Die Dithmarscher Wappengeschlechter waren Familien- bzw. Geschlechtsverbände, welche sich im 13. bis 16. Jahrhundert in Dithmarschen bildeten. Meist aus dem Großbauerntum entstanden, kümmerten sie sich um den Deichbau, die Rechtsfragen und die territorialen Angelegenheiten untereinander bis hin zur militärischen Organisation des Landes. Sie waren die führenden Familienverbände der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Bauernrepublik Dithmarschen. Sie bildeten über mehrere Jahrhunderte hinweg die politische, wirtschaftliche und soziale Oberschicht des Landes und prägten maßgeblich die Entwicklung der einzigartigen Selbstverwaltungsordnung Dithmarschens. Anders als im übrigen Heiligen Römischen Reich entstand in Dithmarschen kein oder nur ein geringfügig landständischer Adel. Stattdessen entwickelten sich wohlhabende Großbauernfamilien, die durch Besitz, Einfluss, Heiratsverbindungen und eigene Wappen eine Führungsschicht bildeten. Aus ihnen rekrutierte sich insbesondere das Kollegium der „Achtundvierziger“, das seit dem 15. Jahrhundert die Regierung der Bauernrepublik stellte.
Nach der Schlacht bei Bornhöved (1227) geriet Dithmarschen zwar formal unter die Oberhoheit des Erzbistums Bremen, entwickelte jedoch eine außergewöhnlich weitgehende Selbstverwaltung. Die ersten Geschlechtsverbände sollen sich schon im 12. und 13. Jahrhundert ausgebildet haben und sind zumeist auf einen Sippenführer zurückzuführen.
Die ersten schriftlichen Zeugnisse stammen aus dem Ende des 13. und den Anfängen des 14. Jahrhunderts.
Das sumpfige Marschland, die schwierige Erreichbarkeit, der Widerstand des Volkes selbst und der Wohlstand aus Landwirtschaft verhinderten dauerhaft die Ausbildung einer klassischen feudalen Herrschaft.
Im 15. Jahrhundert entstand die eigentliche Bauernrepublik Dithmarschen.
Sie beruhte auf drei Ebenen:
1447 wurde das Dithmarscher Landrecht schriftlich festgelegt. Gleichzeitig entstand der Rat der Achtundvierziger, dessen Mitglieder ausschließlich aus den führenden Wappengeschlechtern kamen. Dieses Gremium entwickelte sich zum eigentlichen Regierungsorgan des Landes. Es handelte sich dabei nicht um eine Demokratie im modernen Sinn, sondern um eine Oligarchie wohlhabender Großbauernfamilien.
Die Geschlechter stellten im Kriegsfall ihre eigenen bewaffneten Bauern. Dadurch konnte Dithmarschen mehrere Angriffe erfolgreich abwehren:
Besonders der Sieg von 1500 machte die Bauernrepublik europaweit bekannt. Unter der Führung Wulf Isebrands und erfahrener Männer aus den führenden Geschlechtern gelang es den Dithmarschern, ein zahlenmäßig überlegenes Heer des dänischen Königs zu besiegen.
1559 griffen die Herzöge von Holstein und der dänische König Dithmarschen gemeinsam an. In der Letzten Fehde wurde die Bauernrepublik besiegt und aufgeteilt. Mit der Einführung der landesherrlichen Verwaltung verloren die Wappengeschlechter ihre politische Sonderstellung. Viele Familien blieben zwar wohlhabend, wurden nun jedoch in die neue herzogliche Ordnung integriert. Einige gingen später im Landadel oder im wohlhabenden Großbauerntum auf.
Heute erinnern historische Kirchen wie z. B. der Meldorfer Dom, der Geschlechterfriedhof in Lunden, Grabplatten, alte Siegel, Gemeindewappen sowie Orts- und Familienchroniken an die Wappengeschlechter.
Die Dithmarscher Wappengeschlechter stellen eine Besonderheit der europäischen Geschichte dar. Während andernorts der Adel die politische Führung innehatte, entwickelte sich in Dithmarschen eine selbstbewusste Schicht freier Großbauern, die über Jahrhunderte eine eigenständige Republik trugen. Ihr Geschlechterwesen verband familiäre Solidarität, wirtschaftliche Macht und politische Verantwortung und bildete das Fundament eines Gemeinwesens, das sich bis 1559 gegen mächtige Fürsten behaupten.
