| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation |
| Kurztitel: | Digitale-Versorgung-Gesetz |
| Abkürzung: | DVG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Erlassen aufgrund von: | Art. 74 Nr. 12, 1 und 19 GG |
| Rechtsmaterie: | Gesetzliche Krankenversicherung |
| Erlassen am: | 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2562) |
| Inkrafttreten am: | überw. 19. Dezember 2019 (Art. 7 G vom 9. Dezember 2019) |
| GESTA: | M024 |
| Weblink: | Text des Gesetzes |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) soll eine bessere Gesundheitsversorgung durch Digitalisierung und Innovation gewährleisten.
Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation beschlossen. Der Gesetzgeber will damit Digitalisierung und Innovation im deutschen Gesundheitswesen voranbringen, das Gesundheitssystem effizienter machen und dazu beitragen, dass Daten für die Forschung besser genutzt werden können.
Das DVG ist ein umfangreiches Artikelgesetz und ändert eine Reihe bestehender Gesetze und Verordnungen, vor allem das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V). Zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten zielt das Gesetz insbesondere darauf ab,
Darüber hinaus enthält das DVG Regelungen, die zur Verbesserung der Teilhabe Versicherter an digitalen Gesundheitstechnologien und zur sektorenübergreifenden Vernetzung von Soft- und Hardware in Arztpraxen und Krankenhäusern führen sollen.