Handelskammer Baden

Die Handelskammer Baden (amtlich: Handelskammer für den Kreis Baden) war eine Handelskammer im Großherzogtum Baden mit Sitz in Baden-Baden.

Geschichte

Das badische Handelskammergesetz vom 11. Dezember 1878 (in Anlehnung an das preußische von 1870) regelt, dass alle ins Handelsregister eingetragenen Firmen automatisch Mitglied der jeweiligen Handelskammer wurden. Die Kammer finanzierte sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Kammern sollten dort gebildet werden, wo die jeweilige Kaufmannschaft dies wünschte.

In der Stadt Baden entstand so die Handelskammer für den Kreis Baden. Das Statut der Handelskammer Baden wurde am 27. Februar 1880 veröffentlicht. Danach bestand der Kammerbezirk:

Die Kammer hatte 11 Mitglieder, von denen im Amtsbezirk Achern einer, je vier im Amtsbezirk Baden und im Amtsbezirk Raststatt und zwei im Amtsbezirk Bühl von den Kaufleuten gewählt wurden.

Bereits 1889 wurde die Handelskammer für den Kreis Baden wieder aufgehoben. Der Kammerbezirk wurde mit der der Handelskammer Karlsruhe zusammengelegt und eine Handelskammer für die Kreise Karlsruhe und Baden geschaffen.

Vorsitzende

Einzelnachweise

  1. ↑ Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden, 1880, S. 45 f., Digitalisat.
  2. ↑ Verordnung, die Bildung einer Handelskammer für die Kreise Karlsruhe und Baden betreffend vom 30. Oktober 1889; abgedruckt in: Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden, S. 326 f., Digitalisat.
  3. ↑ Jahresbericht der Handelskammer für den Kreis Baden 1887.