Erich Scharfetter

Erich Gustav Scharfetter (* 27. Mai 1908 in Danzig; † 30. November 1998 in Buchholz) war ein deutscher SS-Unterscharführer, der als Sanitätsdienstgrad in den Außenlagern Kuremea, Joehvi und Ereda des KZ Vaivara eingesetzt war. Im Jahr 1980 wurde er wegen mehrerer Morde an Häftlingen zu 18-mal lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt.

Leben

Erich Scharfetter war Sohn des Maschinenbauers und Seemaschinisten Gustav Scharfetter und dessen Ehefrau Ida Scharfetter. Von 1914 bis 1922 besuchte er die Volksschule und absolvierte eine Konditorlehre, die er mit der Gesellenprüfung abschloss. Deshalb gab er diese Tätigkeit dann auch etwa 1 Jahr später wieder auf und arbeitete in den folgenden 3 Jahren im Maschinenbau auf der Schichau-Werft in Danzig. Bis Mitte 1939 war er dann in verschiedenen Stellungen beschäftigt.

Zum 1. Februar 1931 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 465.615). Am 1. Januar 1933 wurde er Mitglied der Allgemeinen SS (SS-Nummer 160.090). Am 4. Juli 1939 wurde Scharfetter zur Waffen-SS einberufen. Er erhielt zunächst eine militärische Grundausbildung und sodann eine Sanitätsausbildung in der Schule Oranienburg bei Berlin. Nach Beendigung dieser Ausbildung war er in Danzig für den Kriegseinsatz stationiert. Nach Beendigung des Polenfeldzuges wurde er zur Umwanderungszentrale für Polen in Neufahrwasser abgeordnet, wo er ca. 3 Monate lang Wachmannschaften als Sanitäter betreute.

Von 1940 bis 1943 war Scharfetter als Sanitäter in einer Polizeikaserne in Danzig, bei der Rekrutenausbildung in Gotenhafen, im SS-Strafgefangenenlager Matzkau bei Danzig, in Berlin-Lichterfelde bei der Musterung für Bewerber der Leibstandarte SS „Adolf Hitler“ und schließlich wieder auf der Sanitätsschule in Oranienburg tätig. Hier erhielt er eine Zusatzausbildung in Seuchen- und Epidemiebekämpfung sowie als Desinfektor.

Im Herbst 1943 wurde Scharfetter als Sanitäter in das KZ Vaivara in Estland abkommandiert. Dort wurde er in den verschiedenen Lagern, unter anderem in den Lagern Kuremea, Joehvi und Ereda, insbesondere zur Seuchenbekämpfung eingesetzt. Scharfetter tötete Häftlinge mit einer Spritzhacke. Im Lager Kuremea tötete Scharfetter mindestens 15 Häftlinge in einer Baracke nacheinander, indem er ihnen – mit Ausnahme einer jungen Frau, die er mit seiner Pistole niederschoss – mittels einer Spitzhacke den Schädel einschlug, ihnen mit einem Messer die Kehle durchschnitt und sie anschliessend im Wald verbrennen liess. Ende 1943 oder Anfang 1944 im Lager Joehvi tötete Scharfetter drei vermutlich an Fleckfieber erkrankte jüdische Häftlinge in der Nähe der innerhalb des Lagergeländes gelegenen Latrine. Er war an der Ermordung von Häftlingen in anderen Außenlagern beteiligt. In Lagedi, wo er von Februar bis zum März 1944 als Sanitäter tätig war, ermordete er Häftlinge durch Injektion, indem er ihnen die Kehlen durchschnitt oder sie mit einer Spitzhacke durchbohrte.

Ende August 1944 gelangte Scharfetter per Schiff zusammen mit einem Häftlingstransport von Tallinn zurück nach Danzig. Im selben Jahr kam er zur Kommandantur KZ Stutthof und wurde als Sanitäter dem Außenlager Troly eingesetzt. Ab Herbst 1944 befand er sich im Lazarett, bis er Anfang 1945 mit dem Lazarettzug über Zwickau nach Hamburg verbracht wurde. Nach seiner Genesung kehrte Scharfetter zu seiner Familie in Hamburg zurück. Seit 1956 fuhr er auf verschiedenen Schiffen der Hapag-Reederei in Hamburg als Maschinenwärter zur See.

Nachdem sich im November 1960 die Polizei in Buchholz bei Scharfetters Ehefrau nach diesem erkundigt und seine Ehefrau ihm dieses schriftlich mitgeteilt hatte, verließ Scharfetter im Jahr 1961 in Port Said das Schiff Hamburg und bat in Ägypten um Asyl, was ihm auch gewährt wurde. In den folgenden Jahren arbeitete er als Techniker bei einer ägyptischen Staatsfirma.

Am 17. November 1977 kehrte er nach Westdeutschland zurück und wurde bei seiner Ankunft auf dem Flughafen in München aufgrund des am 20. Juni 1966 gegen ihn erlassenen Haftbefehls des Amtsgerichts Stade verhaftet. Seit 1978 befand er sich in der Untersuchungshaft. Am 1. Februar 1980 wurde er vom Landgericht Stade wegen der Ermordung von 18 Juden zu 18-mal lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt. Er verbüßte seine Strafe in der JVA Fuhlsbüttel. Am 16. Februar 1990 wurde er vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht begnadigt und am 30. März 1990 aus der Haft entlassen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ LG Stade, 1 Februar 1980. In: Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1999. Bd. XLIV, bearbeitet von C. F. Rüter Amsterdam: University Press, 2011, Nr. 857, S. 241.
  2. 1 2 3 4 LG Stade, 1. Februar 1980. In: Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1999. Bd. XLIV, bearbeitet von C. F. Rüter Amsterdam: University Press, 2011, Nr. 857, S. 242.
  3. ↑ LG Stade, 1. Februar 1980. In: Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1999. Bd. XLIV, bearbeitet von C. F. Rüter Amsterdam: University Press, 2011, Nr. 857, S. 249.
  4. ↑ LG Stade, 1. Februar 1980. In: Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1999. Bd. XLIV, bearbeitet von C. F. Rüter Amsterdam: University Press, 2011, Nr. 857, S. 268.
  5. ↑ Ruth Bettina Birn: Lagedi. Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Bd. 8, München 2008, ISBN 978-3-406-57237-1, S. 168.
  6. ↑ LG Stade, 1. Februar 1980. In: Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1999. Bd. XLIV, bearbeitet von C. F. Rüter Amsterdam: University Press, 2011, Nr. 857, S. 243.
  7. ↑ Oliver Schröm, Andrea Röpke: Stille Hilfe für braune Kameraden. Das geheime Netzwerk der Alt- und Neonazis. Ein Inside-Report. 2. Auflage. Ch. Links Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-86153-266-2, S. 79.