Der Ausdruck „Wappengeschlecht“ bezeichnet in Dithmarschen jene Familienverbände, die ein eigenes erbliches Wappen führten. Die Führung eines Wappens war hier nicht Ausdruck adliger Herkunft, sondern Zeichen sozialer Bedeutung und rechtlicher Selbstständigkeit.
Die Wappengeschlechter unterschieden sich sowohl von den adligen Geschlechtern des übrigen Norddeutschlands als auch von einfachen Bauernfamilien. Sie besaßen:
Die Dithmarscher Geschlechter fungierten zugleich als Schutz- und Solidargemeinschaften. Sie gewährten ihren Mitgliedern Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten, wirtschaftlichen Notlagen, Feuerschäden oder Sturmfluten. Dadurch bildeten sie ein tragendes Element der gesellschaftlichen Ordnung Dithmarschens.
Das Hauptgeschlecht selbst war die größte Instanz eines Geschlechterverbunds, es stellte die Einheit aller Familien und Nebenlinien dar. Oft war ein Ältester oder die einflussreichste Person gleichzeitig der Sprecher und Führer des gesamten Geschlechts. Die Geschlechter spalteten sich auf in:
Kleinere Geschlechter oder Nebenlinien, die zugehörig gegründet wurden oder sich dem größeren Geschlecht anschlossen (meist durch Hochzeit, aber auch durch Treueschwur). Oft verschrieben sich Klüfte einer gewissen Aufgabe wie beispielsweise der Wehrhaftigkeit oder dem Deichbau.
Die Klüfte wiederum spalteten sich in Zweigklüfe, die sogenannten Tembten, auf. Diese bestanden meist nur aus zwei Familien, die örtlich getrennt oder im selben Ort lebten und demselben Geschlecht zugehörig waren. Teils gehörten die Tembten jedoch auch unterschiedlichen Klüften an. Die Tembten waren dann nur noch durch einzelne Familien mit unterschiedlichen Familiennamen (teils auch demselben) zu unterscheiden.
Die älteren Geschlechter haben ihren Ursprung auf der Geest und sind sächsischen Ursprungs. Die späteren, meist zugezogenen Geschlechter der Marsch hingegen sind vorwiegend friesischer Abstammung.
Echte genealogische Verbindungen sind nur in wenigen dieser Verbände nachgewiesen, am häufigsten bei den ursprünglichen Geestgeschlechtern. Viele sind nur durch entfernte Verwandtschaft verbunden, manche verstehen sich sogar nur als Nutzbund.
Die Literatur und Urkunden nennen um die 160 Geschlechter – einige mehrfach und ohne unterschiedlichen Namen, andere als zum Geschlecht aufgestiegene Klüfte.
Besonders charakteristisch für Dithmarschen war die Verbindung von Hausmarken und Wappen.
Hausmarken waren einfache geometrische Zeichen, die Eigentum kennzeichneten. Häufig waren diese älter als die eigentlichen Wappen. Viele Wappenschilde integrierten diese Marken als zentrales Symbol.
Die Führung eigener Wappen war Ausdruck des sozialen Ranges der dithmarscher Großbauernfamilien. Obwohl sie formal nicht zum Adel gehörten, entwickelten die Wappengeschlechter eine repräsentative Kultur. Sie wurde auf Siegeln, Grabplatten, Hausinschriften, Kirchenstühlen und Urkunden sichtbar.
Viele der Wappen zeigten einen geteilten Schild, auf der einen Seite war zumeist eine Hausmarke oder ein Erkennungszeichen, auf der anderen ein deutscher Adler. Dieser symbolisierte die direkte Unterstellung des Kaisers und sonst keines weltlichen Herrschers. Besonders das Wappen der Wurthmannen mit Adler und Lilie blieb in regionalen Traditionen erhalten. Aber auch das Wappen der Vogdemannen findet sich in einigen Gemeinde-Wappen wie beispielsweise Windbergen wieder.
Die Wappen dienten der Identifikation, der Rechtskennzeichnung, der Darstellung familiärer Kontinuität und dem Nachweis einer gewissen politischen Stellung.