Friedrich Nordeck (* 1532 in Kassel; † 26. April 1597 in St. Goar) war ein Jurist, Hofbeamter und Rat im Dienst der Landgrafen Philipp I. von Hessen, Philipp II. von Hessen-Rheinfels und Wilhelm IV. von Hessen-Kassel.
Seine Eltern waren Johann Nordeck (1500–1580), Hofbeamter und Rat der Landgrafen Philipp I. und Wilhelm IV., und dessen Ehefrau Margaretha geb. Furster. Johann Nordeck war ein unehelicher Abkömmling des adeligen Geschlechts der Rau von Nordeck, einem Zweig der Rau von Holzhausen. Er wurde Stammvater des später in den Adelsstand erhobenen Geschlechts derer von Nordeck.
Friedrich heiratete am 13. Mai 1553 in Marburg Agnes von Cöllen (auch Cölln). Das Ehepaar hatte acht Kinder, von denen offenbar vier Söhne namentlich bekannt sind:
Friedrich absolvierte ab 1544 das Gymnasium Philippinum, ein Pädagogium, in Marburg und studierte dann Rechtswissenschaft, zunächst wohl in Marburg, dann ab April 1550 an der Universität Ingolstadt und schließlich an der Universität Siena; dort promovierte er am 14. September 1551 zum Doktor beider Rechte („Doctor iuris utriusque“).
Er trat, wie schon sein Vater, in den Dienst des hessischen Landgrafen Philipp I., war dort zunächst Kammerassessor und wurde am 1. Februar 1552 zum Hofrat, zunächst auf ein Jahr, bestellt; noch bis November 1555 ist er als hessischer Rat bekundet. Danach, bzw. nach dem am 25. September 1555 beschlossenen Augsburger Reichs- und Religionsfrieden, befand er sich lange Zeit im Dienst verschiedener protestantischer Herren außerhalb von Hessen, darunter die Stadt Bremen, die Gräfin Anna von Tecklenburg, der Graf von Lippe sowie weitere Adelige im Bereich des Hochstifts Münster und in Sachsen; dabei vertrat er offenbar auch die Interessen seines vormaligen Landesherrn, des protestantischen Philipp I. von Hessen. 1558–1559 war er außerordentlicher Assessor am Reichskammergericht für den Oberrheinischen Reichskreis.
Vom 20. September 1567 bis zum 20. November 1583 war Nordeck erster und einziger Kanzler des Landgrafen Philipp II. von Hessen-Rheinfels in St. Goar, der seine kleine Landgrafschaft bei der hessischen Erbteilung nach dem Tod Philipps I. geerbt hatte. Für seinen neuen Herrn unterzeichnete Nordeck am 28. Mai 1568 den unter den vier ehelichen Söhnen Philipps I. ausgehandelten Brüdervergleich, mit dem die Teilung Hessens besiegelt wurde. Am 1. Januar 1569 belehnte Philipp II. ihn mit einem freien Hof und Sitz zu Dickenschied, als Entschädigung für die Aufgabe seiner bisherigen außerhessischen Bestallungen.
Ab Mai 1584 und bis zu seinem Tod war er „Rat und Diener“ des Landgrafen Wilhelm IV., dem älteren Bruder des im November 1583 verstorbenen Philipp II., als dessen Statthalter in dem an Hessen-Kassel gefallenen größeren Teil der mit Philipps II. Tod erloschenen Landgrafschaft Hessen-Rheinfels.
Friedrich Nordeck starb am 26. April 1597 in St. Goar. Sein Grabmal befindet sich in der Stiftskirche St. Goar an der Westwand des südlichen Seitenschiffs.
Friedrichs Vater Johann hatte 1550 den Burgsitz Wilhelms von Hessen, Freiherr von der Landsburg, in Melsungen und die anderen dortigen Burglehn sowie ein Viertel des dortigen Zehnten gekauft und war im Juni 1568 vom neuen Kasseler Landgrafen Wilhelm IV. wie ein adeliger Ritter mit diesen erkauften Gütern und Rechten belehnt worden. Nach Johann Nordecks Tod im Jahre 1580 wurde Friedrich mit diesen Gütern und Rechten belehnt. Friedrich hatte sich bereits einen Ritterhelm in seinem Siegel zugelegt, obwohl die Familie erst später in den Adelsstand erhoben wurde.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Nordeck, Friedrich |
| ALTERNATIVNAMEN | Fridericus Nordecus |
| KURZBESCHREIBUNG | landgräflich-hessischer Rat, Kanzler und Politiker |
| GEBURTSDATUM | 1532 |
| GEBURTSORT | Kassel |
| STERBEDATUM | 26. April 1597 |
| STERBEORT | St. Goar |