Freigabe
Freigabe
steht für:
rechtlich:
allgemein die Einräumung von Rechten auf etwas, siehe
Autorisierung
im Straßenverkehrsrecht das Recht, eine Fläche zu nutzen, die sonst anderen Verkehrsteilnehmergruppen zugewiesen ist (z.
B.
Gehweg, Radverkehr frei
)
im Sicherheitskontext allgemein die an eine Person erteilte Zugriffsberechtigung, siehe
Zugriffskontrolle
Bestätigung über das Einhalten von Zensurregeln, siehe
Zensur (Informationskontrolle)
Genehmigung eines Flugplanes oder Flugmanövers: Start- und Landefreigabe oder Überflugerlaubnis, siehe
Flugverkehrskontrolle
die Entlassung eines Vermögensgegenstandes aus der Insolvenzmasse, siehe
Freigabe (Insolvenzrecht)
im Strahlenschutzrecht die Entlassung bestimmter Objekte aus dem sachlichen Geltungsbereich, siehe
Freigabe (Strahlenschutz)
technisch:
in Computernetzen die Zugriffsrechterteilung an andere Benutzer, siehe
Ordnerfreigabe
in der Softwareentwicklung die Veröffentlichung
(release)
einer neuen Programmversion, meist zum allgemeinen Gebrauch, siehe
Releasemanagement
in der Programmierung das Wiederfreigeben
(release)
von dynamischem Speicher durch eine
Allokation (Informatik)
Beseitigung mechanischer oder elektrischer Hemmnisse für den Gebrauch von Geräten oder Einrichtungen, siehe
Entriegelungssystem
sowie:
die Zeit der Grünphase einer Ampelanlage, siehe
Freigabezeit
in der Druck- und Verlagsbranche die Genehmigung zum Satz oder die Druckerlaubnis, siehe
Imprimatur
im Beförderungswesen die Abmachung über die Kosten einer Sendung, siehe
Frankatur
im Bauwesen speziell der positive Asbestsanierungsnachweis, siehe
Freigabemessung
Siehe auch:
Clearance
(englisch für „Freigabe“)
Clearing
'
Wiktionary: freigeben
– Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.