Als Doppelbudget (auch Doppelhaushalt oder Doppeletat) wird der Voranschlag einer Gebietskörperschaft bezeichnet, der nicht nur ein (Haushalts)jahr, sondern zwei (Haushalts)jahre umfasst. Bisweilen wird auch in größeren Unternehmen der Voranschlag solcherart vorgenommen.
Die ersten Doppelhaushalte in der Bundesrepublik Deutschland wurden bereits in den 1950er beispielsweise in Baden-Württemberg verabschiedet. Seit den 1980er Jahren werden grundsätzlich zwei hintereinander folgende Doppelhaushalte und ein Einzelhaushalt verabschiedet, um die fünfjährige Wahlperiode des Parlaments abzudecken und einer nachfolgenden Exekutive keine politischen bzw. finanziellen Entscheidungen vorwegzunehmen. Auch andere Gebietskörperschaften haben dieses System der Budgetierung übernommen, zum Beispiel Sachsen-Anhalt, Wien oder Tirol.
Der Zweck ist vor allem, einerseits den Behörden und Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben und andererseits kritische Diskussionen in einem bevorstehenden Wahlkampf zu vermeiden.