Die Faktorregel ist eine Regel zur Ableitung einer Funktion der Form , wobei eine reelle Zahl und eine differenzierbare Funktion ist. In Kurzschreibweise lautet sie
Der konstante Faktor bleibt also beim Differenzieren erhalten. Die Faktorregel folgt direkt aus der Definition der Ableitung, kann aber auch als Spezialfall der Produktregel aufgefasst werden.
Ist eine Funktion an der Stelle differenzierbar und eine reelle Zahl, so ist auch die Funktion mit an der Stelle differenzierbar, und es gilt
Die Funktion setzt sich aus und dem konstanten Faktor zusammen. Es ist und mit der Faktorregel folgt

Sei eine von abhängige Funktion und die Funktion das -fache von , das heißt . Ändert sich die unabhängige Variable um , so ändert sich um und entsprechend um das -fache, das heißt es ist . Hieraus folgt, indem man durch teilt, die Gleichung
Lässt man nun gehen, so erhält man die Faktorregel.
Der Graph von geht aus dem Graphen von durch Streckung in -Richtung um den Streckfaktor hervor. Jedes Steigungsdreieck wird dabei ebenfalls in -Richtung gestreckt, wodurch sich die Länge der -Kathete ver--facht, während die -Kathete unverändert bleibt. Da diese Ver--fachung für alle Steigungsdreiecke gilt, bleibt er auch erhalten, wenn man beliebig kleine Steigungsdreiecke betrachtet und schließlich den Grenzübergang bildet, also von den Sekantensteigungen zur Tangentensteigung übergeht.
Sei bei differenzierbar und . Dann konvergiert für gegen . Nach den Grenzwertsätzen konvergiert dann aber auch für , und zwar gegen . Damit folgt