Die Entscheidung, ob ein D€ tatsächlich eingeführt wird, soll erst nach Abschluss der Untersuchungs- und Vorbereitungsphase getroffen werden. In jedem Fall solle ein D€ das Bargeld nur ergänzen, es aber nicht ersetzen. Nachdem sich der Europäische Rat im Dezember 2025 für die Einführung aussprach, soll das EU-Parlament im Mai 2026 zur Einführung des D€ abstimmen können. Frühestens 2029 könnte dann der Digitale Euro nach einem Pilotprojekt der EZB eingeführt werden.
Sollte Ende der 2020er Jahre ein D€ als vermutlich infrastrukturseitig kostengünstigere gesetzliche Zahlungsalternative zu Bargeld verfügbar werden, würde vermutlich eine beträchtliche Anzahl von Händlern aus Kostengründen keine Bargeldoption mehr anbieten. Bestünde weiterhin der politische Wunsch, die Wahlfreiheit aufrechtzuerhalten, müssten, wie in Schweden, gesetzliche Standards für eine Grundversorgung mit Bargeld festgelegt werden.
Argumente und Motive für die Einführung eines D€
Argumente und Motive für die Einführung eines D€ sind laut EZB:
Erhalt der Rolle des Zentralbankgeldes als monetärer Anker für das Zahlungssystem
Bereitstellung eines kostenlosen digitalen Zugangs zu einem sicheren gesetzlichen Zahlungsmittel im Euroraum
erweiterte Zahlungsmöglichkeit durch alternatives Zentralbankgeld neben dem Bargeld und dem Buchgeld auf den Konten bei Geschäftsbanken als Beitrag zu Verfügbarkeit und Inklusion
Schaffung von Vertrauen in digitales Bargeld durch hohen Schutz der Privatsphäre
Treiber für Innovationen im Massenzahlungsverkehr
Eindämmung der Verbreitung von Kryptowährungen und Stablecoins zur Sicherung der finanziellen Stabilität und geldpolitischen Souveränität der Eurozone
EZB-Chefökonom Philip R. Lane sieht die Einführung eines D€ als Möglichkeit, die erhebliche Abhängigkeit Europas von ausländischen Anbietern im Zahlungsverkehr zu reduzieren.
Neben diesen Motiven spielt die Möglichkeit eines weiteren Rückgangs der Nutzung von Bargeld als Zahlungsmittel eine Rolle in der Diskussion um den D€.
Phasen der möglichen Einführung des digitalen Euros
Das Eurosystem hat folgende Phasen für die mögliche Einführung des digitalen Euros geplant:
Untersuchungsphase (Juli 2021 – Okt. 2023): Erste Prüfung des Konzepts, des Designs und der Auswirkungen.
Vorbereitungsphase (Nov. 2023 – Okt. 2025): Entwicklung des Regelwerks (Rulebook), Auswahl von Anbietern für die technische Infrastruktur und Tests zur Funktionalität.
Umsetzungsphase(ab Nov. 2025): Die EZB hat beschlossen, die technische Umsetzung zu vertiefen. Dies beinhaltet die finale Entwicklung, das Testen der Komponenten und die Vorbereitung auf die Pilotierung.
Pilotphase / Testphase (ab Mitte 2027 geplant): Durchführung erster Transaktionen unter realen Bedingungen, um die technische Infrastruktur und das Nutzererlebnis zu testen.
Entscheidung und Einführung (für 2029 angestrebt): Nach Abschluss der rechtlichen Grundlagen durch den EU-Gesetzgeber (erwartet 2026/2027) entscheidet der EZB-Rat über die endgültige Ausgabe.
Die Einführung des digitalen Euros ist kein Selbstläufer, sondern hängt von der Verabschiedung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene ab.
Maßnahmen und Stellungnahmen zur möglichen Einführung des digitalen Euros
Chronologisch absteigend:
2026
Die Europäische Zentralbank wählte 36 Banken, Institute sowie digitale Anbieter aus, welche das neue Zahlungsmittel ab der zweiten Hälfte des Jahres 2027 12 Monate lang testen sollen. Neben den Unternehmen, die aus 16 der 21 Euro-Staaten kommen, sollen an dem Test auch alle nationalen Zentralbanken – mit Ausnahme deren von Malta und Bulgarien – mitarbeiten.
