Als informationstechnisches System (IT-System) werden alle Arten elektronischer Datenverarbeitungssysteme (EDV-Prinzip) bezeichnet, die aufgrund ihrer technischen Komponenten und Aufbauten als System klassifiziert werden. Sie setzen sich aus einzelnen Elementen zusammen, die ein Gesamtsystem ergeben. Darüber hinaus sind sie Teil einer Infrastruktur. Übliche IT-Systeme finden sich im Bereich der Informationstechnik (IT) oder der Informations- und Kommunikationstechnik (ITK) und bestehen aus elektronischer und computerbasierter Hardware und/oder Software. Sie sind in der Regel über ein kabel- oder funkbasiertes Netzwerk verbunden, um Informationen oder digitale Daten auszutauschen (Datenübertragung bzw. Datenaustausch). Ein Spezialfall sind rein softwarebasierte Systeme.
IT-Systeme werden seit spätestens den 1990er Jahren (vgl. das Informationszeitalter) in zahlreichen Organisationen und Unternehmen eingesetzt. Dieser Trend hat sich auch in den 2010er Jahren entlang einer „digitalen Transformation“ verstärkt. Die Sicherheit dieser IT-Systeme als Teil der Informationssicherheit spielt daher eine bedeutende Rolle.
IT-Systeme werden im Rahmen des Systems Engineering zusammen mit anderen technischen Systemen ingenieurstechnisch analysiert und entworfen.
Das National Institute of Standards and Technology (NIST) definiert ein IT-System als „Jede organisierte Zusammenstellung von Ressourcen und Verfahren, die durch Interaktion oder gegenseitige Abhängigkeit miteinander verbunden und geregelt sind, um bestimmte Funktionen zu erfüllen. Hinweis: Zu den Systemen gehören auch spezialisierte Systeme wie industrielle Steuerungs- und Prozessleitsysteme, Telefonvermittlungs- und Nebenstellenanlagen (PBX) sowie Systeme zur Steuerung der Umgebungsbedingungen.“
Der Begriff informationstechnisches System (IT-System) wurde am 22. August 2007 in einem Fragenkatalog des deutschen Bundesministeriums der Justiz im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen als Rechtsbegriff verwendet. Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008 – 1 BvR 370/07 bzw. 1 BvR 595/07 – auch das Internet in seiner Gesamtheit als IT-System angesehen.
Zu den IT-Systemen lassen sich u. a. zählen: