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Als Fleischsorte bezeichnet man unterschiedliche Formen von Fleisch als Lebensmittel. Meist nutzt man den Begriff je nach verwendeter Tierart. Es wird aber auch synonym für Fleischart verwendet, was ansonsten für bestimmte Fleischteile genutzt wird.
Eine grobe Einteilung ist die Unterscheidung gemäß der Färbung nach dem Erhitzen. Durch unterschiedlich hohe Myoglobin-Gehalte bzw. zu Methämoglobin denaturiertes Myoglobin entsteht eine graubraune bis gräuliche Färbung, wonach die Fleischsorten eingeordnet werden:
Eine andere Einteilung richtet sich nach der Tierart, und den unterschiedlichen Formen der Tiere hinsichtlich Alter, Geschlecht und teilweise Rasse. Ehemals übliche Fleischsorten wie Pferdefleisch, Ziegenfleisch und Kaninchenfleisch sind heute nur noch gering verbreitet und werden in vielen Systematiken nicht mehr extra genannt.
Als Schweinefleisch bezeichnet man allgemein das Fleisch des Hausschweins. Dabei wird nach dem Alter in Ferkel, Spanferkel, Läufer unterschieden. Das Fleisch männlicher Tiere wird nach dem Zeitpunkt der Kastration in Borgfleisch für jung behandelte Tiere, Altschneider für vor der Schlachtung kastrierte Tiere und Eberfleisch von nicht kastrierten Tieren unterschieden.
Als Geflügelfleisch bzw. Geflügel bezeichnet man das Fleisch unterschiedlicher Vogelarten. Die Definitionen unterscheiden sich gravierend, so wird teilweise auf die Fleischerzeugung durch Zucht, teilweise auf die Bestimmung oder Eignung für den menschlichen Verzehr abgestellt. Wildgeflügel wird deshalb teilweise dem Geflügel, teilweise dem Wildfleisch zugeordnet.
Andere Fleischsorten wie Katzenfleisch und Hundefleisch sind in Mitteleuropa im Handel verboten und privat nur wenig verbreitet. Sorten wie Affenfleisch, Elefantenfleisch, Bärenfleisch und Walfleisch sind wegen Verboten aus Gründen des Naturschutzes heute ebenso unüblich bzw. waren in Mitteleuropa nie weit verbreitet. Zulässig ist auch Reptilienfleisch aus der Reptilienzucht.