Am 9. Juli hat das Europäische Parlament mit 416 gegen 169 Stimmen der Aufnahme von Verhandlungen (Trilog) zur Einführung des digitalen Euro zugestimmt.
Am 23. Juni hat der Finanz-Ausschuss des Europäischen Parlaments für die Aufnahme von Verhandlungen mit EU-Kommission und Ministerrat zur Einführung des digitalen Euros gestimmt.
Im Juni veröffentlichte die Deutsche Bundesbank eine Studie zum Zahlungsverhalten in Deutschland im Jahr 2025. Bundesbank-Vorstandsmitglied Balz wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Strategie des Eurosystems für den bargeldlosen Zahlungsverkehr neben der Entwicklung des digitalen Euros auch auf die Unterstützung europäischer Bezahlverfahren wie Wero und die stärkere Förderung der Verbreitung von Echtzeitüberweisungen abziele.
Im Juni einigten sich die Abgeordneten im Europaparlament laut ECON-Vizevorsitzendem Damian Boeselager (Volt) auf ein integriertes Anwendungssystem, dass eine offline wie online Bezahlung ermöglichen soll.
Im Mai wurde auf dem Gipfel des 2010 von David Marsh gegründeten Official Monetary and Financial Institutions Forum (OMFIF) über die mögliche Einführung eines digitalen Euros diskutiert. Ohne klare Nutzungsbegründung für Bürgerinnen und Bürger und ohne definierte Erfolgskriterien könnte der digitale Euro politisch leicht als Fehlschlag dargestellt werden. Das würde nicht nur das konkrete Projekt beschädigen, sondern auch künftige EZB-geführte Zahlungsinnovationen erschweren.
Anfang April stellte die EZB eine umfassende, ganzheitliche Zahlungsverkehrstrategie des Eurosystems vor, in welcher der digitale Euro eine Schlüsselrolle einnimmt. Ab September 2026 soll eine erste Wholesale-CBDC-Version des digitalen Euros verfügbar sein.
In einer Rede vor einem italienischen parlamentarischen Ausschuss am 19. Februar warnt EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone eindringlich vor Verzögerungen in der Gesetzgebung. Ohne einen robusten Rechtsrahmen könne die EZB das Projekt nicht umsetzen. Der digitale Euro stelle eine strategische Notwendigkeit dar, um die massive Abhängigkeit von außereuropäischen Zahlungsanbietern zu beenden.
Mitte Februar warnt der deutsche FinanzministerLars Klingbeil, dass eine Verzögerung bei der Einführung des digitalen Euro Europa schaden würde.Joachim Nagel, der Präsident der Deutschen Bundesbank und EZB-Ratsmitglied, spricht sich ebenfalls klar für den digitalen Euro aus. Darüber hinaus sieht er auch Vorteile bei Euro-denominierten Stablecoins.
Anfang Februar signalisiert die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, den Aufbau einer Digitalwährung zu unterstützen.
Anfang Februar begrüßt der Handelsverband Deutschland grundsätzlich die Einführung des digitalen Euros, warnt aber vor zu großer Komplexität und zu hohen Kosten.
Im Gespräch mit BR24 geht der Ökonom Ralf Fendel davon aus, dass der digitale Euro mit hoher Wahrscheinlichkeit realisiert werden wird.
Ende Januar sagt Burkhard Balz, Vorstandsmitglied der Bundesbank, dass es nach derzeitigem Stand im Einzelhandel eine Annahmepflicht für Bargeld geben soll.
Anfang Januar argumentiert Klaus Fleischer, emeritierter Professor an der Hochschule München in einem Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung, dass das EZB-Projekt für die Souveränität Europas unabdingbar sei.
2025
Am 19. Dezember beschließt der Rat der Europäischen Union seine Verhandlungsposition, um die Einführung eines digitalen Euros zu ermöglichen und die Rolle des Euro-Bargeldes zu stärken.
Anfang Dezember fordert die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen solle, den digitalen Euro nicht einzuführen. Über die Einführung des digitalen Euro müsse es eine Volksabstimmung geben. Außerdem soll die Bundesregierung Alternativen zum digitalen Euro, wie Kryptowährungen, nach Funktionalität, Fungibilität und Sicherheit bewerten.
