Johann Nordeck (* um 1500; † ~25. Juli 1580) war ein Hofbeamter und Rat während der Regierungszeit der Landgrafen Philipp I. von Hessen und Wilhelm IV. von Hessen-Kassel. Er wurde Stammvater des hessischen Adelsgeschlechts derer von Nordeck.
Wie seine eigene und die von anderer Seite benutzte Namensnennung in seinen frühen Lebensjahren dokumentieren, war Johann Nordeck ein unehelicher Abkömmling des adeligen Geschlechts der Rau von Nordeck, einem Zweig der Rau von Holzhausen. Er immatrikulierte im Jahre 1518 an der Universitas Studii Erfordiensis in Erfurt, wo er als „Johannes Raw de Nordeck“ eingetragen wurde. Nach seinem Studium trat er in landgräflich-hessischen Dienst, und in der Hofordnung von 1522 wird ein Kanzleischreiber „Raw“ aufgeführt. Im Jahre 1527 nannte er sich „Jo. Nordeck gnt. Rawe“. Im Juni 1529 nannte Landgraf Philipp einen seiner Sekretäre „Johan Rawen gnant Nordecken“, und im gleichen Jahr wurde er von Euricius Cordus, zu der Zeit Medizinprofessor in Marburg, als „Johannes Raw von Nordeck“ bezeichnet. Auch eine Urkunde aus dem Jahr 1532 nennt ihn noch „Johann Rau gen. Nordeck“.
Das Wappen, das er sich später erwählte, war dem der Rau von Nordeck sehr ähnlich.
Von 1522 bis August 1525 ist er als Kanzleischreiber in Kassel bekundet, ab spätestens August 1527 als Sekretär (Secretarius). Bis Dezember 1537 wird er dann wechselnd als Kammersekretär, Sekretär zu Hessen oder einfach Sekretär bezeichnet. Noch im März 1538 ist er in der landgräflichen Kanzlei in Kassel bezeugt, aber danach wurde er zum Amtmann mit Amtssitz auf der Burg Ludwigstein ernannt, zuständig für die Verwaltung und Gerichtsbarkeit im hessischen Werra-Gebiet. In dieser Stellung ist er im September 1540 und im Januar 1542 beurkundet. Nachdem Truppen des Schmalkaldischen Bunds 1542 das Herzogtum Braunschweig besetzt und Herzog Heinrich II. vertrieben hatten, wurde Nordeck am 6. Oktober 1542 vom Landgrafen zum Befehlshaber auf der eroberten Liebenburg ernannt.
Nordeck genoss hohes Ansehen bei Landgraf Philipp, der ihn im August 1543 zum „Rat und Diener“ ernannte und zum Aufseher der Bergwerke bestellte. Im Oktober 1546 war er wieder in der Kanzlei zu Kassel tätig, und im April 1550 wurde er Aufseher des Salzwerks und der Saline in Sooden. Ebenfalls 1550 erwarb er von Wilhelm von Hessen, Freiherr von der Landsburg, dessen Burgsitz am Rotenburger Tor in Melsungen und die anderen dortigen Burglehn sowie ein Viertel des dortigen Zehnten. Gleichzeitig verpfändete Landgraf Philipp ihm die Fischerei auf der Fulda in Melsungen zwischen Hospital und Wehr für 150 Gulden. Im Jahre 1554 beteiligte er sich am vom Landgrafen konzessionierten Steinkohlenbergbau unterhalb des Heiligenbergs bei Gensungen. Spätestens ab November 1555 diente er erneut als Rat in der Kanzlei zu Kassel, wo er auch im Januar 1557 bezeugt ist.
Auch Landgraf Wilhelm IV. schätzte Nordecks Dienste hoch ein. Schon am 1. Mai 1567, einen Monat nach seinem Regierungsantritt in der nunmehrigen Teil-Landgrafschaft Hessen-Kassel, bestellte er Nordeck ebenfalls zu seinem „Rat und Diener“. Auch hatte er keine Bedenken, ihn wie einen adeligen Ritter am 10. Juni 1568 mit einem Burglehen und den erkauften Gütern und Rechten in Melsungen zu belehnen. Nordeck diente noch bis 1573 in der Kanzlei und in der Rentkammer.
Nach Johann Nordecks Tod im Jahre 1580 wurde sein Sohn Friedrich Nordeck, Doktor der Rechte und zu diesem Zeitpunkt Kanzler zu Hessen-Rheinfels, umgehend mit diesen Gütern und Rechten belehnt. Er führte bereits einen Ritterhelm in seinem Siegel, obwohl die Familie erst später in den Adelsstand erhoben wurde.
Johann heiratete im September 1531 Margaretha Furster, Tochter des 1529 verstorbenen Ludwig Furster, der Kanzler zu Braunschweig-Lüneburg und zuletzt Kanzler von Kurtrier gewesen war. Fünf Kinder sind namentlich bekannt:
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Nordeck, Johann |
| ALTERNATIVNAMEN | Nordeck, Johannes |
| KURZBESCHREIBUNG | landgräflich-hessischer Rat und Politiker |
| GEBURTSDATUM | um 1500 |
| STERBEDATUM | um 25. Juli 1580 |