Im Jahre 1845 verlobte er sich mit der Kaufmannstochter Friederike Moeller, die evangelische Christin war. Im vollen Einverständnis mit seiner Braut und deren Eltern beschloss er, sich "ohne konfessionellen Übertritt zu vermählen". Da ihm die Heiratserlaubnis in Preußen verweigert wurde, ging das Brautpaar in Begleitung des Brautvaters nach Hull in England und heiratete dort am 26. Juli 1846 in der Trinity Cathedral zu Hull. Bei seiner Rückkehr nach Königsberg wurde er angeklagt, gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Der Prozess zog sich über drei Jahre hin und wurde von Falkson 1849 gewonnen. Sein Kampf um die Anerkennung von interkonfessionellen Ehen erregte im Königreich Preußen Aufsehen, zumal er sich schon früh für den Liberalismus eingesetzt hatte. Von 1861 bis 1867 war er Vorsitzender des liberalen Handwerkervereins und Stadtverordneter in Königsberg. Zeitlebens befreundet war er mit Ferdinand Gregorovius. Ein Sohn war Franz Falkson.
Julius H. Schoeps: Emanzipation der Herzen oder: Der Fall Ferdinand Falkson. In: MD Berlin (Hrsg.): PreußenJahrBuch. Ein Almanach. MD Berlin, Berlin 2001, ISBN 3-930929-12-0, S. 52–56.
↑Dissertation: Observata quaedam circa cordis valvularum vitia organica.
↑Ferdinand Falkson:Die liberale Bewegung in Königsberg (1840-1848). S. Schottlaender, 1888 (com.eg[abgerufen am 31.Januar 2021]).
↑Ferdinand Falkson:Gemischte ehen zwischen Juden und Christen. Documente, 1.bd. Der Konigsberger staatsanwalt in ehesachen und der ehesenat erster instanz. 1847 (com.eg[abgerufen am 31.Januar 2021]).