Anfang November 2025 schlägt der konservative EU-Abgeordnete Fernando Navarrete Rojas in seinem Bericht einen stufenweisen Ansatz für die Einführung des digitalen Euro vor. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt diesen schrittweisen Ansatz, da der Vorschlag Komplexität reduziere, ohne dabei wichtige Ziele wie Resilienz und Souveränität auszublenden. Der Handelsverband Deutschland fordert demgegenüber die rasche Einführung des digitalen Euro.
Ende Oktober 2025 teilt die EZB mit, dass die im November 2023 eingeleitete Vorbereitungsphase erfolgreich abgeschlossen wurde. Sollten die EU-Mitgesetzgeber die Verordnung zur Einführung des digitalen Euro im Jahr 2026 annehmen, könnten nach Auffassung der EZB ein Pilotprojekt und erste Transaktionen ab Mitte 2027 stattfinden. Im Jahr 2029 sollte das Eurosystem bereit sein für eine potentielle Erstausgabe des digitalen Euro.
Im September 2025 fordert Hessens Sparkassen-Präsident Stefan G. Reuß mit Blick auf das Ziel der europäischen Souveränität im Zahlungsverkehr den Verzicht auf den digitalen Euro für Privatkunden und stattdessen Wero als einziges europaweites Bezahlverfahren voranzutreiben.
Im September 2025 veröffentlicht die EZB den Ergebnisbericht der Innovationsplattform für den digitalen Euro. Diese Plattform ist ein Kooperations- und Experimentierraum, in dem das Innovationspotenzial des digitalen Euro für neue Dienstleistungen erforscht wird.
Am 4. September 2025 betont Piero Cipollone, Mitglied des Executive Board der EZB, in einem Statement vor dem Committee on Economic and Monetary Affairs des Europäischen Parlaments, dass der digitale Euro als öffentlich zugängliches, sicheres und inklusives Zahlungsmittel Europas Krisenfestigkeit und Resilienz stärken soll.
Mitte Juli 2025 veröffentlichte die EZB ihren dritten Fortschrittsbericht zur Vorbereitungsphase. Der Bericht thematisiert die Weiterentwicklung des Regelwerks, intensivierte Nutzerforschung und den fortgesetzten Dialog mit Interessengruppen und Politik.
Am 9. April 2025 veröffentlicht die EZB einen weiteren Fortschrittsbericht der Rulebook Development Group (RDG) zur Entwicklung des Regelwerks zum digitalen Euro. Er thematisierte die Nutzererfahrung, Markenrichtlinien, den Zertifizierungsrahmen, Risikomanagementaspekte und Implementierungsdetails für verschiedene Anwendungsfälle.
Am 8. April 2025 betont Piero Cipollone als Mitglied des Direktoriums der EZB vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments Vorteile der Einführung des digitalen Euro für die Europäische Union. Er erklärte, der digitale Euro stärke die Autonomie Europas im Bereich des digitalen Zahlungsverkehrs, da die Abhängigkeit von ausländischen Anbietern verringert und die monetäre Souveränität gewahrt bliebe. Zugleich betont er die fortdauernde Bedeutung von Bargeld für finanzielle Inklusion und die Widerstandsfähigkeit des Zahlungssystems. Dass die französische Zentralbank hierzu die Überweisungen mit der Plattform des US-amerikanischen Anbieters Ripple erprobt, der wegen unerlaubten Wertpapierverkäufen verurteilt wurde, steht der beworbenen Autonomie entgegen.
Im März 2025 sagt EZB-Präsidentin Christine Lagarde, sie hoffe, dass der europäische Gesetzgeber im Oktober 2025 den legislativen Prozess vollendete, sodass die EZB dann mit dem Projekt voranschreiten könne.
2024
Der zweite Fortschrittsbericht zur Vorbereitungsphase erscheint Ende 2024. Er enthält den Input aus sieben Workstreams, die im Mai 2024 eingerichtet wurden, um das Regelwerk – darunter Mindeststandards für das Nutzungserlebnis und das Risikomanagement – weiterzuentwickeln. Der dritte Fortschrittsbericht werde im zweiten Quartal 2025 veröffentlicht. Der EZB-Rat entscheide am Ende der Vorbereitungsphase, ob er zur nächsten Vorbereitungsstufe übergeht. Ein möglicher Beschluss des EZB-Rates zur Ausgabe eines digitalen Euro könne nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gefasst werden.
