Der Ort befand sich am linken Ufer der Donau zwischen Neuaigen und Trübensee. Heute ist der Ort mit seinen Nachbarorten verwachsen und trägt keinen eigenen Namen mehr. Einzig die Straßenbezeichnung Fischerzeile erinnert noch an ihn.
Geschichte
Die Einwohner betrieben hier neben den üblichen Erwerbsarten wie Ackerbau oder Holzwirtschaft auch die Fischerei, weshalb der Ort zu seinem Namen kam. Im Jahr 1822 wurde der Ort als Dorf mit 21 Häusern genannt, das nach Neuaigen eingepfarrt war, wohin auch die Kinder eingeschult wurden. Die Herrschaft Neuaigen besaß die Ortsobrigkeit, besorgte die Konskription und hatte die Grundherrschaft inne. Die Landgerichtsbarkeit wurde von der Herrschaft Königstetten ausgeübt.
Literatur
Alphabetisches Verzeichniß sämmtlicher Orte des Kronlandes Niederösterreich mit der Darstellung ihrer Einreihung in die betreffenden Katastral- und Orts-Gemeinden, Pfarrsprengel, Bezirksämter, Untersuchungs-Gerichte, Kreise und Post-Bestellungsbezirke, nebst Angabe des für eine jede Katastral-Gemeinde ausgemittelten Flächen-Inhaltes in nieder-österreichischen Jochen und der Einwohnerzahl., Beilage Nr. 2 zum I. Stück der zweiten Abteilung des Landesregierungsblattes 1855, K.k. Hof-und Staatsdruckerei, Wien 1854,S.190 (Fischerzeilin der Google-Buchsuche)
Franz Xaver Schweickhardt: Darstellung des Erzherzogthums Österreich unter der Ens, durch umfassende Beschreibung aller Burgen, Schlösser, Herrschaften, Städte, Märkte, Dörfer, Rotten etc. etc., topographisch-statistisch-genealogisch-historisch bearbeitet und nach den bestehenden vier Kreis-Vierteln [alphabetisch] gereiht. [Teil:] Viertel unterm Manhartsberg. 7 von 34 Bänden. 2. Band: Fatzihof bis Herrnlois. Mechitaristen, Wien 1834, S.39 (Fischerzeil – Internet Archive).
Einzelnachweise
↑Joseph von Steinius: Topographischer Land-Schematismus oder Verzeichniß aller im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns befindlichen Ortschaften als Städte, Märkte, Schlösser, Ämter, Dörfer, Rotten und einzelne Häuser, die eigene Nahmen haben, Anzahl der Häuser sowohl, als der betreffenden Pfarren, Schulörter, Patronate, Decanate, Werbbezirke, Landgerichte, Ortsobrigkeiten, Grund- und Conscriptions-Herrschaften, dann der nächsten Poststationen zur Auf- und Abgabe der Briefe. Erster Band: A–L. Verlag Anton Strauß, Wien 1822,S.162f (Fischerzeilin der Google-Buchsuche).