Doppelbudget

Als Doppelbudget (auch Doppelhaushalt oder Doppeletat) wird der Voranschlag einer Gebietskörperschaft bezeichnet, der nicht nur ein (Haushalts)jahr, sondern zwei (Haushalts)jahre umfasst. Bisweilen wird auch in größeren Unternehmen der Voranschlag solcherart vorgenommen.

Die ersten Doppelhaushalte in der Bundesrepublik Deutschland wurden bereits in den 1950er beispielsweise in Baden-Württemberg verabschiedet. Seit den 1980er Jahren werden grundsätzlich zwei hintereinander folgende Doppelhaushalte und ein Einzelhaushalt verabschiedet, um die fünfjährige Wahlperiode des Parlaments abzudecken und einer nachfolgenden Exekutive keine politischen bzw. finanziellen Entscheidungen vorwegzunehmen. Auch andere Gebietskörperschaften haben dieses System der Budgetierung übernommen, zum Beispiel Sachsen-Anhalt, Wien oder Tirol.

Der Zweck ist vor allem, einerseits den Behörden und Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben und andererseits kritische Diskussionen in einem bevorstehenden Wahlkampf zu vermeiden.

Einzelnachweise

  1. ↑ https://www.landtag-bw.de/resource/blob/158552/105ef50cc6a2fe5f761dde2ae0e9328a/01_0688_D.pdf
  2. ↑ Landtag will Doppelhaushalt beschließen. Süddeutsche Zeitung, 19. März 2020, abgerufen am 29. Juli 2022.
  3. ↑ Wiens erstes Doppelbudget 2022/2023. Stadt Wien, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. Dezember 2022; abgerufen am 29. Juli 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. ↑ LH Platter: „Mit Doppelbudget 2022/2023 Krise entgegensteuern, dann Rückkehr zu ausgeglichenem Budget“. In: tirol.gv.at. Land Tirol, 16. November 2021, abgerufen am 25. März 2025.