Ein vom Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung im Oktober 2024 veröffentlichtes Policy Paper enthält folgende Mindestanforderungen an den digitalen Euro als öffentlich zugängliche Zentralbankwährung: Der digitale Euro ist (1) nur mit einem europaweit harmonisierten rechtlichen Status als gesetzliches Zahlungsmittel sinnvoll, (2) muss abgelöst vom Bankkonto auch offline nutzbar sein, (3) muss möglichst frei zirkulieren können, (4) muss eine anonyme Offline-Nutzung und eine datensparsame Online-Nutzung eröffnen und (5) sollte künftige „smarte“ Nutzungsformen nicht ausschließen.
Im Oktober 2024 etabliert die EZB eine Innovationsplattform („Pioneer Innovation Partner-Program“), die Unternehmen ermöglicht, den digitalen Euro in einer geschützten Umgebung zu testen und an seiner Weiterentwicklung mitzuwirken.
Am 24. Juni 2024 veröffentlicht die EZB den ersten Fortschrittsbericht zur Vorbereitungsphase für den D€. Da der digitale Euro ein gemeinsames europäisches Projekt ist, läuft die technische Arbeit des Eurosystems in der Vorbereitungsphase parallel zum Gesetzgebungsverfahren, das von den Mitgesetzgebern durchgeführt wird. Bis Ende 2025 entscheide der EZB-Rat, ob er in die nächste Phase der Vorbereitungen für einen digitalen Euro eintreten will. Der Bericht stellt die Ergebnisse der technischen Arbeiten in den folgenden Bereichen vor: Datenschutz, Offline-Funktionalität des digitalen Euro und Regelwerk. Darüber hinaus werden die technischen Beiträge der EZB zur Unterstützung der gesetzgeberischen Bemühungen der Europäischen Union zusammengefasst. Folgende Punkte werden in dem Bericht hervorgehoben: Der Schutz der Privatsphäre sei ein fester Bestandteil des digitalen Euro-Projekts, im Sinne des Konzepts des „eingebauten Datenschutzes“. Nur Zahler und Zahlungsempfänger würden die persönlichen Transaktionsdaten von digitalen Offline-Euro-Zahlungen kennen. Digitale Online-Euro-Transaktionen wären technologisch führend, wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht. Eine wirksame Betrugsaufdeckung und -prävention sei entscheidend für das Vertrauen in den digitalen Euro. Die Einführung eines digitalen Offline-Euros auf mobilen Geräten hänge von den Anforderungen ab, die in den Vorschriften für Gerätehersteller und Anbieter der Kommunikationsdienste festgelegt sind. Die Rulebook Development Group (RDG) erstellte eine erste Fassung des Regelwerks zu den Mindeststandards der Benutzererfahrung (UX), Prüfung und Zertifizierung von Zahlungs- und Akzeptanzlösungen sowie Identifizierung inhärenter Risiken für die beteiligte Akteure. Der nächste Entwurf des Regelwerks soll bis Ende 2025 erscheinen. Im dritten Quartal 2025 erscheine ein neuer Fortschrittsbericht zur Arbeit der RDG. Der digitale Euro verwende modernste Technologien, die eine cyberresistente und zukunftssichere Umgebung schaffen sollen. Hierzu begrenze die EZB die Menge an digitalen Euro, die man auf Konten halten kann (Haltelimit, aktuell in Kalibrierungsphase). Die EZB strebe an, die Umweltfolgen des digitalen Euro über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zu minimieren. Die EZB kooperiere aktiv mit öffentlichen und privaten Interessengruppen und der Gesellschaft insgesamt, um über ihre Fortschritte zu berichten.
Im Juni gibt die Deutsche Bundesbank zu bedenken, dass in Zeiten von Stress im Bankensektor der D€ ohne Haltegrenze die Finanzstabilität durch einen Bank Run gefährden könne.
Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Deutschen Bundesbank ergab im April 2024, dass nur 41 Prozent der Befragten etwas über den D€ hörten, lasen oder sahen, 59 Prozent ist er unbekannt.
Am 19. Februar 2024 findet eine Anhörung zum D€ im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages statt, in der es unter anderem um einen möglichen Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages zur Einführung des D€, den Erhalt des Bargeldes sowie den Schutz der Privatsphäre ging.
