Johannes „Hans“ Karl Eduard Reupke (* 23. Juli 1892 in Saargemünd; † 21. November 1943 in Dijon) war ein deutscher Rechtsanwalt, Wirtschaftsfunktionär und Publizist.
Reupke war der Sohn des Baurates Gustav Reupke und dessen Ehefrau Hedwig, geborene Keye. In seiner Jugend besuchte er die Volksschule in Saargemünd und anschließend Gymnasien in Straßburg und Altkirch. Danach studierte er bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau und Straßburg. In Freiburg wurde er im Wintersemester 1911/12 Mitglied in der Burschenschaft Franconia Freiburg.
Bei Beginn des Ersten Weltkriegs meldete Reupke sich als Kriegsfreiwilliger. Er zog mit dem Reserve-Feldartillerie-Regiment Nr. 52 an die Westfront, wo er bereits wenige Wochen nach Kriegsbeginn im Oktober 1914 als Angehöriger der Batterie seines Regiments in Langermarck in französische Gefangenschaft geriet. Er konnte später aus der Gefangenschaft nach Spanien fliehen. 1919 kehrte er nach Deutschland zurück.
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland beendete Reupke 1919 sein Studium. 1920 kam er als Referendar zur Amerikastelle des Auswärtigen Amtes. Anschließend absolvierte er den Juristischen Vorbereitungsdienst bei verschiedenen Gerichten. Während dieser Zeit wurde er 1922 zum Dr. jur. promoviert. Das Assessorexamen legte er am 25. Oktober 1926 in Braunschweig mit dem Prädikat „genügend“ ab.
1927 wurde Reupke Syndikus und Rechtsanwalt des Reichsverbands der Deutschen Industrie (RdI).
Anfang der 1930er Jahre begann Reupke sich als Publizist in Wirtschaftsfragen hervorzutun. Dabei sprach er sich für ein ökonomisches System nach dem Vorbild des italienischen Faschismus aus, bei dem das Modell der staatlichen Wirtschaftssteuerung auf dem Boden des Privateigentums auf das Deutsche Reich übertragen werden sollte. Folgerichtig wurde er 1931 Mitglied der Gesellschaft zum Studium des Faschismus.
Zum 1. Juni 1930 trat Reupke in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 388.027). 1931 wurde er außerdem Mitglied der Sturmabteilung (SA), des Kampfverbands der NSDAP. Innerhalb der Partei fand Reupke bald Anschluss an die Strasser-Gruppe. Während der parteiinternen Krise der NSDAP im Herbst 1932 trat Reupke für den Kurs der Strasser-Gruppe ein, die im Gegensatz zu den „Radikalen“ um Adolf Hitler und Joseph Goebbels – die eine Übertragung der vollen Regierungsgewalt an die NSDAP forderten – für eine Kompromisslösung eintraten, bei der die NSDAP in einem Koalitionskabinett auf den Kanzlerposten und die volle Regierungsgewalt verzichten würde, um sich mit einigen wenigen Ministerposten zufriedenzugeben. Diese Haltung führte im Dezember 1932 zu einem tiefen Zerwürfnis zwischen Reupke und dem Berliner Gauleiter Goebbels. Nach einem schweren Zusammenstoß der beiden strengte Goebbels ein Parteigerichtsverfahren vor dem Untersuchungs- und Schlichtungsausschuss des Gaus Berlin ein, der im Februar 1933 Reupkes Ausschluss aus der NSDAP verfügte. In der Folge kam es zu einem längeren Widerspruchsverfahren vor dem Obersten Parteigericht der NSDAP, das 1935 Reupkes endgültigen Parteiausschluss verfügte. 1939 gab Hitler persönlich allerdings einem Gnadengesuch Reupkes um Wiederaufnahme in die NSDAP statt, so dass dieser zum Jahresende 1939 wieder Parteimitglied wurde.
Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten im Frühjahr 1933 zog Reupke sich weitgehend aus der Politik zurück und konzentrierte sich auf seine Tätigkeit in der Wirtschaft. 1933 erhielt er eine Stellung als Abteilungsleiter im Reichsstand der deutschen Industrie.
