Gottfried Raestrup (* 3. Mai 1889 in Borghorst; † 26. September 1955 in Frankfurt am Main; vollständiger Name: Gottfried Georg Josef Raestrup) war ein deutscher Rechtsmediziner und Hochschullehrer.
Gottfried Raestrup war der Sohn des Gutsbesitzers Adolf Raestrup. Er schloss 1911 am Gymnasium in Bocholt seine Schullaufbahn mit dem Abitur ab. Anschließend absolvierte er ein Medizinstudium an der Philipps-Universität Marburg, der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität Breslau, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Universität Leipzig. Während seines Studiums wurde er Mitglied im Verein Deutscher Studenten Marburg. Nach Beginn des Ersten Weltkriegs wurde er 1915 zur Armee einberufen. Er bestand 1916 das medizinische Staatsexamen, war danach an der Westfront eingesetzt und wurde 1917 approbiert. Nach Entlassung aus französischer Kriegsgefangenschaft wurde er 1919 an der Universität Leipzig zum Dr. med. promoviert. Von 1919 bis 1920 war er wissenschaftlicher Assistent am pathologisch-anatomischen Institut des St.-Georg-Krankenhauses in Leipzig und anschließend Assistent an der Universität Leipzig (1920 bis 1922 am pathologisch-anatomischen Institut und 1923 bis 1931 am Institut für gerichtliche Medizin). Er habilitierte sich 1927 in Leipzig und wurde dort zusätzlich als Privatdozent tätig.
Raestrup wurde 1931 als Professor auf den Lehrstuhl für gerichtliche Medizin der Universität Frankfurt am Main berufen und wechselte von dort 1934 als Nachfolger des verstorbenen Richard Kockel an die Universität Leipzig, wo er zudem als Direktor das Institut für gerichtliche Medizin und Kriminalistik leitete.
Zur Zeit des Nationalsozialismus gehörte er der NSV, dem NS-Dozentenbund, dem NS-Reichskriegerbund und dem NS-Altherrenbund an, war jedoch nicht Mitglied der NSDAP. Er ließ sich nicht durch die Nationalsozialisten vereinnahmen und achtete auf eine „naturwissenschaftliche Ausrichtung der Gerichtsmedizin“.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde er durch die Sowjetische Militäradministration verhaftet, da er 1943 ein Protokoll unterzeichnet hatte, in dem die sowjetische Täterschaft für das Massaker von Winnyzja (1937/1938) festgestellt wurde. Aufgrund von „antisowjetischer Propaganda“ erhielt er am 22. April 1947 durch ein sowjetisches Militärtribunal eine sechsjährige Haftstrafe, die er im Speziallager Sachsenhausen verbrachte. Nach der vorzeitigen Haftentlassung Ende Januar 1950 zog er in die Bundesrepublik Deutschland und wurde Mitte April 1950 persönlicher Ordinarius an der Georg-August-Universität Göttingen. Raestrup starb im September 1955 wenige Stunden nach einem Schlaganfall in einem Krankenhaus in Frankfurt am Main.
| Personendaten | |
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| NAME | Raestrup, Gottfried |
| ALTERNATIVNAMEN | Raestrup, Gottfried Georg Josef (vollständiger Name) |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtsmediziner und Hochschullehrer |
| GEBURTSDATUM | 3. Mai 1889 |
| GEBURTSORT | Borghorst, Westfalen |
| STERBEDATUM | 26. September 1955 |
| STERBEORT | Frankfurt am Main |