2023
Mit dem Start der Vorbereitungsphase am 1. November 2023 sei noch nicht beschlossen, ob ein D€ eingeführt wird. Diesen Beschluss ziehe der EZB-Rat in Betracht, wenn der Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union abgeschlossen ist.
Ende Oktober fordert der deutsche Politiker Fabio de Masi eine öffentliche Debatte über die Einführung des digitalen Euro.
Nach Abschluss der zweijährigen Untersuchungsphase zu Ausgestaltung und Bereitstellung eines D€ eröffnet der EZB-Rat am 18. Oktober 2023 die Vorbereitungsphase in der unter anderem das Regelwerk für einen D€ fertiggestellt und Anbieter für die Entwicklung von Plattform und Infrastruktur ausgewählt werden sollen. Auf der Basis der Ergebnisse der Untersuchungsphase entwarf die EZB einen D€ mit folgenden Merkmalen: 1. Bereitstellung des D€ als digitale Form von Bargeld, die für jede digitale Zahlungen im gesamten Euroraum genutzt werden könne, 2. allgemeine Zugänglichkeit und kostenlose Nutzung des D€ online als auch offline, 3. Echtzeitzahlungen in Zentralbankgeld zwischen Privatpersonen, an Verkaufsstellen, im Online-Handel und für staatliche Transaktionen und 4. Gewährleistung von einem Höchstmaß an Privatsphäre.
Der Branchenverband Bitkom begrüßt den Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung des D€ als einen entscheidenden Schritt auf dem Weg in das digitale Zeitalter.
Kritiker sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf, die Privatsphäre zu schützen, und verweisen auf die Anonymität von Bargeld.
Der Bundesverband deutscher Banken unterstützt die Einführung eines D€. In einem Positionspapier aus dem Februar 2023 betonen die privaten Banken die Weiterentwicklung des Bargelds, ihre Rolle bei seiner Ausgabe, seine Innovationsoffenheit und streben eine Risikominimierung bei der Einführung an. Bei den Risiken werden von den privaten Banken besonders die für ihr Geschäft (Disintermediation, sinkende Erträge, Schwächung ihrer Kundenbeziehung) erwähnt und dass eine Schwächung ihrer Investitionsmöglichkeiten ein Scheitern des D€ nach sich ziehen könnte.
Für Paschal Donohoe, Präsident der Eurogroup, einem Gremium der Finanzminister aus den Euro-Mitgliedsstaaten, steht im Mittelpunkt des D€-Projekts das Ziel, die Verbindung zwischen Bürgern und Zentralbankgeld aufrechtzuerhalten: Als Zentralbankgeld wäre der D€ eins zu eins in Euro-Banknoten konvertierbar. Entgegen der Industrie will die Eurogroup nicht, dass der D€ mit Zusatzfunktionen ausgestattet werden kann.
Ein Forschungspapier von Prof. Dr. Nicolai Krüger und Jan Busche kommt auf Basis einer Technologieakzeptanzstudie zu dem Schluss, dass die Akzeptanz des digitalen Euro in Deutschland durch eine klare Abgrenzung zu Kryptowährungen und DeFi gestärkt würde. Zusätzlich wird empfohlen, die Bevölkerung durch geeignete Kommunikationsmaßnahmen frühzeitig zu informieren. Zum Zeitpunkt ihrer Studie waren einige Designentscheidungen seitens der EZB noch offen; die Autoren schätzten diese jedoch als erfolgskritisch hinsichtlich der Einfachheit der Nutzung (ease of use) und der Anbindung an die Bankenlandschaft ein.
Die EU-Kommission schlägt im Juni in einem Entwurf für eine Verordnung zur Einführung des D€ vor, dass der D€ nicht nur den Banken, sondern vor allem der breiten Öffentlichkeit als gesetzliches Zahlungsmittel zugänglich gemacht werden soll. Die Abwicklung von D€-Transaktionen will die Kommission so gestalten, dass weder die Europäische Zentralbank noch die nationalen Zentralbanken Daten einem identifizierten oder identifizierbaren digitalen Euro-Nutzer zuordnen können. Er soll auch nicht programmierbar sein und dasselbe Level an Privatsphäre bieten wie Bargeld. Eine persönliche digitale Brieftasche („Wallet“ zur Verfügung über eigene D€) wird von der Kommission zur Integration in eine umfassendere Digitale ID-Brieftasche (EUDI Wallet) angedacht/vorbereitet.
