auflösen würde“.
Weitere verwendete Bezeichnungen für eine Herrschaft des Volkes mit ausgelosten Repräsentanten als Entscheidungsträgern sind die Aleatorische Demokratie (Buchstein, von lateinisch aleatorius ‚zum Würfelspieler gehörend‘, vom Zufall abhängig) bzw. Aleatorisch-repräsentative Demokratie (Reybrouck), im Unterschied zur derzeit etablierten Elektoral-repräsentativen Demokratie mittels Wahlen:
„Dies ist also die Pathogenese unseres Wahlfundamentalismus: Das Losverfahren, das demokratischste aller politischen Instrumente, musste im achtzehnten Jahrhundert gegenüber Wahlen den Kürzeren ziehen; Wahlen waren jedoch nie als demokratisches Instrument gedacht gewesen, sondern als Verfahren, um eine neue, nicht-erbliche Aristokratie an die Macht zu bringen.“
Über mehr als zweitausend Jahre, bis ins 18. Jahrhundert, wurde die Demokratie als Herrschaft des Volkes gesehen, wenn die politischen Institutionen größtenteils per Losverfahren direkt aus dem Volk hervorgehen. Diese Besetzung der Ämter durch das Losverfahren benannte schon Herodot im fünften Jahrhundert v. Chr. in seiner Verfassungsdebatte als einen der Vorzüge der Isonomie, der Herrschaft der Vielen, der Demokratie. Der griechische Philosoph Aristoteles schrieb vor über 2300 Jahren in seinem Werk Politik zur Besetzung der politischen Institutionen:
«λέγω δ᾽ οἷον δοκεῖ δημοκρατικὸν μὲν εἶναι τὸ κληρωτὰς εἶναι τὰς ἀρχάς,
τὸ δ᾽ αἱρετὰς ὀλιγαρχικόν»
„Es gilt z. B. für demokratisch, daß die Staatsämter durchs Los, für oligarchisch, daß sie durch Wahl besetzt werden“
Auch 1748 noch schrieb Charles Montesquieu zur Bestimmung von Repräsentanten des Volkes:
« Le suffrage par le sort est de la nature de la démocratie; le suffrage par choix est de celle de l’aristocratie. »
„Die Entscheidung durch das Los entspricht dem Wesen der Demokratie, die Entscheidung durch Wahl dem der Aristokratie.“
Die Demarchie, diese Ursprungsform der Demokratie, wurde zeitweise in der antiken Polis in Griechenland praktiziert, vor allem in Athen, unter anderem, um Korruption oder Gewalttätigkeit bei Wahlkämpfen einzudämmen: Stadtverordnete, Richter und die meisten Ämter wurden durch das Los bestimmt. Alle männlichen Freien der Stadt Athen ab Vollendung des 30. Lebensjahres hatten Zugang zur Mitbestimmung in der Regierung, nicht jedoch Frauen, Metöken (Fremde), unter Dreißigjährige und Sklaven. Die Anzahl der Vollbürger betrug etwa 30.000 bis 40.000 Männer, das waren rund 10 % der Gesamtbevölkerung. Bei wichtigen Entscheidungen, z. B. über Krieg und Frieden, mussten mindestens 6.000 anwesend sein.
Diese antike Urdemokratie wurde von vier Säulen getragen:
Im Mittelalter gab es zumindest demarchische Ansätze in Florenz („Imborsazione“, 1328–1530) bei der Besetzung des gesetzgebenden Rates, der Regierung und der Verwaltungskommissare, Aragón übernahm es („Insaculación“, 1350–1715) für Wahlkollegien, lokale Machthaber und nationale Parlamentsmitglieder. Das Losverfahren wurde jedoch beschränkt, indem zunächst mögliche Kandidaten vorgeschlagen und dann von einer städtischen Kommission vorausgewählt wurden; erst danach folgte die Auslosung. Immerhin wurden so in Florenz 75 % der Bürger vorgeschlagen. Ämterhäufung war nicht zulässig, und eine häufige Rotation, jeweils nicht mehr als ein Jahr, beschränkte die Macht des Einzelnen. Das Verfahren aus Florenz wurde auch in Orvieto, Siena, Pistoia, Perugia und Lucca übernommen, das sehr ähnliche aus Aragón in Lleida, Saragossa, Gerona und Barcelona, auch in weiteren Regionen Spaniens wie Murcia, La Mancha und Extremadura. König Ferdinand II. sah als Vorteile, dass dieses Losverfahren „in den Ortschaften und Städten eher ein gutes Leben, eine gesunde Verwaltung und Regierung fördern als die Ordnungen, die sich umgekehrt auf die Wahl stützen. Sie sind einiger und gleicher, friedlicher und freier von Leidenschaften.“
Es gab und gibt verschiedene Konzepte zur Realisierung einer Demarchie. Sowohl Volksvertreter in Entscheidungsgremien als auch Amtsträger können per Zufallswahl bestimmt werden. Entscheidungsgremien können dabei entweder für eine Legislaturperiode oder nur für eine bestimmte Entscheidung ausgelost werden. Sie fungieren vollumfänglich als Regierung oder es gibt jeweils Einzelgremien für Bildung, Umwelt, Wirtschaft und die anderen Bereiche. Es könnte eine Pflicht zur Teilnahme am Losverfahren geben oder sie könnte auf Freiwilligkeit beruhen.
Folgende Werke stellen Möglichkeiten zur Umsetzung einer Demarchie vor, oder zumindest teilweise Umsetzungen von Regierung und Gesetzgebung durch geloste Volksvertreter.
