Ernst Ankermann

Ernst Bruno Wilhelm Ankermann (* 13. Oktober 1928 in Korschen; † 5. Februar 2021 in Kiel) war ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof.

Werdegang

Ernst Ankermann war der Sohn des Superintendenten Paul Ankermann, der von 1927 bis 1934 Pfarrer an der Kirche der Heiligen Apostel Peter und Paul in Korschen (Ostpreußen) war. Während seines Studiums wurde er im Göttinger Wingolf aktiv. Er war seit 1961 verheiratet mit einer Tochter von Wolfgang Trillhaas und Vater eines Sohnes. Vom 19. Dezember 1974 bis 31. Dezember 1990 war er Richter am Bundesgerichtshof und Beisitzer im VI. Zivilsenat.

Wirken und Werke

Ankermann war Mitarbeiter an einem Kommentar zur Zivilprozessordnung und der Entscheidungssammlung Arzthaftpflicht-Rechtsprechung. 2004 erschien sein Buch Sterben zulassen – Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens, in dem er sich unter anderen mit den Themen Behandlungsverzicht und Behandlungsabbruch, Reanimation, Wachkoma, Demenz, Hirntod und Patientenverfügung befasste.

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Traueranzeigen von Ernst Bruno Wilhelm Ankermann | trauer-anzeigen.de. Abgerufen am 20. Februar 2021 (deutsch).
  2. 1 2 Andreas Abel: Die Nachkommen des Regierungsrats Carl F. Feuerlein. Todt-Druck, Villingen-Schwenningen 2007, S. 381
  3. ↑ Mitgliederverzeichnis des Göttinger Wingolf. Göttingen 1957. S. 9.
  4. ↑ Autoreninformation des Ernst-Reinhardt-Verlages (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche im Internet Archive)
Personendaten
NAME Ankermann, Ernst
ALTERNATIVNAMEN Ankermann, Ernst Bruno Wilhelm
KURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist
GEBURTSDATUM 13. Oktober 1928
GEBURTSORT Korschen
STERBEDATUM 5. Februar 2021
STERBEORT Kiel