Im Juni verankert die Slowakei das Recht auf Bargeldzahlung in ihrer Verfassung. Die Abgeordneten misstrauten der Ankündigung von EZB und EU-Kommission, dass der D€ nur begleitend, neben dem Bargeld, eingesetzt werden soll und befürchteten einen Versuch, die Nutzung der Digitalwährung zur Verpflichtung zu machen.
Im Juni begrüßt die Deutsche Industrie- und Handelskammer in einem Positionspapier die mögliche Einführung des digitalen Euro mit der Maßgabe, dass die Rolle der Geschäftsbanken als Intermediäre erhalten bleibt und neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden.
Ende Mai 2023 veröffentlicht die EZB die Ergebnisse eines Marktforschungs- und eines Prototypingprojekts. Die Marktforschung habe ergeben, dass es einen ausreichend großen Pool von europäischen Anbietern gibt, die in der Lage sind, D€-Lösungen zu entwickeln. Sie habe auch gezeigt, dass verschiedene Arten von architektonischen und technologischen Gestaltungsoptionen zur Verfügung stünden, um eine technische Lösung für einen D€ zu entwickeln. Das Prototypingprojekt umfasste die Integration von fünf Benutzeroberflächen, die von verschiedenen Anbietern für jeden Anwendungsfall entwickelt wurden (Front-End-Prototypen), und einem vom Eurosystem konzipierten und entwickelten Abwicklungssystem (Back-End-Prototyp). Es wurden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten getestet, um festzustellen, ob sie technisch umgesetzt und in das Abwicklungssystem des Eurosystems integriert werden können. Die Tests ergaben, dass es möglich sei, einen D€ reibungslos in die bestehende Zahlungsverkehrslandschaft zu integrieren und gleichzeitig dem Markt Spielraum für die Nutzung innovativer Merkmale und Technologien bei der Verbreitung eines D€ zu lassen. Die Ergebnisse bestätigten auch, dass ein D€ grundsätzlich sowohl online als auch offline unter Verwendung unterschiedlicher technischer Konzepte funktionieren könnte. Offen bleibt die Frage, ob eine Offline-Lösung, die die Anforderungen des Eurosystems erfüllt und die erforderliche Größenordnung erreicht, kurz- bis mittelfristig mit der vorhandenen Technologie realisiert werden kann.
Im Januar 2023 bittet die EZB erfahrene Experten auf dem Gebiet des Zahlungsverkehrs/Finanzwesens, ihr Interesse an der Mitarbeit bei der Ausarbeitung eines Regelwerks zum D€ zu bekunden.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mahnt in einem Ende September 2022 veröffentlichten Positionspapier, dass bei der Etablierung eines D€ die Industriebedarfe berücksichtigt werden müssen. Die Programmierbarkeit von Zahlungen ist dabei eine zentrale Forderung.
Bundesbank-Vorstandsmitglied Burkhard Balz sieht den D€ nicht zuletzt als ein Mittel zur Stärkung der europäischen Souveränität im Zahlungsverkehr. Seiner Ansicht nach könne der D€ so ausgestaltet werden, dass er auch programmierbare Zahlungen in einem hochautomatisierten Umfeld unterstützt.
Im September 2022 veröffentlicht die EZB den ersten Fortschrittsbericht zur Investigationsphase („Progress on the investigation phase of a digital euro“).
Auf der Konferenz „Towards a legislative framework enabling a D€ for citizens and businesses“ Anfang November 2022 in Brüssel bekräftigte Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank, dass der D€ kein eigenständiges Projekt sei, das sich auf den Bereich des Zahlungsverkehrs beschränkt. Vielmehr handle es sich um eine politikübergreifende und wahrhaft europäische Initiative, die das Potenzial habe, die Gesellschaft als Ganzes zu beeinflussen.
Im Dezember 2022 veröffentlicht die EZB den zweiten Fortschrittsbericht zur Investigationsphase.