Terrill Bouricius und David Schecter schlugen 2013 für den Teilaspekt der Legislative fünf konkrete Stufen vor, sich einer Demarchie zu nähern, von kleinen deliberativen Schritten (1. – Aleatorische Deliberation) bis zur Reform, bei der die ausgelosten Bürger über alle Gesetze entscheiden (5. – demarchische Legislative):
Nach Burnheim, der den Begriff prägte, müssen in einer Demarchie „die Entscheidungsträger eine repräsentative Auswahl der von den Entscheidungen betroffenen Leute“ sein. Derzeit findet man die Demarchie kaum vor.
In etlichen Ländern werden Laienrichter mittels Losverfahren bestimmt, die gemeinsam mit Berufsrichtern die Gerichtsverhandlung bei Strafverfahren führen, wie in den USA oder bei schweren Vergehen in Frankreich und Österreich. Diese Geschworenen entscheiden entweder völlig unabhängig vom Richter über die Schuldfrage (USA) oder sind diesen mindestens gleichberechtigt (Österreich). Im antiken Griechenland wurden die Gerichte durch ausgeloste Geschworene besetzt, heute wird noch der Oberste Sondergerichtshof, das höchste „Verfassungsgericht“, per Losverfahren aus der Richterschaft bestimmt.
Zur Auslosung von Repräsentanten gibt es gegenüber dem Wahlverfahren repräsentativer Demokratien Argumente dafür und dagegen:
Das Losverfahren ist unbestechlich, effizient und kostengünstig, entlastet die Betroffenen, erzeugt Kreativität und gesellschaftliche Stabilität, zudem wird der politische Wille der gesamten Gesellschaft repräsentativ bei den Entscheidern abgebildet:
Das Losverfahren kann manipuliert werden, wird nicht akzeptiert, hat hohe Folgekosten für inkompetente Entscheider, reduziert Leistungs- und Wettbewerbsprinzip, reduziert die Übernahme von Verantwortung und macht längerfristige Planung unmöglich:
Losverfahren oder Bürgerbeteiligung allein macht noch keine Demarchie aus. Nach Burnheim, der den Begriff prägte, müssen in einer Demarchie „die Entscheidungsträger eine repräsentative Auswahl der von den Entscheidungen betroffenen Leute“ sein. Nachfolgende Beispiele sind daher keine Demarchien.

Folgende Modelle behandeln keine Demarchie, sondern einzelne Bestandteile, meist nur für einen der drei Hoheitsbereiche der Staatsgewalt, der Legislative – teils in der Absicht, mit Zwischenschritten stufenweise einen Übergang zu einer Demarchie zu erreichen, teils ohne demarchisches Ziel zur Förderung der Akzeptanz der „modernen Demokratie“, der Polyarchie.
Nachfolgend werden keine Beispiele für Demarchie aufgeführt, sondern für die „Aleatorische Deliberation“ (entlehnt von lateinisch deliberatio ‚Beratschlagung, Überlegung‘), in der die ausgelosten Repräsentanten des Volkes nicht entscheiden, sondern unverbindliche Vorschläge erarbeiten und diese beratend den zuständigen Gremien zur Entscheidung unterbreiten.
Burkhard Wehner schlug 1995, inspiriert von Peter Dienels Konzept der Planungszelle, die Einrichtung von „Laienparlamenten“ vor, deren Mitglieder im Losverfahren bestimmt werden. Diese haben danach keine oder wenig Entscheidungsgewalt, sondern vor allem beratende Funktion. In der Kombination von gewählten Expertenparlamenten und gelosten „Laienparlamenten“ sieht Wehner die zeitgemäße Kombination von Bürgernähe und fachlicher Kompetenz des politischen Entscheidungsprozesses.
In der kanadischen Provinz British Columbia wurde 2004 eine Gruppe von 160 Bürgern durch das Los bestimmt, die in der Citizens’ Assembly on Electoral Reform eine Reform des Wahlrechts erarbeiten sollte. Diese Versammlung beriet während eines Jahres immer wieder, die Teilnehmer bekamen eine Vergütung von 110 Euro je Beratungstag. Der Prozess bestand aus einer Schulungsphase, einer Konsultationsphase und einer Beschlussfassungsphase. Im für die Umsetzung benötigten durchgeführten Referendum im Jahr 2005 scheiterte der erarbeitete Vorschlag zur Änderung des Wahlrechts mit 57,7 Prozent Zustimmung – nötig gewesen wären 60 Prozent.
An der chinesischen Ostküste in der zur Industriestadt Wenling gehörenden Großgemeinde Zeguo lief im Auftrag der chinesischen Regierung von 2005 bis 2009 ein politisches Experiment zur Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen. Es wurde von He Baogang betreut, der an der Deakin University in Melbourne Politikwissenschaften lehrt, zum Einsatz kam die Methodik von James S. Fishkin. 2009 diskutierten in Zeguo die 171 Einwohner den Bürgerhaushalt der Stadt für das Folgejahr, die aus dem per Los ausgewählten Vorjahrespanel übrig waren. Sie gaben ausschließlich Hinweise ab, auf dieser Basis wurden die Entscheidungen von den normalen Gremien getroffen. In den Folgejahren passte die Regierung das Beteiligungskonzept nach ihren Wünschen an, der demokratische Ansatz wurde verwässert. Dennoch fasst He 2019 zusammen, wenn solche Bürgerbeteiligungen schon in einem autoritären Staat möglich seien, könnten auch Städte und Gemeinden in etablierten demokratischen Ländern ähnliche Experimente durchführen.
Demarchie, aleatorisch-repräsentative Demokratie
Konkrete (Teil-)Modelle
Hintergrund