Hattenrod Gemeinde Reiskirchen | |
|---|---|
| Koordinaten: | 50° 35′ N, 8° 51′ O |
| Höhe: | 217 (207–220) m ü. NHN |
| Fläche: | 4,18 km² |
| Einwohner: | 663 (31. Dez. 2019) HW+NW |
| Bevölkerungsdichte: | 159 Einwohner/km² |
| Postleitzahl: | 35447 |
| Vorwahl: | 06408 |
Hattenrod ist ein Ortsteil der Gemeinde Reiskirchen im mittelhessischen Landkreis Gießen. Der Ort liegt südöstlich des Hauptortes in Oberhessen. Im Ort treffen sich die Landesstraße 3355 und die Kreisstraße 152.

Hattenrod gehört zu den Orten, deren Namen auf -rod enden. Diese sind in der zweiten mittelalterlichen Rodungsperiode um 1100 entstanden. Der Ortsname wird in der Forschung als Ort des Haddo gedeutet.
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung erfolgte unter dem Namen Hattenroht erst im Jahr 1226 in einer Urkunde der Stadt Wetzlar. In erhaltenen Urkunden späterer Jahre erschien der Ortsname in wechselnder Schreibweise (in Klammern das Jahr der Erwähnung): Sifridus de Hattinrode (1237), In einem Kopiar 1238 Sifridus de Haddenrode. Hatteroth (1239), Hatthenroth (1248/1249), Hatterode (1257), Attenrode (1277), Hattenrode (1285) und 1311 in villa Hattenroide. Hier wird erstmals die Siedlungsform villa genannt.
Die meisten Belege betreffen die niederadligen Ritter von Hattenrod.
Seit dem 13. Jahrhundert besaßen mehrere Klöster der Umgebung Höfe und Einkünfte in Form von Abgaben in Hattenrod. Diese Klöster waren
Ritter Gerand Rau von Holzhausen vermachte 1420 den Grünberger Antonitern seinen freien Hof zu Hattenrod. 1495 verkaufte Adolf Rau von Holzhausen den Antonitern eine Gülte aus seinem Hof zu Hattenrod. Das Kloster Arnsburg verkaufte 1489 seinen Besitz (8 Beständer) in Hattenrod den Antonitern. 1491 bezog Kloster Grünberg Einkünfte von 7 Beständern in Hattenrod.
Das Erzstift Mainz war bis 1347 im Besitz des Zehnten zu Hattenrod. Den Zehnten verpfändeten diese an Johann von Bellersheim. Beat von dem Wygers verkaufte am 14. Mai 1382 sein Vorwerk in Hattenrod und das kleine Gut in Billertshausen an Landgraf Hermann II. von Hessen. 1459 verkaufte Heinrich von Weitershausen seinen Anteil am Zehnten zu Hattenrod an die Antoniter. 1526 kaufte Graf Philipp von Solms-Lich von Ludwig Holzapfel von Vetzberg und Philipp Grorod, 1527 von den Rau von Holzhausen Anteile an Hattenrod. Bereits zuvor hatten die Antoniter von Grünberg Graf Philipp ihre Einkünfte in Hattenrod verkauft.
Der Vorgängerbau der Evangelischen Kirche des Orts wurde im 14. Jahrhundert erbaut. Erhalten sind heute der spätgotische Turmschaft aus dem 14. oder 15. Jahrhundert und der dreigeschossige Helmaufbau von 1706. Das Kirchenschiff wurde 1947 wegen Baufälligkeit abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, der Ostern 1952 eingeweiht wurde. Bedeutend ist der spätgotische bemalte Flügelaltar, der nach 1489 entstand.
Zum 31. Dezember 1970 fusionierten die bis dahin selbständigen Gemeinden Reiskirchen, Hattenrod, Saasen und Winnerod im Zuge der Gebietsreform in Hessen freiwillig zur neuen Großgemeinde Reiskirchen. Für die eingegliederten Gemeinden wurde je ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.
Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten, denen Hattenrod angehört(e):
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Hattenrod ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Hohensolms-Lich“ in Lich zuständig. Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Fürsten von Solms-Hohensolms-Lich ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Lich“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Hattenrod zuständig war. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Lich“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Lich aufgelöst und Hattenrod dem Amtsgericht Gießen zugeteilt.
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Hattenrod 582 Einwohner. Darunter waren 12 (2,1 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 96 Einwohner unter 18 Jahren, 240 zwischen 18 und 49, 138 zwischen 50 und 64 und 111 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 255 Haushalten. Davon waren 72 Singlehaushalte, 81 Paare ohne Kinder und 75 Paare mit Kindern, sowie 21 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 60 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 174 Haushaltungen lebten keine Senioren.
| Hattenrod: Einwohnerzahlen von 1830 bis 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Jahr | Einwohner | |||
| 1830 | 419 | |||
| 1834 | 470 | |||
| 1840 | 514 | |||
| 1846 | 500 | |||
| 1852 | 503 | |||
| 1858 | 456 | |||
| 1864 | 360 | |||
| 1871 | 386 | |||
| 1875 | 395 | |||
| 1885 | 373 | |||
| 1895 | 399 | |||
| 1905 | 426 | |||
| 1910 | 428 | |||
| 1925 | 436 | |||
| 1939 | 433 | |||
| 1946 | 659 | |||
| 1950 | 648 | |||
| 1956 | 560 | |||
| 1961 | 544 | |||
| 1967 | 515 | |||
| 1980 | ? | |||
| 1990 | ? | |||
| 2000 | ? | |||
| 2011 | 582 | |||
| 2012 | 612 | |||
| 2015 | 598 | |||
| 2019 | 643 | |||
| Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: nach 1980: Gemeinde Reiskirchen (HW+NW-Sitze) im Haushaltsplan Vorbericht; Zensus 2011 | ||||
| • 1830: | 418 evangelische (= 99,76 %), ein katholischer (= 0,24 %) Einwohner |
| • 1961: | 466 evangelische (= 85,67 %), 75 katholische (= 13,79 %) Einwohner |
| • 1961: | Erwerbspersonen: 114 Land- und Forstwirtschaft, 109 Produzierendes Gewerbe, 26 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 26 Dienstleistungen und Sonstiges. |

Die Freiwillige Feuerwehr Hattenrod sorgt für den abwehrenden Brandschutz und die allgemeine Hilfe in diesem Ort.
Naturdenkmäler
Anmerkungen
Einzelnachweise