Cucumus hat in München und Heidelberg studiert. Er gehört Anfang 1845 als Student in Heidelberg der eher gemäßigten Verbindung „Schloßbund“ an. 1846 war seine Vereidigung auf den bayrischen Landesherrn.
Er war zunächst Strafverteidiger in Bayern. 1849 war er einer der beiden Strafverteidiger in der ersten öffentlichen Gerichtsverhandlung in Strafsachen in Bayern rechts des Rheins. Von 1853 an war er Assessor beim Stadtgericht in München.
1857 war er Bezirksgerichtsrat in München. 1864 war er Handelsgerichtsrat. 1867 wurde Cucumus Rat am Handels-Appellationsgericht. 1876 war er Staatsanwalt am Bayerischen Obersten Landesgericht. 1879 trat er in den I. Strafsenat des Reichsgerichts ein. Er starb an den Folgen eines Sturzes.
Familie
Sein Vater war der Rechtswissenschaftler Konrad von Cucumus (1792–1861).
Werke
„Ueber das Verhältniß der Berufung zum Einspruche gegen die im Ungehorsamsverfahren erlassenen Urtheile der Kreis- und Stadtgerichte“, in: Johann Adam Seuffert (Hrsg.): „Blätter für Rechtsanwendung zunächst in Bayern“, 16. Jahrgang, Ergänzungsband 1, Erlangen 1851, (S.1)
Weblinks
Nachruf auf Franz Cucumus, in: Karl von Hettich (Hrsg.): „Blätter für Rechtsanwendung zunächst in Bayern“, Ergänzungsband 3, 1882, S. 193.
↑„Personal-Listen der Staatsminister, der sämmtlichen Justizsbeamten, Regierungspräsidenten, der Districtspolizeibeamten, der Notare und Advokaten des Königreichs Bayern (nach dem Stande vom 30. September 1867) nebst Besoldungsstatus, Beilage zu Stahl's Terminkalender für die bayerischen Juristen 1868“, Band 5 S. 11.
↑Adolf Lobe: „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929“, Berlin 1929 S. 353.
↑Staatsministerium der Justiz (Hrsg.): „Justizministerialblatt für das Königreich Bayern“, 6. Jahrgang, München 1868, S. 6.