Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Ort in einem Kopiar um das Jahr 1300 als „Elpenrade“. Das Kopiar wurde zwischen 1400 und 1425 erstellt.
1350 heißt es in einer Urkunde des Klosters Arnsburg in der Wetterau „bi Elperodde“.
Bereits im Mittelalter wurden große Waldflächen gerodet, worauf die Ortsnamenendung -rod hinweist. Das Bestimmungswort im Ortsnamen ist der Rufname Albin, ebenso wie im Ortsnamen von Alsfeld-Elbenrod.
Im Mittelalter gehörte der Ort zu Grafschaft Ziegenhain. 1450 starb der letzte Graf von Ziegenhain und Nidda kinderlos. Nach einer Vereinbarung mit den Landgrafen von Hessen fiel das Erbe an die Landgrafschaft Hessen, aber erst 1495 konnte ein Erbstreit mit den Grafen von Hohenlohe beigelegt werden, indem die hessischen Landgrafen die Hohenloher mit 9000 Gulden für die beiden Grafschaften abfanden.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Elpenrod:
„Elpenrod (L. Bez. Kirtorf) evangel. Filialdorf; liegt 3 St. von Kirtorf in einem engen tiefen Thale, hat 82 Häuser und 484 Einw., die bis auf 1 Kath. evangelisch sind. Der Ort gehörte zum Oberofleidener Kirchengebiete.“
Hessische Gebietsreform (1970–1977)
Zum 31. Dezember 1971 fusionierten im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbständigen Gemeinden Burg-Gemünden, Ehringshausen, Elpenrod, Hainbach, Nieder-Gemünden, Otterbach und Rülfenrod freiwillig zur neuen Gemeinde Gemünden. Für alle eingegliederten ehemaligen Gemeinden wurde je ein Ortsbezirk gebildet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten, denen Elpenrod angehört(e):
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Gemeinde Gemünden
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Gemeinde Gemünden (Felda)
Gerichtszugehörigkeit seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Elpenrod das „Amt Homberg an der Ohm“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Elpenrod zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld, aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandelt. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Elpenrod wurde dem Bereich des Amtsgerichts Alsfeld zugeteilt.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Elpenrod 270 Einwohner. Darunter waren 6 (2,2%) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 42 Einwohner unter 18 Jahren, 93 zwischen 18 und 49, 81 zwischen 50 und 64 und 51 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 120 Haushalten. Davon waren 36 Singlehaushalte, 42 Paare ohne Kinder und 30 Paare mit Kindern, sowie 12 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 24 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 81 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Einwohnerentwicklung
•1806:
389 Einwohner, 74 Häuser
•1829:
484 Einwohner, 82 Häuser
•1867:
458 Einwohner, 82 bewohnte Gebäude
•1875:
454 Einwohner, 82 bewohnte Gebäude
Elpenrod: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2020
Jahr
Einwohner
1791
388
1800
396
1806
389
1829
484
1834
494
1840
464
1846
480
1852
486
1858
476
1864
475
1871
464
1875
454
1885
456
1895
457
1905
420
1910
423
1925
393
1939
379
1946
502
1950
499
1956
421
1961
425
1967
387
1980
?
1990
?
2000
?
2011
270
2015
258
2020
260
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt,1968. Weitere Quellen: LAGIS; 1791; 1800; Zensus 2011; Gemeinde (Felda): Webarchiv (2015,2020)
391 evangelische (= 92,00%), 30römisch-katholische (= 7,06%) Einwohner
Politik
Für Elpenrod besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Elpenrod) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.
Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 57,66%. Alle Mitglieder gehören der „Dorfgemeinschaft Elpenrod“ an. Der Ortsbeirat wählte Petra Henkel zur Ortsvorsteherin.
Persönlichkeiten
Eduard Lutz (1856–1915), hessischer Gutsbesitzer und Landtagsabgeordneter
↑Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Darmstadt 1851. Nr. 767, S. 477.
↑Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 104, 106 f.
↑Martin Röhling:Niddaer Geschichtsblätter. Heft 9. Die Geschichte der Grafen von Nidda und der Grafen von Ziegenhain. Hrsg.: Niddaer Heimatmuseum e. V. Im Selbstverlag, 2005, ISBN 3-9803915-9-0, S.115.
↑Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21.Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.3, S.84, Punkt 93 Abs. 3 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 6,0MB]).
12Hauptsatzung.(PDF;28kB)§5.In:Webauftritt.Gemeinde Gemünden,abgerufen im Januar 2024.
↑Michael Rademacher:Land Hessen.Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006.In:eirenicon.com.Abgerufen am 1.Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (Google Buch).
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.):Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.13ff., §26 Punkt b V. (Google Buch).
↑Wilhelm von der Nahmer:Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins: vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.7 (Google Buch).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.419 (online bei Google Books).
↑Georg W. Wagner:Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.143ff. (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1.April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 11,2MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14.Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): GroßherzoglichHessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 17,8MB]).
↑Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.
↑Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17.November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr.30, S.189–191, Anlagen 1. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags[PDF; 1,3MB]).)
↑Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.116 (Google Buch).
↑Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band15. G.Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.12 (Google Buch).