Am 5. Juni 1934 wurde Reupke im Zusammenhang mit dem verschärften Vorgehen des NS-Regimes gegen die Anhänger von Gregor Straßer von der Gestapo verhaftet. Er wurde anschließend exakt ein Jahr lang in Schutzhaft gehalten, bis er am 5. Juni 1935 unter einer Anzahl von Bedingungen, die er unterschreiben musste (u. a. sich zukünftig jeder Kritik an Regierung und Partei zu enthalten), freigelassen wurde. Während seiner Haftzeit hatte Hitler selbst zweimal, am 23. Oktober 1934 (unter Berufung darauf, dass er ein „typisches Element der Zersetzung und Destruktion“ sei) und am 18. Dezember 1934 die Fortdauer von Reupkes Schutzhaft angeordnet.
Dem Justizministerium gegenüber wurde Reupkes Inhaftierung im September 1935 damit begründet, dass er kurz vor der Machtergreifung gegen eine Kanzlerschaft Hitlers gearbeitet habe und Straßer zur Macht verhelfen habe wollen: Er habe, wie aus seiner beschlagnahmten Korrespondenz hervorgehe, führende Politiker der NSDAP auf das schwerste beschimpft und beleidigt, versucht unter den Funktionären der NSDAP eine Spaltung herbeizuführen und Teile der SA zu einem gewaltsamen Vorgehen gegen Goebbels zu gewinnen. Nach der Regierungsbildung vom 30. Januar 1933 habe er Straßer ständig über die Stimmung in der Partei und Regierung unterrichtet sowie eine Reihe von staatsfindlichen Gedanken, Plänen und Zielen geäußert sowie die Hoffnung ausgesprochen, dass Hitler sich nicht an der Macht halten könne.
Aus der SA wurde Reupke am 26. September 1934 auf Entscheidung des Berliner SA-Kommandeurs Jagow ausgeschlossen.
1936 ging er als Geschäftsführer der Industrieabteilung bei der Wirtschaftskammer Mittelelbe nach Magdeburg. 1937 wurde er dort zusätzlich Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer und der Wirtschaftskammer Mittelelbe.
Im Dezember Januar bzw. Januar 1937 wurde er auf eigenen Antrag aus der Liste der beim Landgericht Berlin bzw. der beim Amtsgericht Schöneberg zugelassenen Anwälte gelöscht.
Während des Zweiten Weltkrieges war Reupke als Kriegsverwaltungsrat und Kriegsverwaltungsvizechef in der deutschen Militärverwaltung im besetzten Frankreich tätig. Er kam am 21. November 1943 in Boi de Fontenis bei Dijon durch ein Attentat von Angehörigen der Résistance ums Leben (seine Militärkarte vermerkt, dass er von „Terroristen“ erschossen wurde).
Er wurde auf der Kriegsgräberstätte Andilly beigesetzt (Endgrabanlage: Block 6, Reihe 9, Grab 604).
In seiner Schrift „Das Wirtschaftssystem des Faschismus“ bezeichnete Reupke den Faschismus als „Pfadfinder des kapitalistischen Systems“ mit der Aufgabe, „den die moderne Welt durchsetzenden Klassengedanken restlos zu vernichten und zu ersetzen“. Er schrieb, der Faschismus wolle das Privateigentum des Unternehmers nicht aufheben, sondern im Gegenteil gegen die Angriffe des Sozialismus verteidigen. Der Faschismus bringe eine neue Wirtschaftsordnung, die bei „Wahrung des Eigentums an Produktionsmitteln“ eine „planmäßige Organisation der Wirtschaft“ biete und so „eklektischer Weise die Vorteile der Individual- und Kollektivwirtschaft“ vereinige.
Ein Exemplar des Buches schickte Reupke an Hitler, in seiner Danksagung vom 30. Juli 1930 schrieb Hitler:
„Durch die Verbreitung in Wirtschaftskreisen nutzten Sie der Bewegung zweifellos“
Auch der Club von Berlin setzte sich rege für die Verbreitung von Reupkes Schrift ein. 1930 und 1931 finanzierte August Heinrichsbauer mit Unternehmensgeldern Studienreisen von Reupke und Edgar Julius Jung nach Italien.
Reupke heiratete am 28. Juni 1923 in Berlin-Schöneberg Alma Höbold.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Reupke, Hans |
| ALTERNATIVNAMEN | Reupke, Johannes Karl Eduard |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtsanwalt, Syndikus, Autor |
| GEBURTSDATUM | 23. Juli 1892 |
| GEBURTSORT | Saargemünd |
| STERBEDATUM | 21. November 1943 |
| STERBEORT | Dijon |