Aus der Sicht der deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist der globale Trend in Richtung digitalem Zentralbankgeld unübersehbar und stellt sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung dar. Die geplante Einführung eines D€ wird als ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft und zur Sicherung der Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Europas gesehen. Das in einem 2021 veröffentlichten Grundlagenpapier vorgeschlagene Ökosystem digitalen Geldes soll über digitales Bargeld hinausgehen drei Elementen umfassen:
Nach einer Vorplanung und der Vorstellung von Ergebnissen einer öffentlichen Konsultation Anfang 2021 hat die EZB im Juli 2021 beschlossen, ein Projekt zum D€ zu starten, das die mögliche Einführung eines D€ vorbereiten soll. Während der Vorplanung wurden keine technischen Hindernisse identifiziert. Die bis Herbst 2023 durchgeführten Untersuchungen zielten darauf ab, die Verteilung an Händler und Bürger, Auswirkungen auf die Märkte sowie die erforderliche europäische Gesetzgebung zu beleuchten. Eine Vorentscheidung, den D€ einzuführen, ist damit nicht getroffen worden.
Seit 2020 wurden mehrere Projekte in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) gestartet, bei denen die Ausgabe, Kontrolle und Übertragung von digitalem Zentralbankgeld sowie Wertpapier-Token und Smart Contracts auf einer Blockchain getestet wurden.
2020
Am 2. Oktober 2020 veröffentlicht die EZB einen Bericht, in dem die Einführung eines D€ aus der Sicht des Eurosystems dargestellt wird.
Federico Rigantini, Anne-Marie Weber: Digital Euro and Financial Inclusion. Considerations on Trust, the Digital Divide and Financial Literacy, in: Filippo Annunziata, Christos Hadjiemmanuil, Bart Joosen: Central Bank Digital Currency. The Birth of the Digital Euro, Palgrave Macmillan 2025, ISBN 978-3-031-80956-9.
Volker Brühl: How will the digital euro work? A preliminary analysis of design, structures, and challenges. in: Electronic Markets. The International Journal on Networked Business, Volume 35, 2025-09-10.
Julian P. Christ: Der digitale Euro aus ordnungs- und geldpolitischer Perspektive. Überlegungen zur Motivation und möglichen Wirkungsszenarien einer digitalen Zentralbankwährung. in: Marcel Seidel, Svend Reuse (Hrsg.): Banking & Innovation 2024/2025. Ideen und Erfolgsrezepte für die Praxis, FOM Edition, Springer Gabler 2025, S. 471–487. https://doi.org/10.1007/978-3-658-46235-2_27.
Monika Wohlmann: Der digitale Euro – das Geld der Zukunft? in: Marcel Seidel, Svend Reuse (Hrsg.): Banking & Innovation 2022/2023. Ideen und Erfolgsrezepte für die Praxis, FOM Edition, Springer Gabler 2023, S. 577–595. https://doi.org/10.1007/978-3-658-39388-5_33.
Nicola Bilotta, Erwin Voloder: Going Global: The Political Ambition and Economic Reality of the (Digital) Euro, in: Nicola Bilotta, Fabrizio Botti (Hrsg.): Digitalization and Geopolitics: Catalytic Forces in the (Future) International Monetary System, Edizioni Nuova Cultura 2023, ISBN 978-88-3365-572-7.
Annelieke A. M. Mooij: A digital euro for everyone. Can the European System of Central Banks introduce general purpose CBDC as part of its economic mandate? In: Journal of Banking Regulation. 2022. doi:10.1057/s41261-021-00186-w.
Annelieke A. M. Mooij: European Central Bank Digital Currency: the digital euro – What design of the digital euro is possible within the European Central Bank's legal framework? BRIDGE Network – Working Paper 14, May 2021.
Isabella Lindner: The Euro on its way to internationalization – Potential Geopolitical Impacts. In: Klemens H. Fischer (Hrsg.): European Security Put to the Test. Perspectives and Challenges for the Next Decade. (= AIES Beiträge zur Europa- und Sicherheitspolitik. Volume 6). Nomos Verlag, 2021, ISBN 978-3-8487-8558-2.
Thomas Mayer: A Digital Euro to Compete with Libra. In: The Economists' Voice. Band 16, Heft 1, 2019.
Peter Bofinger: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre. 5. Auflage. Pearson, München 2019, ISBN 978-3-86894-368-9, S. 561–578, Kap. 28: Digitalisierung des Geldes und die Zukunft der Geldpolitik.
Bargeld der Zukunft, Szenarioanalyse der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und Sinus Markt- und Sozialforschung GmbH im Auftrag der Deutschen Bundesbank, Januar 2024.
