First Person View

FPV-Pilot

First Person View (englisch first person view, frei übersetzt: ‚Sicht aus der Ich-Perspektive‘; abgekürzt FPV) bezeichnet eine Variante des RC-Modellbaus, bei der das Modell mittels Kameratechnik aus der Perspektive des ferngesteuerten Modells wie aus der Sicht eines Fahrers/Piloten gesteuert wird (auch Kameraflug oder Immersionsflug genannt). FPV kann bei allen Arten von RC-Modellen eingesetzt werden, auch bei zivilen oder militärischen Drohnen.

In einigen Staaten gibt es rechtliche Beschränkungen beim Einsatz von FPV-gesteuerten Modellen.

Passives FPV

Bei dieser Variante wird am Modell eine Kamera installiert, die auf einem Datenspeicher einen Film aufnimmt. So kann man sich die Fahrt oder den Flug anschließend aus der Ich-Perspektive anschauen. Der technische Aufwand für passives FPV ist gering: man braucht lediglich eine Kamera, die die Videosequenzen speichert; geeignet sind Dashcams und Action-Camcorder.

Aktives FPV

Die Ich-Perspektive (FPV) wird durch eine (zum Beispiel im Cockpit des RC-Modells eingebaute) Kamera erreicht. Die Signale der Bordkamera werden über einen Sender an einen Empfänger zum RC-Piloten gesendet. Hier wird das Signal wieder umgewandelt und die Bilder der Kamera in Echtzeit auf einem Bildschirm (beispielsweise Notebook oder Videobrille) dargestellt. Die Übertragung wird entweder analog oder digital realisiert und findet so schnell statt, dass eine Verzögerung für den Piloten nicht wahrnehmbar ist. So entsteht der Eindruck, selbst als Pilot im Flugzeug zu sitzen; man steuert das Modell direkt. Es gibt auch schwenkbare Kameras, die z. T. direkt über die Kopfbewegungen des Piloten gesteuert werden, so dass die Immersion noch vollständiger wird.

Beim aktiven FPV werden folgende Komponenten benötigt:

FPV-Kameras
Moderne FPV-Kameras

Optionale Komponenten sind:

Analoges FPV-Videobild mit OSD
Quadrocopter mit FPV-Ausstattung
Quadrocopter mit FPV-Ausstattung

FPV-Frequenzen

Gängige Kanäle/Bänder im 5,8-GHz-Bereich
Band Pitch Kanal 1 Kanal 2 Kanal 3 Kanal 4 Kanal 5 Kanal 6 Kanal 7 Kanal 8
A 20 MHz 5865 5845 5825 5805 5785 5765 5745 5725
B 19 MHz 5733 5752 5771 5790 5809 5828 5847 5866
E 20 MHz 5705 5685 5665 5645 5885 5905 5925 5945
F 20 MHz 5740 5760 5780 5800 5820 5840 5860 5880
H 40 MHz 5653 5693 5733 5773 5813 5853 5893 5933
L 37 MHz 5333 5373 5413 5453 5493 5533 5573 5613
R 37 MHz 5658 5695 5732 5769 5806 5843 5880 5917

Diese Frequenzangaben sind laut Herstellerangaben für den internationalen Einsatz. Der Videosender erzeugt in der Regel 25 mW. Es gibt aber auch Verstärker bis zu 2,5 Watt. In Deutschland sind die 1,3- und 3,3-GHz-Bänder überhaupt nicht zulässig. Die in Deutschland legalen Frequenzen sind begrenzt auf 2400–2483 MHz sowie 5725–5875 MHz, in der Tabelle fett markiert. Pitch ist in diesem Fall die Frequenzänderung innerhalb eines Bandes von Kanal zu Kanal. Die maximale Sendeleistung liegt auf 2,4 GHz bei 10 mW und auf 5,8 GHz bei 25 mW.

