| Ehemaliger Gerichtsbezirk Winterberg | |
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| (tschechisch soudní okres Vimperk) | |
| Basisdaten | |
| Kronland | Böhmen |
| Bezirk | Prachatitz |
| Sitz des Gerichts | Winterberg (Vimperk) |
| zuständiges Landesgericht | Pisek |
| Fläche | 450,29 km2 (1910) |
| Einwohner | 29.663 |
| Aufgelöst | 1960
|
Der Gerichtsbezirk Winterberg (tschechisch: soudní okres Vimperk) war ein dem Bezirksgericht Winterberg unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete in Südböhmen im Okres Prachatice. Zentrum des Gerichtsbezirks war die Stadt Winterberg (Vimperk). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1993 Teil der Tschechischen Republik.
Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde. Der Gerichtsbezirk Winterberg gehörte zunächst zum Kreis Pisek und umfasste 1854 69 Katastralgemeinden.
Der Gerichtsbezirk Winterberg bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Prachatitz (Prachatice) und Netolitz (Netolice) den Bezirk Prachatitz. Per 1. Jänner 1887 kamen die Gemeinden Klein-Zdikau und Radschau vom Gerichtsbezirk Wolin zum Gerichtsbezirk Winterberg.
Im Gerichtsbezirk Winterberg lebten 1869 26.246 Menschen, 1900 waren es 29.376 Personen.
Der Gerichtsbezirk Winterberg wies 1910 eine Bevölkerung von 29.663 Personen auf, von denen 17.394 Deutsch und 12.180 Tschechisch als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 89 Anderssprachige oder Staatsfremde.
Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Winterberg vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet Teil dem Landkreis Prachatitz bzw. dem Sudetenland zugeschlagen. Das Amtsgericht wurde der Zweigstelle Bergreichenstein des Landgerichts Deggendorf zugeordnet. Der Gerichtsbezirk Winterberg kehrte nach Ende des Zweiten Weltkrieges wieder zur Tschechoslowakei zurück.
Bei der Bildung des Okres Vimperk im Jahre 1949 wurde größte Teil des bisherigen Gerichtsbezirks dieser neuen Verwaltungseinheit zugeteilt.
Durch die Verwaltungsreform von 1960 wurde der Okres Vimperk mitsamt dem Gerichtsbezirk aufgelöst und das Gebiet Teil des Okres Prachatice, dem es bis heute angehört. Nachdem die Bezirksbehörden im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren, werden diese von den Gemeinden bzw. dem Jihočeský kraj wahrgenommen, zu dem das Gebiet um Vimperk seit dem 1. Januar 2000 mit anderen Bezirken zusammengefasst wurde.
Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die 25 Gemeinden Außergefild (Kvilda), Bohumilitz (Bohumilice), Boschitz (Bošice), Buchwald (Bučina), Busk (Boubská), Čkyn (Čkyně), Dolan (Dolany), Fürstenhut (Knížecí Pláně), Gansau (Pravětín), Großzdikau (Zdíkov), Huschitz (Hoštice), Kaltenbach (Nové Hutě), Kleinzdikau (Zdíkovec), Klösterle (Klášterec), Korkushütten (Korkusova Huť), Kuschwarda (Strážný), Landstraßen (Silnice), Neugebäu (Nový Svět), Obermoldau (Horní Vltavice), Rabitz (Hrabice), Radschau (Račov), Sankt Mařa (Svatá Maří), Winterberg (Vimperk), Wischkowitz (Výškovice) und Wonschowitz (Onšovice).