Geolibertarismus (auch Geolibertarianismus) ist eine politische und ökonomische Strömung, die den Libertarismus mit dem Georgismus verbindet. Sie befürwortet ein Steuersystem, das sich – wie im Georgismus – auf Einkommen aus Boden und natürlichen Ressourcen statt auf Arbeit stützt, verbunden mit einem minimalen Staat im Sinne des Libertarismus. Der Begriff wurde 1981 von dem US-amerikanischen Ökonomen Fred Foldvary geprägt.
Geolibertäre erkennen das Recht auf privates Eigentum an Boden an, jedoch nur unter der Bedingung, dass der Gemeinschaft eine angemessene Entschädigung für den Verlust des Zugangs zu diesem Boden gezahlt wird. Einige Geolibertäre erweitern die Bemessungsgrundlage auf den Verbrauch von Ressourcen, Umweltschäden und weitere Begleiterscheinungen der Bodennutzung.
Eine knappe Zusammenfassung dieser Philosophie findet sich in Thomas Paines Schrift Agrarian Justice von 1797: Nicht der Mensch habe die Erde geschaffen; individuelles Eigentum sei nur der Wert der Verbesserungen, nicht die Erde selbst, und jeder Eigentümer schulde der Gemeinschaft eine Grundrente für den Boden, den er besitzt.
Geolibertäre vertreten die Auffassung, dass geografischer Raum und natürliche Rohstoffe – also alle Güter, die nach ökonomischer Definition als Boden gelten – rivalisierende Güter sind, die als Gemeingut oder genauer als herrenlos zu betrachten sind. Auf den Zugang zu ihnen hätten alle Menschen ein gleiches Recht; sie seien kein Kapital, das vollständig und absolut privatisiert werden könne. Bodenbesitzer sollten der Gemeinschaft daher eine Entschädigung in Höhe des am freien Markt ermittelten Mietwerts des unbebauten Bodens zahlen – als Gegenleistung für das Nutzungsrecht (Nießbrauch) oder für einen uneingeschränkten Eigentumstitel. Idealerweise würde ein Grundstück erst dann besteuert, wenn feststeht, dass die privat vereinnahmte Grundrente den gleichen Anteil des Eigentümers am gesamten Bodenwert des Gemeinwesens übersteigt.
Nach diesem Ansatz wird die Rente nicht für die bloße Nutzung des Bodens erhoben, da weder die Gemeinschaft noch der Staat rechtmäßiger Eigentümer der Gemeingüter ist, sondern als objektiv bemessene Entschädigung für das Recht, andere von diesem Boden auszuschließen. Einige Geolibertäre befürworten zudem Pigou-Steuern auf Umweltverschmutzung, Förderabgaben zur Steuerung des Ressourcenverbrauchs sowie Ausgleichsabgaben mit positiven Umwelteffekten auf Tätigkeiten, die den Bodenwert mindern. Der Geolibertarismus teilt die Position des Rechtslibertarismus, wonach jeder Mensch einen natürlichen Anspruch auf die Früchte seiner Arbeit als ausschließliches Privateigentum hat und Arbeit, Löhne und Arbeitserzeugnisse nicht besteuert werden sollten. Gemeinsam mit anderen Libertären vertreten Geolibertäre das Prinzip gleicher Freiheit und volle Bürgerrechte ohne Straftatbestände, solange es kein Opfer gibt.
Geolibertäre sind in der Regel von der georgistischen Einsteuerbewegung (Single Tax) des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts beeinflusst. Die zugrunde liegenden Ideen sind jedoch älter als Henry George und finden sich in unterschiedlicher Form bei John Locke, den englischen Diggers um Gerrard Winstanley, den französischen Physiokraten (insbesondere François Quesnay und Anne Robert Jacques Turgot), den britischen Klassikern Adam Smith und David Ricardo, den französischen Liberalen Jean-Baptiste Say und Frédéric Bastiat, bei Thomas Jefferson und Thomas Paine, dem englischen Bodenreformer Thomas Spence, den amerikanischen Individualanarchisten Lysander Spooner und Benjamin Tucker sowie bei John Stuart Mill und Herbert Spencer. Zu den Geolibertären werden auch Albert Jay Nock und Frank Chodorov gezählt. Als schrittweise Reform haben sich unter anderem Milton Friedman, Karl Hess, John Hospers und David Nolan, Mitgründer der Libertarian Party, für eine Bodenwertsteuer ausgesprochen.