Militärische Nutzung

Mit Artilleriegranate bewaffnete Bumerang FPV-Drohne (Quadrokopter) einer russischen Einheit (April 2024)

Im Russisch-Ukrainischen Krieg seit der russischen Invasion von 2022 in die Ukraine setzen beide Kriegsparteien FPV-Drohnen, oft mit Sprengstoff bewaffnet, als Kamikaze-Drohnen ein. Anfangs wurden sie vor allem von der Ukraine, später aber auch von Russland eingesetzt. Es gibt unterschiedliche Gefechtsköpfe, z. B. Schrapnell-Köpfe, die hauptsächlich gegen Infanterie (Personen) eingesetzt werden, oder Hohlladungsgeschosse, die gegen gepanzerte Fahrzeuge genutzt werden. Beide Seiten bekämpfen zudem die FPV-Drohnen mit Elektronischer Kampfführung (EloKa) in Form von Störsendern auf gepanzerten Fahrzeugen. Bei Angriffen auf Stellungen und Infanterie kommen zur Abwehr Schrotflinten zum Einsatz.

Im Oktober 2025 wird über den Einsatz von FPV-Drohnen (Flächenflugzeug) des Typs V2U seit Anfang 2025 durch Russland berichtet. Gestartet werden diese vom Boden per Katapult oder von einem zurückkehrenden Mutterschiff, etwa einer Molnija-Drohne (unklar ob Flächenflugzeug oder Multikopter).

Rechtliches

Deutschland

Mit der Novelle der Luftverkehrsordnung vom 30. März 2017 ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten mit Hilfe einer Videobrille oder eines anderen visuellen Ausgabegerätes erstmal explizit in § 21b geregelt worden. Danach ist ein FPV-Flug generell zulässig und wird nicht als außerhalb der Sichtweite des Steuerers gewertet. Bis zu einer Startmasse von 250 g darf eine Flughöhe von 30 m nicht überschritten werden. Bei einer Masse über 250 g muss zusätzlich eine weitere Person das Fluggerät ständig in Sichtweite haben und den Luftraum beobachten, so dass der Steuerer auf unmittelbar auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.

USA

Erste Beschränkungen für den Einsatz wurden im Juni 2014 von der Federal Aviation Administration mit einer Richtlinie erlassen. Flugfähige Modelle für die private Freizeitgestaltung müssen demnach unter 25 kg wiegen und während der Benutzung, ohne die Verwendung von Hilfsmitteln, für den Piloten sichtbar sein. Eine Steuerung durch „First Person View“ ist so stark eingeschränkt, weil die Behörde das Sichtfeld des Piloten für zu begrenzt hält und das Unfallrisiko entsprechend erhöht einstuft.

Schweiz

Die Schweiz orientiert sich ab Mitte 2020 an den EU-Richtlinien zum Fliegen von Drohnen. Das Fliegen mit einer Videobrille ist nur gestattet, wenn jemand mit direktem Sichtkontakt zur Drohne jederzeit eingreifen kann, so wie dies an den FPV-Drohnenrennen der Fall ist. Ansonsten braucht es eine Bewilligung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Das Fliegen von Drohnen ausserhalb der Sichtweite ist ohne Bewilligung nicht erlaubt. Das BAZL regelt das Bewilligungsverfahren.

Commons: First Person View – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. ↑ BNetzAGreen_D. (PDF; 48 kB) In: Bundesnetzagentur. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 24. April 2019. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive)
  2. ↑ Lars Lange: Ukraine-Krieg: Die neue Ära der Kriegsführung fordert Panzertechnik heraus. In: telepolis.de. 8. April 2024, abgerufen am 21. Juli 2024.
  3. ↑ Andreas Rüesch: Kamikaze-Drohnen im Ukraine-Krieg: FPV-Quadkopter machen den Soldaten das Leben zur Hölle. In: Neue Zürcher Zeitung. 20. April 2024, ISSN 0376-6829 (nzz.ch [abgerufen am 21. Juli 2024]).
  4. ↑ Krieg in der Ukraine: „Männer werden abgestellt, um mit Schrotflinten auf Drohnen zu halten“ - Video -. In: welt.de. 7. Februar 2024, abgerufen am 21. Juli 2024.
  5. ↑ Arie Egozi: Neue FPV-Drohnen aus Russland stimmen Israel nachdenklich. In: defence-network.com. Crisis Prevention Magazine, 15. Oktober 2025, abgerufen am 15. Oktober 2025.
  6. ↑ US aviation authority clarifies model aircraft laws. In: BBC, 30. Juni 2014, abgerufen am 30. Juni 2014.
  7. ↑ Regeln und allgemeine Fragen zu Drohnen. In: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 28. April 2020; abgerufen am 2. Mai 2020.