↑Simone Ehrenberg-Silies, Robert Peters, Christian Wehrmann, Stephanie Christmann-Budian:Welt ohne Bargeld - Veränderungen der klassischen Banken- und Bezahlsysteme. Hrsg.: TAB. Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag. TAB-Kurzstudie Nr.2, April 2022, S.92.
↑Das Thema Sicherheit wird von einigen Zentralbanken (zuerst Bank of England 2014, 2015, dann IWF 2016) dahingehend thematisiert, dass allein die private Giralgeldschöpfung für Boom-Bust-Zyklen ursächlich verantwortlich sei. (Das Geld der Einleger bei privaten Geschäftsbanken, aufgrund der als getrieben postulierten Zyklen und des Insolvenzrisikos, unsicher sei.) Dem entgegnet die Deutsche Bundesbank (2017) wie folgt: „Trotz dieser die Geld- und Kreditschöpfung begrenzenden Faktoren wird die Geldschöpfung des Bankensystems durch Kreditvergabe mitunter als eine der Ursachen für Kreditbooms und darauffolgende Finanzkrisen gesehen. Während die Mehrheit den Ökonomen der Gefahr von kreditgetriebenen Boom-Bust-Zyklen durch makroprudenzielle Regulierung begegnen will, wurden bereits im Zusammenhang mit der Großen Depression in den 1930er Jahren auch Vorschläge diskutiert, die darauf abzielen, die Fähigkeit des Bankensystems zur Geldschöpfung zu eliminieren. Ein diesbezüglicher Ansatz sieht vor, die Banken zu zwingen, ihre Kundeneinlagen durch Zentralbankguthaben zu decken. Eine vollständige Deckung wäre beispielsweise durch einen Mindestreservesatz von 100% erreicht. Allerdings ist sehr fraglich, ob dies für sich genommen Finanzzyklen vermeidet – hierzu bedarf es weiterhin einer effektiven mikroprudenziellen Regulierung, einer konsequenten Aufsicht über den Bankensektor und einer makroprudenziellen Politik. Eine Anhebung des Reservesatzes auf 100% könnte darüber hinaus wichtige volkswirtschaftliche Funktionen des Bankensektors einschränken, was zu (realwirtschaftlichen) Effizienzverlusten führen dürfte.“ (S. 26) und S. 15: „Für Kritiker ist die Geldschöpfungskapazität des Bankensystems eine der zentralen Ursachen für destabilisierende Finanzzyklen und Finanzkrisen. Deshalb werden seit einiger Zeit Vorschläge diskutiert, die auf einer vollständigen Deckung von Einlagen durch Zentralbankgeld basieren und so die Kreditschöpfungsmöglichkeiten des Bankensektors begrenzen wollen. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass diese Beschränkungen tatsächlich zu einem insgesamt stabileren Finanzsystem führen, als dies über eine zielführende Regulierung ohnehin auch möglich wäre.“ (Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2017 [PDF]).
↑Die EZB erklärt 2022, es gebe zwei Arten von Geld („There are actually two types of money“) und, statt von Buch- oder Giralgeld (als Forderungen auf Zentralbankgeld an die jeweilige Geschäftsbank) zu sprechen, verwendet sie unübliche Begriffe, nennt Giralgeld „privates“ Geld, das von privaten Banken bei (jeder) Kreditvergabe geschaffen würde. Vgl. ECB, 5. Oktober 2022: The digital euro and the importance of central bank money: „Commercial banks also create money. That’s actually what they do when they grant you a new loan and the money appears in your bank account. This kind of money is called private money. This also includes the balance you see on your bank statement and the savings in your account. The payments you make with your debit or credit cards, or via an online payment service, are all transfers of private money, because you are using money created by your bank.“ Vgl. Kreditmechanik.
↑Rat der Europäischen Union:Einheitliche Währung: Rat legt Standpunkt zum digitalen Euro und zur Stärkung der Rolle von Bargeld fest.19.Dezember 2025,abgerufen am 31.Dezember 2025:„Der Rat hat sich heute auf seine Verhandlungsposition zu wichtigen Vorschlägen zur Stärkung der Euro-Währung geeinigt, indem die Einführung eines digitalen Euro ermöglicht und der Status von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel klarer definiert wird.“