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| Staatliche Ebene | Bundesebene | ||
| Stellung | nachgeordnete Dienststelle | ||
| Aufsicht | Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft | ||
| Gründung | 1884 (als Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung/Forsttechnische Abteilung für Wildbachverbauung am Ackerbauministerium) | ||
| Hauptsitz | Wien 1030, Marxergasse 2 | ||
| Website | die-wildbach.at | ||
Die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV, heute auch die.wildbach) ist die in Österreich zuständige Organisation für die Agenden der Wildbachverbauung und der Lawinenverbauung.
Die Technologie der Katastrophenschutzverbauung im alpinen Raum hat eine lange Tradition, die auf mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Wegebau, Bewässerungsleitungen, Wehre und Känale der Mühlen-Kleinindustrie, die Länden der Schifffahrt und Flößerei und die Klausen und Rechen der Holztrift zurückgeht, von den jeweiligen Betreibern, Verbünden und den Grundherren finanziert, aber immer nur auf örtliche Eingriffe beschränkt. Größere Regulierungsprojekte wurden schon unter Maria Theresia angedacht. Eine erste systematische Veröffentlichung zur Technologie stammt von Franz Zallinger zum Thurn an der Universität Innsbruck von 1779. Umfassendere staatliche Baumaßnahmen fanden dann beispielsweise in den 1820er Jahren an der Salzach im Oberpinzgau, und in den 1830er Jahren am Donaukanal in Wien statt. Ab den 1850ern begann organisierte Verbauungstätigkeit auch in den Oberläufen der Wildbäche, und Maßnahmen zur Bodenbefestigung, noch von Einwohnern der betroffenen Täler selbst finanziert (Grundentlastung und Eigenverantwortlichkeit der Ortsgemeinden). Seit 1879 hält die – 1872 gegründete – Hochschule für Bodenkultur Vorlesungen über Wildbach- und Lawinenverbauung.
Nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe 1882 wurde beschlossen, eine eigene Behörde für den Hochwasserschutz zu installieren. 30. Juni 1884 trat das Gesetz betreffend Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern in Kraft, und es wurde ein Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung und die Forsttechnische Abteilung für Wildbachverbauung durch einen Akt des Ackerbauministeriums eingerichtet.
Das Amt gliederte sich in eine Südsektion in Villach, und eine Nordsektion in Teschen (heute Cieszyn CZ), in anderen Regionen der Monarchie folgten bis 1904 weitere Sektionen. Es wurde eine erste systematische hydrographische Aufnahme der Wildbäche und Einzugsgebiete begonnen. Verbauungsmaßnahmen wurden mit freiwilligen Arbeitern ebenso wie mit Strafgefangenen durchgeführt.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste die Abteilung neu strukturiert werden, durch den Verlust vieler Fachkräfte und die Not der Nachkriegsjahre fand kaum Verbauung statt. Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich stand wieder mehr Budget, und auch Zwangsarbeitskräfte zur Verfügung, die Verbauungsmaßnahmen wurden aber schnell auf kriegswichtige Anlagen eingeschränkt und kamen bald wieder ganz zum Erliegen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Abteilung am Staatsamt für Land- und Forstwirtschaft von Oswald Wagner neu aufgebaut.
1975 trat das Forstgesetz in Kraft, mit dem auch die Wildbach- und Lawinenverbauung ausdrücklich gesetzlich verankert wurde, dem Forstwesen eingegliedert und in ihrem Bezug zum Wasserbau (Bundeswasserbauverwaltung/Abteilung VII5 – Schutzwasserwirtschaft, Ämter/Abteilungen für Wasserbau der Länder) definiert. Organisatorisch gliederte sich das Amt nun in Sektionen und 37 Gebietsbauleitungen – die 1979 auf 30 reduziert wurden. Auch die Aufgaben des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung wurden neu geregelt und umfassten nun auch die Erstellung und Ausarbeitung von Gefahrenzonenplänen und behördliche Sachverständigentätigkeit.
