Es handelt sich um die Sidra des 2. oder 3. Schabbats im Monat Ijjar.
Wesentlicher Inhalt
Verbot für die Priester, sich an einer Leiche zu verunreinigen (ausgenommen nächste Blutsverwandte und die Ehefrau)
Verbot für die Priester, bestimmte Trauerbräuche auszuüben, eine Frau zu heiraten, die verbotenen ehelichen Verkehr gepflogen hat oder aus einer verbotenen Ehe stammt oder geschieden wurde
Der Hohepriester darf sich auch nicht am Leichnam des Vaters oder der Mutter verunreinigen und auch keine Witwe heiraten
Vorschriften über Opfer, Schlachtungen, die Feier von Schabbat und aller anderen Feste