Der Distrikt Landau (französisch district de Landau) war eine Verwaltungseinheit der Ersten Französischen Republik. Hauptort war Landau.
Der Distrikt war Teil des Départements Bas-Rhin. Der Distrikt Landau umfasste vier Kantone:
Der Distrikt wurde gebildet, nachdem am 14. März 1793 der französische Nationalkonvent 32 Gemeinden nach einem Beitrittsgesuch formell annektiert hatte. Dem Distrikt wurden die beiden Kantone Kandel und Landau zugeteilt, die zuvor zum Distrikt Wissembourg gehört hatten, sowie die beiden neu gebildeten Kantone Bergzabern und Billigheim.
Die Verfassung vom 5. Fructidor des Jahres III (22. April 1795) sah keine Distrikte als Verwaltungseinheit eines Départements mehr vor, sondern nur noch Kantone und Gemeinden. Das Gesetz vom 28. Pluviôse des Jahres VIII (17. Februar 1800) schuf Arrondissements als neue Verwaltungsebene. Der frühere Distrikt Landau kam zum Arrondissement Wissembourg.