1980 wurde zusätzlich eine Geologische Stelle gegründet. 1984 wurde die WLV als dritte Abteilung im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft eingerichtet. 2000 (nach der Lawinenkatastrophe von Galtür) wurde die Stabsstelle Schnee und Lawine in Schwaz in Tirol eingerichtet.
Heute ist das Amt eine wirtschaftlich kalkulierende Bauleitungsbehörde ebenso wie ein Kompetenzzentrum für alpine Naturgefahren in Beratung und Forschung.
Österreichweit gliedert sich die.wildbach heute in 7 Sektionen, 21 Gebietsbauleitungen, 3 technische Stabsstellen und die zentrale Lohnverrechnung.
Die Wildbach- und Lawinenverbauung Österreich wird seit Februar 2017 durch Florian Rudolf-Miklau geleitet. Die Zentralstelle im BMLRT übernimmt die Leitung und strategische Steuerung der gesamten Wildbach- und Lawinenverbauung. Zu den Agenden gehören:
Aufgabe der Sektionsleitungen sind etwa regionale Koordinierung und Überwachung aller Leistungen der Gebietsbauleitungen, Überprüfungs-, Kontroll- und Genehmigungsleistungen im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums, lokale Umsetzung der strategischen Entwicklung und Vertretung in den Bundesländern nach außen, lokale Öffentlichkeitsarbeit. Die Gebietsbauleitungen stellen alle Kernleistungen bürgernah zur Verfügung.
Die Sektionen sind:

Die Stabsstellen unterstehen direkt dem Ministerium:
Alle diese Projekte sind heute als Web-GIS neben den Spezialapplikationen meist auch für Bürger zugänglich (Webportal Geoland und GIS der Länder)
Forschungsprojekte:
Bildung:
Enge Zusammenarbeit besteht mit den anderen Abteilungen des Landwirtschaftsministeriums, den anderen geowissenschaftlichen Diensten (ZAMG, BEV, BFW, UBA), der Berufsvertretung Verein der Diplomingenieure der Wildbach- und Lawinenverbauung Österreichs (WLV), den einschlägigen geowissenschaftlichen Forschungsstätten (wie BOKU, Leoben, BFW Innsbruck, Joanneum Research, HBLFA Raumberg-Gumpenstein, uvam.) und anderen Institutionen.
Insgesamt werden in Österreich um die 12.300 Wildbacheinzugsgebiete und 6.000 Lawineneinzugsgebiete betreut. Damit fallen 67 Prozent der Staatsfläche von Österreich – in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten sogar 80 Prozent – in den Betreuungsbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung. In etwa 80 Prozent der betreuten Gebiete sind Siedlungen und Infrastruktur durch Wildbäche und Lawinen bedroht.
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| Sektion | BH | Gem. | Fl. in km² | EW | Gem. betr. | Fl. betr. in km² | EZB Wildbach | EZB Lawinen | % Fl. betr. | % Risiko-Geb. | BL |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wien/Nö/Bgld | 34 | 745 | 23.558 | 3.400.000 | 418 | 9.500 | 2.356 | 24 | 40 | 3,5 | 3 |
| Oö. | 18 | 445 | 11.981 | 1.400.000 | − | 5.630 | 1.239 | 258 | 47 | 8,2 | 4 |
| Sbg. | 21 | 542 | 7.154 | 524.400 | − | 5.010 | 1.299 | 561 | 70 | 3 | 4 |
| Stmk. | 18 | 542 | 16.392 | 1.200.000 | − | 11.470 | 3.039 | 1.167 | 70 | 4 | 4 |
| Ktn. | 12 | 279 | 9.544 | 673.500 | − | 6.580 | 1.239 | 295 | 69 | − ∗ | 4 |
| Tirol | 9 | 279 | 12.648 | 673.500 | − | 2.210 | 1.878 | 2.189 | 91 | 20 | 6 |
| Vlbg. | 4 | 96 | 2.601 | 362.500 | − | 5.630 | 1.369 | 1.481 | 85 | 30 | 2 |