In der Tradition der klassischen Ökonomie und des klassischen Liberalismus betrachten Geolibertäre Boden als eigenständigen Produktionsfaktor und als gemeinsames Erbe der Menschheit. Die Rechtfertigung des Privateigentums leiten sie aus dem Recht des Einzelnen auf die Früchte seiner Arbeit ab. Da Boden nicht durch menschliche Arbeit hervorgebracht wird, lasse sich Eigentum an ihm nicht mit natürlichen Rechten begründen. Geolibertäre erkennen daher das Recht auf ausschließlichen Besitz von Boden nur unter der Bedingung an, dass dessen voller Mietwert an die vom gleichen Zugang ausgeschlossene Gemeinschaft abgeführt wird, sofern der Boden eine Grundrente abwirft. Ein solches Steuersystem gilt als nicht verzerrend: Es gebe der Gesellschaft den Wert zurück, der allen gehört, und halte Bodenbesitzer dazu an, nur so viel Boden zu beanspruchen, wie sie tatsächlich nutzen.
John Locke zufolge ist privates Bodeneigentum gerechtfertigt, solange dessen Ertrag nicht verdirbt und für andere „genug und ebenso Gutes“ übrig bleibt (sogenanntes Lockesches Proviso). Wird diese Bedingung verletzt, wirft der Boden eine Rente ab. Einige Geolibertäre argumentieren, dass diese Bedingung in Städten, in denen die Lage entscheidend ist, praktisch nicht erfüllbar sei; das Proviso erfordere daher dort die Abschöpfung und gleichmäßige Verteilung der Grundrente.
Aus diesem strengen Verständnis von Privateigentum als Frucht der eigenen Arbeit folgt die Befürwortung freier Märkte für Kapitalgüter, Konsumgüter und Dienstleistungen sowie des Anspruchs der Arbeitenden auf ihren vollen Ertrag.
Geolibertäre befürworten in der Regel, die Grundrente über eine Bodenwertsteuer, wie sie Henry George und andere vorgeschlagen haben, allen Mitgliedern des Gemeinwesens zukommen zu lassen. Die Einnahmen sollen nur die notwendigen Verwaltungskosten und jene öffentlichen Leistungen decken, die zum Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum unerlässlich sind. Da solche Leistungen ihrerseits den Bodenwert erhöhen, finanzieren sie sich nach diesem Ansatz selbst (vgl. Henry-George-Theorem). Ein Überschuss soll als bedingungslose Dividende gleichmäßig an alle Bürger ausgeschüttet werden. Einige Geolibertäre leiten aus derselben Begründung eine ergänzende Abgabe auf Umweltverschmutzung ab; auch die exklusive Nutzung des Frequenzspektrums, ökonomisch ebenfalls „Boden“, sei zu besteuern.
Fred Foldvary prägte den Begriff geo-libertarianism in einem gleichnamigen Artikel in der Zeitschrift Land & Liberty. Als radikalste, dezentralste Form beschreibt er den „Geoanarchismus“: Die Grundrenten würden von privaten Organisationen erhoben, und Einzelne könnten aus einer Gemeinschaft austreten und damit auf deren Schutz- und Rechtsleistungen verzichten.
Im deutschsprachigen Raum steht der Geolibertarismus der Freiwirtschaft nach Silvio Gesell nahe, die neben einer Bodenreform im Sinne Henry Georges („Freiland“) eine Geldreform („Freigeld“) fordert.