Ferdinand von Concin(i) (* 1552; † 21. Januar 1612 in Wien) war ein österreichischer Amtsverwalter, Kämmerer, kaiserlicher Rat und Reichshofrat.
Er stammte aus dem Adelsgeschlecht Concin. Seine Eltern waren Christoph von Concin zu Droß, Wocking, Wildenstein und Perwarth und dessen Ehefrau Maria Salome geb. von Rosseck. Ferdinand von Concin diente zunächst 1586 als Landmarschallgerichtsbeisitzer, danach als Ritterstands-Kommissar und Reitmarschall, seit 1597 als niederösterreichischer Landuntermarschall-Amtsverwalter, sowie unter Kaiser Rudolf II. als kaiserlicher Rat. 1589 nannte er sich noch nach seinen Gütern Concin auf Wocking, Herr zu Peerwart und Weissenburg an der Pielach. 1593 kaufte er von Hans Reickher zum Thurn den Rittersitz Walkersdorf, ein Lehen des Stifts Melk, sowie 1596 Strannersdorf und Kälberhart. Obwohl fast alle seine Vettern und Verwandten zum Protestantismus konvertierten, blieb er zeit seines Lebens dem Katholizismus treu. Am 4. Mai 1605 bekleidete er das Amt des Regimentsregenten in den niederösterreichischen Landen. Schließlich ernannte ihn Kaiser Rudolf II. 1605 zum wirklichen Reichshofrat. Am 12. Juli 1607 erlangte er und seine Vettern das Freiherrendiplom. Ferdinand von Concin starb als kaiserlicher Reichshofrat im Januar 1612 in Wien.
Ferdinand von Concin heiratete Ursula Petronella von Gienger, Tochter des kaiserlichen Hofkammerrats Jakob von Gienger zu Grünbühel auf Wolfseck und dessen Ehefrau Barbara geb. Kölnbeckh. Aus der Ehe gingen folgende Kinder hervor:
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Concin, Ferdinand von |
| KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Amtsverwalter, kaiserlicher Rat und Reichshofrat |
| GEBURTSDATUM | 1552 |
| STERBEDATUM | 21. Januar 1612 |
| STERBEORT | Wien |