Der Generaloberst war in der preußischen Armee, der Reichswehr, der Wehrmacht und der k. u. k. Armee der zweithöchste militärische Dienstgrad. Darüber rangiert der Feldmarschall. Der Generaloberst entspräche dem heutigen General in der Bundeswehr oder vielen NATO-Streitkräften (Rangcode OF-9). Der Dienstgrad Generaloberst existiert(e) auch in den nach sowjetischem Vorbild organisierten Streitkräften. Dort war oder ist er mit dem Generalleutnant der Bundeswehr vergleichbar (Rangcode OF-8).
Im Heerwesen des 16. und 17. Jahrhunderts, in dem das Söldnertum dominierte, war der adelige Dienstherr (z. B. Fürst) der militärische Oberbefehlshaber der von ihm bezahlten Truppen und der Kriegsherr. Er wurde auch Generalissimus („oberster General“) genannt.
Bei den Landsknechten des 16. Jahrhunderts war größeren Heeren mit mehreren Regimentern sowie eigenen Kavallerie- und Artillerie-Verbänden ein „General Oberst“ mit seinem Stab vorgesetzt.
Generaloberst war die Bezeichnung des höchsten regulär erreichbaren Generalsranges, zuerst in Preußen. Er wurde dort im März 1854 eigens geschaffen, um dem Prinzen von Preußen (der spätere König und Deutsche Kaiser Wilhelm I.) zum Generaloberst der Infanterie (mit dem Range eines Generalfeldmarschalls) ernennen zu können. Damals wurden Mitglieder des preußischen Königshauses aus Tradition nicht zum Generalfeldmarschall ernannt. Zunächst waren alle Generalobersten im Rang den Generalfeldmarschällen gleichgestellt (auf den Epauletten trugen sie gekreuzte Marschallstäbe und drei Rangsterne; 1911 entfielen die Marschallstäbe, dafür nun vier Sterne im Viereck geordnet). 1901 kam es zur Differenzierung in Generaloberst mit dem Rang eines Generalfeldmarschalls (ab 1903 Generaloberst mit dem Rang als Generalfeldmarschall) und in Generaloberst (drei Rangsterne im Dreieck geordnet).
In der Reichswehr der Weimarer Republik reichte die Hierarchie anfangs nur bis zum General. Seit 1926 wurde der jeweilige Chef der Heeresleitung zum Generaloberst ernannt; bei der Reichsmarine existierte kein vergleichbarer Dienstgrad. Während der Zeit des Nazi-Regimes wurde der Dienstgrad Generaloberst anfangs sparsam vergeben. Während des Westfeldzuges und nach dem schnellen Sieg über Frankreich gab es eine Beförderungswelle und auch bis gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Dienstgrad relativ häufig verliehen. Dem Dienstgrad Generaloberst in Heer und Luftwaffe der Wehrmacht entsprach der Rang Generaladmiral in der Kriegsmarine.
In den meisten heutigen Streitkräften entspricht der einstige Generaloberst dem Dienstgrad General (OF-9), in Russland und einigen anderen Staaten des ehemaligen Ostblocks aber dem Armeegeneral (OF-9). Dort lautet die Hierarchie anders als im alten deutschen System Generalmajor – Generalleutnant – Generaloberst (russ. general polkovnik) – Armeegeneral.
Die deutsche Bundeswehr kennt nach der Anpassung der Generalität an NATO-Standards die Dienstgradfolge Brigadegeneral – Generalmajor – Generalleutnant – General; der Dienstgrad Generaloberst wurde abgeschafft.
Die in den nachstehenden Landeslisten bezeichneten Personen waren gemäß kaiserlich- / königlicher Order autorisiert und berechtigt, die Rangbezeichnung General … mit dem Rang als Generalfeldmarschall zu führen.

| Dienstgrad | ||
| niedriger: General der … |
Generaloberst (Generaladmiral) |
höher: Generalfeldmarschall |

In der Nationalen Volksarmee und den anderen bewaffneten Organen der Deutschen Demokratischen Republik war der Generaloberst (GenOberst auch GO) der zweithöchste Generalsrang (auch: Dreisterne-General) in der höchsten Gruppe der Offiziersdienstgrade.
Die Ranginsignien, Schulterstück, Arabesken, Lampassen, Waffenfarben etc. wurden, nach Lesart der Staats- und Parteiführung, als Fortsetzung der militärischen Traditionen der Weimarer Republik weitgehend beibehalten. Der dem Generaloberst entsprechende Dienstgrad der Volksmarine war Admiral.
Gemäß NATO-Rangcode war der Generaloberst mit OF-8 eingestuft und entsprach damit dem Generalleutnant der Bundeswehr.
| Dienstgrad | ||
| niedriger: Generalleutnant |
Generaloberst (Admiral) |
höher: Armeegeneral |
In Frankreich gibt und gab es den Rang Generaloberst nicht. Der Colonel général war kein Dienstgrad, sondern eine Dienststellung.
Am 13. September 1915 wurde auch in der k.u.k Armee der Dienstgrad des Generaloberst eingeführt, der damit der zweithöchste Rang in der k.u.k. Generalität war.

Wie im Bundesheer der Ersten Republik (Österreich) gibt es auch in der Zweiten Republik (Österreich) den Dienstgrad Generaloberst nicht.

In der Roten Armee der Sowjetunion wurden am 7. Mai 1940 die Generalsränge wieder eingeführt. Generaloberst war der dritthöchste Dienstgrad in der Gruppe der Generale. Die Reihenfolge sowjetischer Generalsränge war dabei seit 1940 bzw. 1943:
Die Streitkräfte der Russischen Föderation haben den Generalsrang des Dreisternegenerals im Jahre 1991 aus den Streitkräften der Sowjetunion mit der Bezeichnung Generaloberst (russisch генера́л-полко́вник / general-polkownik) übernommen.
Der russische Generaloberst entspricht dem NATO-Rangcode OF-8.